Mit anliegendem Antrag hat die CDU-Fraktion der Stadt Lüchow (Wendland)
beantragt, im Rahmen des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022 das Bauvorhaben
„Wohnmobilstellplätze“ aus dem Haushalt herauszunehmen und das Projekt
vorläufig zu streichen.
Der Verwaltungsausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 4. Juli
2022 zur Beratung in die entsprechenden Gremien verwiesen.
Der Antrag lautet wörtlich, im Rahmen des Nachtragshaushaltes für das
Jahr 2022 das Bauvorhaben „Wohnmobilstellplätze“ aus dem Haushalt
herauszunehmen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war noch ein Nachtragshaushalt
vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht noch nicht fest, ob es
einen Nachtrag geben wird.
Hierbei ist zu bedenken, dass die Investitionskosten für den
Wohnmobilstellplatz nicht im Haushalt 2022, sondern bereits in den Haushalten
2020 bzw. 2021 veranschlagt wurden.
Inhaltlich betrachtet stellt der Antrag nicht nur die Höhe der
Investition, sondern auch den Standort infrage. Die Gremien sollen sich daher
losgelöst von einer Nachtragsplanung mit der Frage befassen, ob und wenn ja an
welcher Stelle ein Wohnmobilstellplatz errichtet werden soll.
Nachfolgend soll zum besseren Verständnis kurz erläutert werden, welche
Entscheidungen bisher zu Wohnmobilstellplätzen gefasst wurden:
Bereits in 2015 gab es erste Bestrebungen, Wohnmobilstellmöglichkeiten
für Lüchow anzubieten. In der heute nicht mehr existierenden Arbeitsgruppe
Stadtentwicklung wurde in 2018 ein Standort an der Parkstraße vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin am 11. Dezember 2018
beschlossen, drei Wohnmobilstellplätze inkl. Ver- und Entsorgungsstation in der
Parkstraße zu errichten. Bereits kurz nach diesem Beschluss wurde in den
Gremien diskutiert, ob das nicht zu wenig Stellplätze seien, sodass das Projekt
an dieser Stelle nicht weiterverfolgt wurde. Zwischenzeitlich wurde der jetzige
Standort an der Jeetzeler Straße ins Auge gefasst. Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) hat in seiner Sitzung am 23. November 2020 einstimmig beschlossen,
den Beschluss zur Errichtung von Stellplätzen an der Parkstraße aufzuheben und
unter Voraussetzung, dass eine Förderung nach LEADER erfolgt, auf den
Grundstücken an der Jeetzeler Straße einen Wohnmobilstellplatz zu errichten.
Die Förderung wurde beantragt und in Höhe von 100.000,00 € im Juli 2021
bewilligt.
Dem Ratsbeschluss entsprechend konnten weitere Schritte zur Realisierung
unternommen werden. Hierzu zählen der Ankauf eines Grundstückes, Beauftragung
der Vermessung und Verschmelzung der Grundstücke, Beginn des
Bebauungsplanverfahrens, Beauftragung der Bauplanung, Räumung des Baufeldes.
Diese Maßnahmen konnten schon realisiert werden, weil - wie beschrieben - die
Maßnahmen in 2021 eingeplant waren und ein Rest aus dem ursprünglichen Vorhaben
an der Parkstraße aus 2020 übertragen wurde.
Bisher sind folgende Kosten entstanden:
Grundstückskauf + Nebenkosten: 13.934,32
€
Planung und Vermessung: 23.838,03
€
Räumen des Baufeldes: 3.530,62 €
Gesamtausgaben: 40.517,57 €
Einsparung der in 2020 und 2021 bewilligten Haushaltsmittel in Höhe der noch verbliebenen Restmittel in Höhe von ca. 603.416,75 € (ohne Grundstückskauf und Nebenkosten).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Je nach Beschlusslage:
zu a) und b): Die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 550.000,00 € sowie die veranschlagten jährlichen Folgekosten in Höhe von 40.000,00 € (Sitzungsvorlage Nr. 056/2020 ST) werden nicht in Anspruch genommen, es entstehen keine weiteren Aufwendungen.
zu c): Die in der Sitzungsvorlage Nr. 056/2020 ST beschriebenen finanziellen Auswirkung bleiben bestehen.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
entsprechend
dem Antrag der CDU-Fraktion vom 3. Juni 2022 das Projekt „Wohnmobilstellplätze“
an der Jeetzeler Straße zu beenden und
b)
das
Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzustellen.
ODER
c)
den
Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen und das begonnene Projekt
„Wohnmobilstellplätze“ an der Jeetzeler Straße fortzuführen.