Grundlage für den
jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“.
Gemäß § 4 Absatz 4 der
Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für das Geschäftsjahr durch den
vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht
laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der
Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung und Finanzplanung.
Der Erfolgsplan 2023
weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
Den Aufwendungen in
Höhe von 1.809.400,00 € stehen Erträgen in gleicher Höhe gegenüber. Das Gesamtvolumen
des Erfolgsplans ist im Vergleich zu den Ansätzen 2022 um 85.700,00 €
gestiegen. Insbesondere die gestiegenen Aufwendungen für Kraftstoffe und für
den Gasbezug sowie die aufgrund Tariferhöhungen gestiegenen
Personalaufwendungen führen zum Anstieg des Gesamtvolumens.
Eine Gegenüberstellung
der Ansätze 2023 und 2022 einschließlich des Ist-Standes per 31. Dezember 2021
und 30. September 2022 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als
Anlage beigefügt.
Zur Finanzierung der
Investitionen - unter anderem die Anschaffung eines elektrobetriebenen
Müll-Caddys nebst Ladestation und eines neuen Anhängers - und der Entnahmen aus
den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der
verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 12.000,00 € kann durch den Abbau
der in den Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.
Im Stellenplan 2023 sind im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen zwar unverändert geblieben, aufgrund der Ausbildung des Nachfolgers auf der Stelle des stellvertretenden technischen Betriebsleiters wird diese Stelle jedoch künftig von der Entgeltgruppe EG 8 in EG 9a umgewandelt. Im Rahmen der mittelfristigen Planung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die nach Erreichen der Altersgrenze freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss
vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des
Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung
zuzustimmen.