Betreff
Wirtschaftsplan 2023 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
056/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“.

Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für das Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2023 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.809.400,00 € stehen Erträgen in gleicher Höhe gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplans ist im Vergleich zu den Ansätzen 2022 um 85.700,00 € gestiegen. Insbesondere die gestiegenen Aufwendungen für Kraftstoffe und für den Gasbezug sowie die aufgrund Tariferhöhungen gestiegenen Personalaufwendungen führen zum Anstieg des Gesamtvolumens.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2023 und 2022 einschließlich des Ist-Standes per 31. Dezember 2021 und 30. September 2022 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung der Investitionen - unter anderem die Anschaffung eines elektrobetriebenen Müll-Caddys nebst Ladestation und eines neuen Anhängers - und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 12.000,00 € kann durch den Abbau der in den Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Im Stellenplan 2023 sind im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen zwar unverändert geblieben, aufgrund der Ausbildung des Nachfolgers auf der Stelle des stellvertretenden technischen Betriebsleiters wird diese Stelle jedoch künftig von der Entgeltgruppe EG 8 in EG 9a umgewandelt. Im Rahmen der mittelfristigen Planung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die nach Erreichen der Altersgrenze freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden.


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.