a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am
14. Oktober 2021 die Aufstellung der 145. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen.
Mit der
Änderung des Flächennutzungsplans ist die Errichtung von zwei
Windenergieanlagen (WEA) in dem im Regionalen Raumordnungsprogramm
ausgewiesenen Windvorranggebiet Woltersdorf, auf dem Gebiet der Gemeinde
Woltersdorf, in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), beabsichtigt. Ziel der
verfolgten Bauleitplanung ist es, eine geordnete, räumlich konzentrierte,
sozialverträgliche, naturverträgliche und landschaftsverträgliche Entwicklung
der Windenergienutzung zu sichern. Auf diesem Wege sollen die gemeindlichen
Interessen an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geregelt und ein
höchstmögliches Maß an Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit der
Windenergienutzung erreicht werden.
Im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Während
der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger
aus der Gemeinde Woltersdorf eingegangen und bei der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, LGLN - Regionaldirektion Hameln - Hannover
Kampfmittelbeseitigungsdienst, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr und die Gemeinde Woltersdorf eine Stellungnahme abgegeben.
Die
Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der
Sitzungsvorlage beigefügt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 062/2022 SG vom 25. Oktober 2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der Entwurf der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Windpark Woltersdorf“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.