Betreff
145. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Windpark Woltersdorf"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
062/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2021 die Aufstellung der 145. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) in dem im Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesenen Windvorranggebiet Woltersdorf, auf dem Gebiet der Gemeinde Woltersdorf, in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), beabsichtigt. Ziel der verfolgten Bauleitplanung ist es, eine geordnete, räumlich konzentrierte, sozialverträgliche, naturverträgliche und landschaftsverträgliche Entwicklung der Windenergienutzung zu sichern. Auf diesem Wege sollen die gemeindlichen Interessen an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geregelt und ein höchstmögliches Maß an Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit der Windenergienutzung erreicht werden.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger aus der Gemeinde Woltersdorf eingegangen und bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, LGLN - Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und die Gemeinde Woltersdorf eine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sitzungsvorlage beigefügt. 

   


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

a)                   über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 062/2022 SG vom 25. Oktober 2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

b)                  der Entwurf der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Windpark Woltersdorf“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.