Betreff
151. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich der Tarmitzer Straße - Stellplätze"
- Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
063/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein ansässiges Unternehmen beabsichtigt, sein Firmengelände in der Tarmitzer Straße um ca. 20 Meter nach Süden zu erweitern. Südlich der Waschhalle soll eine Stellplatzanlage mit 50 Stellplätzen für Mitarbeiter und Buskunden errichtet werden.

 

Der Geltungsbereich der 151. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich der Tarmitzer Straße - Stellplätze“ umfasst das Flurstück 29/92, Flur 5, Gemarkung Lüchow.

 

Die Planungsgemeinschaft Nord GmbH aus Rotenburg (Wümme) wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet.

 

Die übrigen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

 

Der städtebauliche Vertrag wurde bereits am 26. April 2022 durch den Samtgemeindeausschuss beschlossen.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

5.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 151. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Nördlich der Tarmitzer Straße – Stellplätze“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 29/92, Flur 5, Gemarkung Lüchow und ist in der Flurkarte, die der Sitzungsvorlage Nr. 063/2022 SG vom 25. Oktober 2022 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.