- Aufstellungsbeschluss -
Ein ansässiges Unternehmen beabsichtigt, sein Firmengelände in der
Tarmitzer Straße um ca. 20 Meter nach Süden zu erweitern. Südlich der
Waschhalle soll eine Stellplatzanlage mit 50 Stellplätzen für Mitarbeiter und
Buskunden errichtet werden.
Der Geltungsbereich der 151.
Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich der Tarmitzer Straße - Stellplätze“
umfasst das Flurstück 29/92, Flur 5, Gemarkung Lüchow.
Die Planungsgemeinschaft Nord GmbH aus Rotenburg (Wümme) wird direkt vom
Vorhabenträger beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans werden erst
von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem
Feststellungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Der städtebauliche Vertrag wurde bereits am 26. April 2022 durch den Samtgemeindeausschuss beschlossen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 151. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Nördlich der Tarmitzer Straße – Stellplätze“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 29/92, Flur 5, Gemarkung Lüchow und ist in der Flurkarte, die der Sitzungsvorlage Nr. 063/2022 SG vom 25. Oktober 2022 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.