Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Vorlage
002/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit dieser Vorlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt.

 

Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits in einer gemeinsamen Fraktionssitzung am 1. Dezember 2022 mit einem Fehlbetrag von 73.700,00 € vorgestellt. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigte die verwaltungsseitigen Mittelanmeldungen inklusive stattgefundener Optimierungsgespräche mit allen Abteilungen. Zwischenzeitlich sind die Änderungen aus den Fachausschüssen und weitere verwaltungsseitigen Nachbesserungen eingearbeitet worden, sodass sich der Fehlbetrag auf einen ausgeglichenen Haushalt in der Ergebnisrechnung verringert hat.

 

Die Änderungen aus den Fachausschüssen werden insgesamt zur Sitzung des Verwaltungsausschusses in einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Nachfolgend wird der Planentwurf komprimiert dargestellt und die wichtigsten Ansätze erläutert.

 

Erleichterungen für die kommunale Haushaltswirtschaft

 

Epidemische Lage seit 2020

 

Mit dem „Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 15. Juli 2020 hat das Land auch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geändert. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist die Einfügung des neuen § 182 Absatz 4 NKomVG mit Sonderregelungen für epidemische Lagen von besonderer Bedeutung. Unter der Voraussetzung, dass eine epidemische Lage nationaler oder landesweiter Tragweite offiziell festgestellt wird, gelten unter anderem folgende Erleichterungen für die kommunale Haushaltswirtschaft:

 

-              Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses sind in der Bilanz gesondert auszuweisen und sollen in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden.

-              Die absolute Verschuldungsgrenze nach § 110 Absatz 7 Satz 1 NKomVG darf überschritten werden.

-              Der Rat kann beschließen, auf ein Haushaltssicherungskonzept zu verzichten, wenn der Fehlbetrag durch die epidemische Lage ausgelöst ist.

-              Über- und außerplanmäßige Aufwendungen ohne Deckung sind zulässig, wenn sie unmittelbar aus der epidemischen Lage resultieren.

 

Von dieser Regelung hat die Stadt Lüchow (Wendland) mit Ratsbeschluss vom 20. Juli 2021 für das Haushaltsjahr 2021 und die zwei Folgejahre (2022 und 2023) Gebrauch genommen.

 

Folgen des Krieges in der Ukraine

 

Mit der Einführung der Erweiterung der vorgenannten gesetzlichen Regelung wurde nunmehr dieses um den Absatz 5 des § 182 NKomVG hinsichtlich der Folgen des Krieges in der Ukraine erweitert.

 

Von dieser Regelung sollte möglichst vorsorglich auch per Ratsbeschluss Gebrauch gemacht werden und wird daher im Anhang als Beschlussvorschlag angeführt.

 

Ergebnishaushalt

Der Gesamtergebnishaushalt stellt die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis dar. Dieser ist als Anlage beigefügt.

 

Der Ergebnishaushalt 2023 weist im Jahresergebnis einen ausgeglichenen Haushalt aus. Die ordentlichen Erträge erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.450.300,00 €. Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 718.100,00 €.

 

In den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2026 sind Überschüsse eingeplant.

 

Erläuterung der wichtigsten Erträge des Ergebnishaushaltes

 

Steuern und ähnlichen Abgaben

 

 

 

 

Ergebnis

vorl. Ist

Ansatz

Ansatz

Bezeichnung

2021

2022

2022

2023

Grundsteuer A

103.880,56

103.620,72

103.000,00

103.600,00

Grundsteuer B

1.787.541,70

1.810.566,93

1.785.000,00

1.810.600,00

Gewerbesteuer

5.877.980,00

5.590.354,00

4.620.000,00

6.220.000,00

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

3.329.503,00

3.799.579,00

3.500.000,00

3.979.200,00

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

1.166.500,00

1.005.167,00

1.150.000,00

1.200.000,00

Vergnügungssteuer

47.810,71

81.285,85

60.000,00

80.000,00

Hundesteuer

35.829,50

37.018,50

35.000,00

37.000,00

Zweitwohnungssteuer

5.468,40

5.356,40

5.500,00

5.500,00

Summe

12.354.513,87

 

12.432.948,40

11.258.500,00

13.435.900,00

 

Die Ansätze für Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuer wurden auf Basis der bisherigen Rechnungsergebnisse und der jeweils aktuellen Entwicklung gebildet. Die Erträge aus der Gewerbesteuer betragen aktuell rund 5,6 Mio. €. Der Ansatz für 2023 wurde aufgrund der Annahme, dass die Firmen - auch Industrieunternehmen - wieder „normal“ arbeiten werden, auf 6,2 Mio. € geschätzt. In 2022 hatte die Stadt Lüchow (Wendland) aufgrund höherer Investitionen einer ortsansässigen Firma eine Erstattungspflicht von 600 T€ der Steuerabgaben, da diese eine Herabsetzung beantragt hatte.

 

Die Städte und Gemeinden erhalten nach dem Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens der Lohn- und Einkommensteuer sowie 12 % aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil wird schlüsselmäßig nach dem Steueraufkommen in den Gemeinden verteilt. Grundlage des Verteilungsschlüssels ist die Steuerstatistik unter Berücksichtigung von Jahreseinkommenshöchstbeträgen. Der Ansatz 2023 basiert nicht auf dem Orientierungsdatenerlass, der eine optimistische Steigerung von 7,6 % prognostiziert, sondern auf eine höhere Schätzung.

 

Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurden 198 T€ eingeplant. Entgegen der Jahresvorplanung liegt dieser Ansatz um 83 T€ höher, da für laufende Zwecke vom Land mehr Erträge beim Projekt „Perspektive Innenstadt“ erwartet werden.

 

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte umfassen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und sind in Höhe von 73,5 T€ eingeplant. Die Vorjahresplanung sah 12 T€ mehr vor. Hierbei handelte es sich um die Wohnmobilstellplatz-Einnahmen, die tatsächlich bisher nicht zum Tragen kommen.

 

Die privatrechtlichen Entgelte betragen 903 T€, davon entfallen 490 T€ auf Mieteinnahmen. Aufgrund der Erhöhung der Energiepreise sind im gleichen Zuge im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen der Mietverhältnisse der Stadt Lüchow auch Mehrerträge in Höhe von 221 T€ zu erwarten.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind in Höhe von 24 T€ eingeplant.

Von den eingeplanten 24 T€ entfallen 18 T€ auf die Personalkostenerstattungen der Samtgemeinde für das Archivpersonal.

 

Die Zinserträge werden mit 225 T€ eingeplant, wobei es sich im Wesentlichen um die Dividende der Avacon AG handelt.

 

Die sonstigen Erträge werden mit 420 T€ geplant. Dabei handelt es sich zum größten Teil um die Konzessionsabgabe.

 

 

 

 

Erläuterungen der wichtigsten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes

 

Die Personalaufwendungen wurden für 12 Beschäftigte mit 427 T€ geplant. Das sind 110 T€ Mehraufwendungen aufgrund der angepassten Tarifsteigerung.

 

Für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Unterhaltung und Bewirtschaftung) werden insgesamt 2.885 T€ geplant.

Nach dem vorläufigen Ergebnis 2021 sind 1.714.428,80 € benötigt worden. Der Haushaltsansatz für 2022 betrug 2.366 T€.

Unter anderem fallen unter diese Position die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (1.000 T€), Unterhalt des sonstigen Unbeweglichen Vermögen/KSL (982 T€), die Straßenunterhaltung (250 T€) und Bewirtschaftungskosten (598 T€).

 

Die Abschreibungen betragen für das kommende Jahr 1.007 T€.

 

Die Transferaufwendungen werden insgesamt mit 10.768.900 € geplant. Die größten Positionen gliedern sich folgendermaßen:

 

 

vorl. Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Bezeichnung

2021

2022

2023

Zuweisungen an Gemeinden

327.200,00

432.400,00

433.300,00

davon u. a. Jugendhilfevereinbarung

324.200,00

324.200,00

324.200,00

Zuschüsse an übrige Bereiche

198.105,20

199.300,00

207.700,00

davon u. a. Unterhaltungsverbände

139.150,74

145.000,00

155.000,00

Dorfgemeinschaften

35.587,84

41.000,00

39.000,00

Gewerbesteuerumlage

319.345,00

385.000,00

518.400,00

Kreisumlage

4.113.672,00

5.342.200,00

5.350.600,00

Samtgemeindeumlage

3.232.108,00

4.197.500,00

4.204.100,00

interner Finanzausgleich

36.700

47.700,00

54.800,00

 

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden mit insgesamt 644.900 € veranschlagt. Davon werden u. a. Personalkostenerstattungen (432 T€), Aufwandsentschädigungen (78 T€) und Geschäftsaufwendungen (86 T€) finanziert.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt werden neben den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushalts die Investitionen der Stadt Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung dargestellt. Der Gesamtfinanzhaushalt ist als Anlage beigefügt.

 

Die Investitionen setzen sich aus folgenden Maßnahmen zusammen:

 

 

 

Summe Auszahlungen Investitionen                                                      1.584.000,00 €

Summe Einzahlungen Investitionen                                                          121.500,00 €

Saldo (=eingeplanter Kreditbedarf)                                                        1.462.500,00 €

 

Es ergibt sich im Saldo ein einzuplanender Kreditbedarf von 1,46 Mio. €.

Bei einem angenommenen durchschnittlichen AfA-Satz von 2,1 % und einem derzeitigen Zinssatz für langfristige Kredite von 3,6 % ergeben sich durch die eingeplanten Investitionen Folgekosten für Abschreibung und Verzinsung in Höhe von jährlich 83 T€. Hinzu kommen bei einigen Investitionen weitere Folgekosten insbesondere für Unterhaltung und Bewirtschaftung.

 

 

Gesamtbeurteilung der Haushaltslage

 

Wie bereits dargestellt erhöhen sich die Erträge im Vergleich zum Vorjahr um rund 2.450 T€ und die Aufwendungen erhöhen sich um rund 718 T€.

 

Die Veränderungen bei den Erträgen sind im Wesentlichen auf folgende Ansätze zurückzuführen:

 

                               2.177 T€              Steuererträge

                                  186 T€               Privatrechtliche Entgelte

                                    76 T€               Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land

 

Die Veränderungen bei den Aufwendungen sind im Wesentlichen auf höhere Personalkosten und Energiekosten zurückzuführen:

 

194 T€   Aufwendungen aktives Personal

518 T€   Aufwendungen Sach- u. Dienstleistung-Energiekosten

 

 

Es lässt sich folgendes zusammenfassen:

 

Der ordentliche Ergebnishaushalt weist nach derzeitiger Planung einen ausgeglichenen Haushalt aus. Es ist trotzdem weiterhin erforderlich, eine Verbesserung der Ertragssituation zu erzielen und die Aufwendungen auf das nötigste Maß zu beschränken.

 

Liquiditätskredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt, u. a. auch um Investitionen bis zum Eingang von Zuwendungen und der Aufnahme von Investitionskrediten vorzufinanzieren.

 

Die veranschlagten Investitionsmaßnahmen können nicht aus eigener Kraft umgesetzt werden, sodass bei der Stadt Lüchow (Wendland) auch im Haushaltsjahr 2023 Kreditaufnahmen einzuplanen sind. Hinsichtlich der Kreditfinanzierung der geplanten Investitionen wird der Ergebnishaushalt durch den Zinsaufwand belastet. Weiterhin entstehen Abschreibungen bzw. Sonderpostenauflösungen. Diese sind in den Ansätzen der einzelnen Jahre mit eingeplant.

 

Die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 weisen im ersten Jahr einen Überschuss von 32.300,00 €, im zweiten Jahr einen Überschuss von 145.600,00 € und im dritten Jahr einen Überschuss von 62.200,00 € aus. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Lage aus den Folgen des Krieges in der Ukraine entwickelt. Hiervon abhängig sind wiederum die prognostizierte Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Haushaltsplanung insgesamt.

    


 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt

 

a)                   die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand 18.01.2023) mit folgenden Änderungen:

 

UND

 

b)                  auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß der Ausnahmeregelung § 182 Absatz 5 Satz 1 Nr. 3 NKomVG für das Haushaltsjahr 2023 zu verzichten und dieses auch für die zwei Folgejahre (2024 und 2025) anzuwenden.