Im Jahr 2020 wurde ein statisches Gutachten über das ehemalige Schulgebäude in Schnega erstellt. Dieses Gutachten wurde in den Gremien der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgestellt.
Aufgrund der großen Streuung des Schadensbildes und der damit verbundenen großen Kostenunsicherheit wurde sich gegen eine Sanierung des Gebäudes entschieden.
Die SOLI-Fraktion hat nun die Erstellung eines Sachgutachtens zur kurzfristigen Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes beantragt. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2022 beschlossen, über den Antrag in den entsprechenden Gremien zu beraten.
Des Weiteren wurde von der Gemeinde Schnega die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, für das vor der Schulschließung noch genutzte Hauptgebäude, beantragt.
Die beiden Anträge liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Die Kosten für ein Sanierungskonzept werden von der Verwaltung auf rund 10.000,00 € geschätzt.
Es sind keine Haushaltsmittel dafür im Haushaltsplan 2023 eingeplant.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
10.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
Kein
Deckungsvorschlag vorhanden |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Ohne!