Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
018/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, ein neues Bürogebäude für das Katasteramt an der Seerauer Straße 41 auf einer ungenutzten Freifläche nördlich des Autohofes an der Tankstelle zu errichten. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24/15, Flur 5, Gemarkung Lüchow.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ aufzustellen. 

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB geändert.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13 a Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB wurde in der Zeit vom 4. Januar 2023 bis 8. Februar 2023 durchgeführt.

 

Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahmen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Avacon Netz GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH, Wasser-Verband-Wendland, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH eingegangen.

 

Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.

 

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

70.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage 018/2023 vom 08.03.2023 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)                  die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.