a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschluss
Ein Vorhabenträger beabsichtigt, ein neues Bürogebäude für das
Katasteramt an der Seerauer Straße 41 auf einer ungenutzten Freifläche nördlich
des Autohofes an der Tankstelle zu errichten. Der Geltungsbereich umfasst das
Flurstück 24/15, Flur 5, Gemarkung Lüchow.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am
15. Dezember 2022 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ aufzustellen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4
BauGB geändert.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13 a Absatz 1 in Verbindung mit § 3
Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 13 a Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2
BauGB wurde in der Zeit vom 4. Januar 2023 bis 8. Februar 2023 durchgeführt.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Beteiligung keine
Stellungnahmen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Lüneburg, Avacon Netz GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH,
Wasser-Verband-Wendland, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen (LGLN) und von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH eingegangen.
Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu
entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
70.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
|
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage 018/2023
vom 08.03.2023 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
die 6.
Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ wird als
Satzung mit der Begründung beschlossen.