Im Haushaltsplan 2023 sind für die Instandsetzung von Straßen 250.000,00 € veranschlagt. Hiervon sind 31.600,00 € für anderweitige überplanmäßige Ausgaben (Üpl) gebunden.
Diese sollen wie folgt verwendet werden:
→ |
68.400,00 € |
Materialkosten für Unterhaltungsmaßnahmen durch den
Kommunal-Service Lüchow sowie kleinere Reparaturen gemäß dem Zeitvertrag
„Instandsetzung und Unterhaltung“ |
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→ |
150.000,00 € |
für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen |
Im investiven Bereich sind 80.000,00 € für den Ausbau von Gehwegen sowie 170.000,00 € für den Ausbau von Stadtstraßen eingeplant.
Dem gegenüber gibt es folgende Vorschläge bzw. Anträge für Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen:
a) |
Fahrbahninstandsetzungen |
verfügbar 150.000,00 € |
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→ |
Karl-Mente-Weg – Deckenerneuerung |
75.000,00 € |
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→ |
Kantstraße – Deckenerneuerung |
107.000,00 € |
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b) |
Investive Maßnahmen an Gehwegen |
verfügbar 80.000,00 € |
→ |
Die Finanzmittel für Gehwege werden dem Budget zur
Erneuerung von Gehwegeoberflächen im Rahmen des Glasfaserausbaus durch einen
externen Dritten in der Stadt Lüchow (Wendland) zugeführt. |
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→ |
Umbau Parkbucht Tarmitzer
Straße auf Höhe der Eichen |
20.000,00 € |
c) |
Investive Maßnahmen an Straßen |
verfügbar 170.000,00 € |
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→ |
Oberbauerneuerung Fritz- Reuter- Straße |
170.000,00 € |
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(Restbuchwert per 31.12.2021: 1,00 €) Begründung: Die Erneuerung der Fritz-Reuter- Straße wurde durch
den Rat der Stadt Lüchow im Jahr 2022 beschlossen. Die Haushaltsmittel wurden
per Ratsbeschluss vom 05.09.2022 in die Position „Gehwegeerneuerung“
umgewidmet. Hierbei wurde besprochen die Fritz- Reuter-Straße in das Jahr
2023 zu verschieben |
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Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
Siehe Sachverhalt! |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
Siehe Sachverhalt! |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
Siehe Sachverhalt! |
€ |
Der jeweilige Restbuchwert wird im Jahr der Ausführung der Maßnahme ergebniswirksam abgeschrieben. Auf die Investitionssumme der investiven Maßnahmen erfolgt eine jährliche Abschreibung von 4,00 %.
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, in 2023 folgende Maßnahmen durchzuführen:
a) |
Fahrbahninstandsetzungen ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ |
b) |
Investive Maßnahmen an Gehwegen ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ |
c) |
Investive Maßnahmen an Straßen ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ |
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