Betreff
Straßenbaumaßnahmen 2023
Vorlage
019/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Haushaltsplan 2023 sind für die Instandsetzung von Straßen 250.000,00 € veranschlagt. Hiervon sind 31.600,00 € für anderweitige überplanmäßige Ausgaben (Üpl) gebunden.

 

Diese sollen wie folgt verwendet werden:

 

  68.400,00 €

Materialkosten für Unterhaltungsmaßnahmen durch den Kommunal-Service Lüchow sowie kleinere Reparaturen gemäß dem Zeitvertrag „Instandsetzung und Unterhaltung“

 

 

 

150.000,00 €

für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen

 

Im investiven Bereich sind 80.000,00 € für den Ausbau von Gehwegen sowie 170.000,00 € für den Ausbau von Stadtstraßen eingeplant.

 

Dem gegenüber gibt es folgende Vorschläge bzw. Anträge für Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen:

 

a)

Fahrbahninstandsetzungen

verfügbar

150.000,00 €

 

 

 

Karl-Mente-Weg – Deckenerneuerung

   75.000,00 €

 

 

 

Kantstraße – Deckenerneuerung

 107.000,00 €

 

 

 

 

b)

Investive Maßnahmen an Gehwegen

 verfügbar

  80.000,00 €

Die Finanzmittel für Gehwege werden dem Budget zur Erneuerung von Gehwegeoberflächen im Rahmen des Glasfaserausbaus durch einen externen Dritten in der Stadt Lüchow (Wendland) zugeführt.

 

 

Umbau Parkbucht Tarmitzer Straße auf Höhe der Eichen

 

20.000,00 €

c)

Investive Maßnahmen an Straßen

verfügbar

170.000,00 €

 

 

 

Oberbauerneuerung Fritz- Reuter- Straße

170.000,00 €

 

(Restbuchwert per 31.12.2021: 1,00 €)

Begründung: Die Erneuerung der Fritz-Reuter- Straße wurde durch den Rat der Stadt Lüchow im Jahr 2022 beschlossen. Die Haushaltsmittel wurden per Ratsbeschluss vom 05.09.2022 in die Position „Gehwegeerneuerung“ umgewidmet. Hierbei wurde besprochen die Fritz- Reuter-Straße in das Jahr 2023 zu verschieben

 

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Siehe Sachverhalt!

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

Siehe Sachverhalt!

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

Siehe Sachverhalt!

 

Der jeweilige Restbuchwert wird im Jahr der Ausführung der Maßnahme ergebniswirksam abgeschrieben. Auf die Investitionssumme der investiven Maßnahmen erfolgt eine jährliche Abschreibung von 4,00 %.

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, in 2023 folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

a)

Fahrbahninstandsetzungen

 

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b)

Investive Maßnahmen an Gehwegen

 

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c)

Investive Maßnahmen an Straßen

 

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