Betreff
Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) und der Ortsteile
Vorlage
020/2023 ST
Aktenzeichen
661604ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

 

a)                   im Ortsteil Grabow                        – Ringstraße (Am Rott - Richtung Feuerwehr)

   Ringstraße Am Rott - Richtung Bushaltestelle

b)           im Ortsteil Saaße                             – Grüner Weg

c)                   in Lüchow (Wendland) – An der St. Johanniskirche

 

 

zu a)     

Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Grabow hat zum einen beantragt, die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Grabow in der Straße „Ringstraße“ um einen Lichtpunkt zu erweitern. Der neue Lichtpunkt soll mittig von der Straße „Am Rott“ Richtung Feuerwehrhaus gesetzt werden. Zum anderen ist beantragt, den Lichtpunkt aus dem Einmündungsbereich von der Straße „Am Rott“/Ecke Ringstraße ca. 20 m in Richtung der Bushaltestelle zu versetzen.

Gerade in der dunkleren Jahreszeit ist die mangelnde Beleuchtung an beiden Punkten ein hoher Risikofaktor.

 

Es würden Investitionskosten in Höhe von rund 7.000,00 € anfallen, dazu kommen jährliche Folgekosten für den neuen Lichtpunkt in Höhe von ca. 10,00 € für Strom und Abschreibungen in Höhe von ca. 100,00 €.

 

zu b)

Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Saaße hat beantragt, die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Saaße um einen Lichtpunkt in der Straße „Grüner Weg“ zu erweitern. Im Haus Nr. 1 wohnen schulpflichtige Kinder. Dieser Straßenbereich ist bis zum Einmündungsberiech in den „Grünen Weg“ unbeleuchtet. Hier ist zum Schutz der Schulkinder und Fußgänger eine Ausleuchtung des Bereichs erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, dort ein Straßenbeleuchtungskabel ziehen zu lassen.

 

Es würden Investitionskosten in Höhe von rund 7.000,00 € anfallen, dazu kommen jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 10,00 € für Strom sowie Abschreibungen in Höhe von ca. 100,00 €.

 

zu c)

Es sind vermehrt Beschwerden von Heimbesuchern, Pflegepersonal und Anwohnern bezüglich des dunkeln Fußweges von der St. Johanniskirche zum Altenheim St. Georg eingegangen. Die zusätzliche Straßenlaterne soll zur besseren Ausleuchtung des Durchgangsweges dienen.

 

Es soll mit dem zusätzlichen Lichtpunkt den Heimbewohnern und Heimbesuchern ein gesicherter Fußweg in der dunklen Jahreszeit gewährleistet werden.

 

Es besteht die Möglichkeit, von dem letzten Lichtpunk an der St. Johanniskirche ein Beleuchtungskabel zu ziehen und somit die Beleuchtung um einen Lichtpunkt zu erweitern.

Es würden Investitionskosten in Höhe von rund 7.000,00 € entstehen, dazu kommen jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 10,00 € für Strom und Abschreibungen in Höhe ca. 100,00 €.

 

 

Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und Kabelerneuerungen im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) sind im Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € eingeplant.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

50.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

23.066

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

Siehe SV!

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


OHNE!