a)
im Ortsteil Grabow –
Ringstraße (Am Rott - Richtung Feuerwehr)
Ringstraße Am Rott - Richtung Bushaltestelle
b) im Ortsteil Saaße – Grüner Weg
c)
in Lüchow (Wendland) –
An der St. Johanniskirche
zu
a)
Der
Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Grabow hat zum einen beantragt, die
Straßenbeleuchtung im Ortsteil Grabow in der Straße „Ringstraße“ um einen
Lichtpunkt zu erweitern. Der neue Lichtpunkt soll mittig von der Straße „Am
Rott“ Richtung Feuerwehrhaus gesetzt werden. Zum anderen ist beantragt, den
Lichtpunkt aus dem Einmündungsbereich von der Straße „Am Rott“/Ecke Ringstraße
ca. 20 m in Richtung der Bushaltestelle zu versetzen.
Gerade
in der dunkleren Jahreszeit ist die mangelnde Beleuchtung an beiden Punkten ein
hoher Risikofaktor.
Es
würden Investitionskosten in Höhe von rund 7.000,00 € anfallen, dazu kommen
jährliche Folgekosten für den neuen Lichtpunkt in Höhe von ca. 10,00 € für
Strom und Abschreibungen in Höhe von ca. 100,00 €.
zu
b)
Der
Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Saaße hat beantragt, die Straßenbeleuchtung
im Ortsteil Saaße um einen Lichtpunkt in der Straße „Grüner Weg“ zu erweitern.
Im Haus Nr. 1 wohnen schulpflichtige Kinder. Dieser Straßenbereich ist bis zum
Einmündungsberiech in den „Grünen Weg“ unbeleuchtet. Hier ist zum Schutz der
Schulkinder und Fußgänger eine Ausleuchtung des Bereichs erforderlich. Es
besteht die Möglichkeit, dort ein Straßenbeleuchtungskabel ziehen zu lassen.
Es
würden Investitionskosten in Höhe von rund 7.000,00 € anfallen, dazu kommen
jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 10,00 € für Strom sowie Abschreibungen in
Höhe von ca. 100,00 €.
zu
c)
Es
sind vermehrt Beschwerden von Heimbesuchern, Pflegepersonal und Anwohnern
bezüglich des dunkeln Fußweges von der St. Johanniskirche zum Altenheim St.
Georg eingegangen. Die zusätzliche Straßenlaterne soll zur besseren
Ausleuchtung des Durchgangsweges dienen.
Es
soll mit dem zusätzlichen Lichtpunkt den Heimbewohnern und Heimbesuchern ein
gesicherter Fußweg in der dunklen Jahreszeit gewährleistet werden.
Es
besteht die Möglichkeit, von dem letzten Lichtpunk an der St. Johanniskirche
ein Beleuchtungskabel zu ziehen und somit die Beleuchtung um einen Lichtpunkt
zu erweitern.
Es
würden Investitionskosten in Höhe von rund 7.000,00 € entstehen, dazu kommen
jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 10,00 € für Strom und Abschreibungen in
Höhe ca. 100,00 €.
Für
die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und Kabelerneuerungen im Bereich der
Stadt Lüchow (Wendland) sind im Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von
50.000,00 € eingeplant.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
|
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
50.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
23.066 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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|
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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|
Nein, ÜPL |
|
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
Siehe SV! |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
||
OHNE!