Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Vorlage
016/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 2. März 2023 wurde beschlossen, zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgabe nach § 1 des Nds. Brandschutzgesetzes nicht gefährdet wird. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, wäre diese nach der geltenden Feuerwehrgebührensatzung gegenüber dem Veranstalter abzurechnen.

 

Daher soll der § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben geändert werden, um die Verkehrsregelungen kostenfrei zu ermöglichen.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Verzicht auf Einnahmen in nicht zu beziffernder Höhe. 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben zu erlassen.