In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am
2. März 2023 wurde beschlossen, zur Sicherung von gemeindlichen
Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche
Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder
nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der
Aufgabe nach § 1 des Nds. Brandschutzgesetzes nicht gefährdet wird. Da es sich
hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, wäre diese nach der geltenden
Feuerwehrgebührensatzung gegenüber dem Veranstalter abzurechnen.
Daher soll der § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben geändert werden, um die Verkehrsregelungen kostenfrei zu ermöglichen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Verzicht auf Einnahmen in nicht zu beziffernder Höhe.
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben zu erlassen.