Betreff
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung)
Vorlage
021/2023 ST
Aktenzeichen
102404ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In der Vergangenheit ist immer mal wieder das Problem aufgetreten, dass sich Personen ehrenamtlich in der Stadt Lüchow (Wendland) engagieren, die Verwaltung aber keine Möglichkeit hatte, dieses Ehrenamt im Rahmen einer Aufwandsentschädigung zu würdigen. Gemäß § 44 NKomVG kann die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen nämlich nur im Rahmen einer Satzung erfolgen.

Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung) entsprechend anzupassen und folgenden neuen Passus aufzunehmen:

 

§ 4a

Aufwandsentschädigung sonstiger ehrenamtlich Tätiger

 

Der Verwaltungsausschuss kann Personen zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit bestellen. Sie erhalten zur Abgeltung aller mit dem Amt verbundenen Aufwendungen eine jeweils durch Beschluss des Verwaltungsausschusses festzulegende Aufwandsentschädigung.

 

Durch diese Regelung ist es zukünftig möglich, jeweils einzelfallbezogen über eine ehrenamtliche Tätigkeit und die damit verbundene Aufwandsentschädigung zu entscheiden.

 

 


  

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es fallen Kosten für die Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung an.

   


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung), die der Sitzungsvorlage Nr. 021/2023 ST vom 23.03.2023 als Anlage beigefügt ist.