Betreff
Vorstellung der Planung für das Feuerwehrgerätehaus Plate/Müggenburg und Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
020/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) befindet sich in der Planung für das Feuerwehrgerätehaus Plate/Müggenburg.

In den Haushalt für das Jahr 2022 wurden durch die Verwaltung geschätzte Baukosten in Höhe von 880.000,00 € eingestellt. Diese Kosten wurden anhand einer angenommenen Fläche multipliziert mit Zahlen aus dem Baukostenindex (Vergleichswerte aus ähnlichen Baumaßnahmen) ermittelt.

 

Im Zuge der Planung hatte das planende Architekturbüro Pohlmann eine erste Kostenschätzung vorgelegt, welche die eingeplanten Baukosten von 880.000,00 € um 280.000,00 € überschritt. Diese Summe wurde in den Haushalt 2023 als erneuter Ansatz eingestellt und auch bewilligt.

 

Die Planung für das Feuerwehrgerätehaus sind nun abgeschlossen und der Bauantrag ist eingereicht. Das Architekturbüro Pohlmann hat der Verwaltung in diesem Zuge eine Kostenberechnung vorgelegt, welche den neuen Haushaltsansatz von 1.160.000,00 € nochmal um 410.000,00 € überschreitet. Die neuen geschätzten Baukosten belaufen sich auf 1.570.000,00 €.

 

Im Planungsprozess waren die Samtgemeindeverwaltung, der Gemeindebrandmeister, der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Plate/Müggenburg und die Feuerwehrunfallkasse beteiligt.

 

Bei der Planung wurde die DIN 14092-1 (Feuerwehrgerätehäuser) als Orientierung genommen.

 

Die Kostenschätzung sowie die Planunterlagen des Feuerwehrgerätehauses liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

 

Für die Finanzierung der Mehrkosten von 410.000,00 € steht noch ein alter Haushaltsrest von 300.000,00 € zur Verfügung.

 

Wenn die Planung des Feuerwehrgerätehauses so umgesetzt werden soll, verbleibt dennoch ein ungedeckter Betrag von 110.000,00 €, welcher als überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt werden müsste.

 

Die Deckung kann aus der INV 18.002 (Sanierung Sporthalle Clenze) erfolgen.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat vom Land Niedersachsen eine Bedarfszuweisung von 680.000,00 € bekommen.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.570.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

1.460.000,00

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

110.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INV18.002

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Abschreibungen

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

Bedarfszuweisung

Höhe:

680.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

x

Nein

 

Ja

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe bei der INV 20.038 für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Plate/Müggenburg in Höhe von 110.000,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der INV 18.002).