Mit dem Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße C 14 (Lefitz- K24) ist die bisherige Liste zum Ausbau
von Gemeindeverbindungsstraßen ausgelaufen.
Für die Zeit ab 2024 sollte
eine neue Liste aufgestellt werden, um für die kommenden Jahre verbindlich
planen zu können.
Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, fünf bis max. sieben Straßen in die Liste aufzunehmen und dabei
die Reihenfolge des Ausbaues vorzugeben.
Über den tatsächlichen Ausbau
ist dann je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und ggf.
Fördermöglichkeiten im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.
Kleinere Abschnitte bzw.
punktuelle Reparaturen können je nach Haushaltslage über den Ergebnishaushalt
(Unterhaltung und Instandsetzung) in den Jahren ab 2024 repariert werden.
Seitens der Verwaltung werden
folgende Maßnahmen für zukünftige Jahre vorgeschlagen:
è
siehe Anlage 1
Die vorstehende Reihenfolge
der Straßen in der Anlage ist willkürlich gewählt und stellt keine Wertung
seitens der Verwaltung dar.
Die vorstehenden Preise
entsprechen dem Preisniveau 2023/2024.
Bei Maßnahmen, die in späteren Jahren zur Ausführung kommen, sind ggf. zukünftige Preissteigerungen zu beachten.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und Verkehrsausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt folgende Prioritätenliste für den Ausbau von
Gemeindeverbindungsstraßen:
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