Betreff
Prioritätenliste für den Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen ab 2024
Vorlage
021/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße C 14 (Lefitz- K24) ist die bisherige Liste zum Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen ausgelaufen.

 

Für die Zeit ab 2024 sollte eine neue Liste aufgestellt werden, um für die kommenden Jahre verbindlich planen zu können.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, fünf bis max. sieben Straßen in die Liste aufzunehmen und dabei die Reihenfolge des Ausbaues vorzugeben.

Über den tatsächlichen Ausbau ist dann je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und ggf. Fördermöglichkeiten im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.

 

Kleinere Abschnitte bzw. punktuelle Reparaturen können je nach Haushaltslage über den Ergebnishaushalt (Unterhaltung und Instandsetzung) in den Jahren ab 2024 repariert werden.

 

Seitens der Verwaltung werden folgende Maßnahmen für zukünftige Jahre vorgeschlagen:

 

è siehe Anlage 1

 

Die vorstehende Reihenfolge der Straßen in der Anlage ist willkürlich gewählt und stellt keine Wertung seitens der Verwaltung dar.

 

Die vorstehenden Preise entsprechen dem Preisniveau 2023/2024.

Bei Maßnahmen, die in späteren Jahren zur Ausführung kommen, sind ggf. zukünftige Preissteigerungen zu beachten.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt folgende Prioritätenliste für den Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen:

 

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