Betreff
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028
Vorlage
022/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinden haben in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffenwahl aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts Lüneburg bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die Zahl der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden Personen. Die Zahl der vorzuschlagenden Personen für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde auf mindestens 24 Personen festgelegt.

 

Die Vorschlagsliste ist bis zum 1. Juli 2023 dem Amtsgericht Dannenberg (Elbe) zu übersenden.

 

Der Entwurf der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wurde aufgrund von Bewerbungen aus der Bevölkerung und Vorschlägen von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt.

 

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist es erforderlich, dass der Beschluss über die Aufnahme in die Vorschlagsliste mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gefasst wird.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der Aufstellung bezeichneten Personen, die der Sitzungsvorlage Nr. 022/2023 SG vom 17.04.2023 als Anlage beigefügt ist, mit Ausnahme der lfd. Nr. _______________________ in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen.