Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung einer Photovoltaikanlage und die Installation einer Wärmepumpe an der Grundschule in Schweskau
Vorlage
030/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Grundschule in Schweskau wird zurzeit über eine Gasheizung beheizt. Um auch hier erneuerbare Energien zu nutzen, ist die Installation einer Wärmepumpe geplant. Diese soll für eine Grundlast in der Wärmeversorgung sorgen. Sollte der Wärmebedarf durch die Wärmepumpe nicht gedeckt werden können, soll dies dann durch die Gasheizung unterstützt werden.

 

Um den Strom für den Betrieb der Wärmepumpe selbst zu erzeugen, ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage (30 Kwp) auf dem Dach geplant.

 

Die Kosten wurden von der Verwaltung ursprünglich auf 160.000,00 € geschätzt und die benötigten Haushaltsmittel wurden in den Haushalt eingestellt.

Nach Ausschreibung der beiden Maßnahmen belaufen sich die Gesamtkosten auf 204.000,00 €.

 

Um die Maßnahme durchführen zu können ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 44.000,00 € erforderlich.

 

Die Deckung kann aus den INV-Nrn. 20.003 (Fahrstuhl Grundschule Lüchow 38.000,00 €) und 22.007 (Heizung Feuerwehrgerätehaus Lütenthien 6.000,00 €) erfolgen.

 

Die Maßnahme wird über das Kommunale-Investitionsprogramm mit einer Summe von 115.700,00 € gefördert. Diese wurde im Haushaltsjahr 2022 bereits eingeplant (INV22.111) 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

204.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

160.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV22.110

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INV 20.003  + 22.007

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Abschreibungen

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

115.700,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

x

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 44.000,00 € für die Installation einer Wärmepumpe und der Errichtung einer Photovoltaikanlage (INV-Nr.22.110) wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus den INV-Nrn.20.003 (38.000,00 €) und 22.007 (6.000,00 €).