Die Grundschule in Schweskau wird zurzeit über eine Gasheizung beheizt. Um auch hier erneuerbare Energien zu nutzen, ist die Installation einer Wärmepumpe geplant. Diese soll für eine Grundlast in der Wärmeversorgung sorgen. Sollte der Wärmebedarf durch die Wärmepumpe nicht gedeckt werden können, soll dies dann durch die Gasheizung unterstützt werden.
Um den Strom für den Betrieb der Wärmepumpe selbst zu erzeugen, ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage (30 Kwp) auf dem Dach geplant.
Die Kosten wurden von der Verwaltung ursprünglich auf
160.000,00 € geschätzt und die benötigten Haushaltsmittel wurden in den
Haushalt eingestellt.
Nach Ausschreibung der beiden Maßnahmen belaufen sich die Gesamtkosten auf
204.000,00 €.
Um die Maßnahme durchführen zu können ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 44.000,00 € erforderlich.
Die Deckung kann aus den INV-Nrn. 20.003 (Fahrstuhl Grundschule Lüchow 38.000,00 €) und 22.007 (Heizung Feuerwehrgerätehaus Lütenthien 6.000,00 €) erfolgen.
Die Maßnahme wird über das Kommunale-Investitionsprogramm mit einer Summe von 115.700,00 € gefördert. Diese wurde im Haushaltsjahr 2022 bereits eingeplant (INV22.111)
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
204.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
160.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV22.110 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INV 20.003 +
22.007 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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x |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
115.700,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
x |
Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 44.000,00 € für die Installation einer Wärmepumpe und der Errichtung einer Photovoltaikanlage (INV-Nr.22.110) wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus den INV-Nrn.20.003 (38.000,00 €) und 22.007 (6.000,00 €).