Die Heizung im Feuerwehrgerätehaus in Groß Sachau ist ca. 25 Jahre alt und abgängig.
Die Erneuerung der Heizungsanlage kostet 6.000,00 € und ist nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Es ist geplant, die abgängige Gasheizung durch eine neue Gasheizung zu ersetzen.
Um die Maßnahme umsetzen zu können, ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe kann über die INV-Nr. 23.007 (Heizung Feuerwehrgerätehaus Küsten) erfolgen. Die Erneuerung der Heizung in Küsten kann mit rund 6.500,00 € deutlich kostengünstiger erfolgen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
6.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV23.007 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe für den Einbau einer neuen Heizung im Feuerwehrgerätehaus in Groß Sachau in Höhe von 6.000,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der INV-Nr. 23.007 (Heizungserneuerung Feuerwehrgerätehaus Küsten).