Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 12.6.1 für das Haushaltsjahr 2023 - Beschaffung TSF-W für FF Luckau und FF Gedelitz
Vorlage
033/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 sind unter den INV22.015 und 22.016 jeweils 120.000,00 € für die Beschaffung von zwei TSF-W für die Feuerwehren Luckau und Gedelitz eingeplant

 

Die beiden Fahrzeuge wurden Ende 2022 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass der eingeplante Betrag von 120.000,00 € je Fahrzeug nicht ausreicht, sodass die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.

Für die Beschaffung der Fahrzeuge fallen pro Fahrzeug 122.000,00 € an. Weitere anteilige Mehrkosten entfallen auf zusätzlich technische Ausstattung der Fahrzeuge.

Weiterhin muss noch berücksichtigt werden, dass die KWL als mit der Ausschreibung beauftragtes Unternehmen auch noch 2,5 % der Gesamtsumme (7.500,00 €) für ihre Leistungen erhält.

 

Die Deckung erfolgt aus der INV20.028, da die geplanten Gelder für das Fahrzeug Nienbergen nicht aufgebraucht worden sind.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

254.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

240.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV22.015 und INV22.016

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

14.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INV20.028

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Abschreibungen

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die INV22.015 und 22.016 in Höhe von jeweils 7.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV20.028.