Im Haushaltsplan für
das Jahr 2022 sind unter den INV22.015 und 22.016 jeweils 120.000,00 € für die
Beschaffung von zwei TSF-W für die Feuerwehren Luckau und Gedelitz eingeplant
Die beiden Fahrzeuge
wurden Ende 2022 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass der
eingeplante Betrag von 120.000,00 € je Fahrzeug nicht ausreicht, sodass die
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.
Für die Beschaffung
der Fahrzeuge fallen pro Fahrzeug 122.000,00 € an. Weitere anteilige Mehrkosten
entfallen auf zusätzlich technische Ausstattung der Fahrzeuge.
Weiterhin muss noch
berücksichtigt werden, dass die KWL als mit der Ausschreibung beauftragtes
Unternehmen auch noch 2,5 % der Gesamtsumme (7.500,00 €) für ihre
Leistungen erhält.
Die Deckung erfolgt
aus der INV20.028, da die geplanten Gelder für das Fahrzeug Nienbergen nicht
aufgebraucht worden sind.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
254.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
240.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV22.015 und INV22.016 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
14.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INV20.028 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige
Ausgabe für die INV22.015 und 22.016 in Höhe von jeweils 7.000,00 € zu
genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV20.028.