Die Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist zurzeit in Dangenstorf untergebracht.
Für die Versorgung der Einsatzkräfte am Einsatzort mit neuer Einsatzkleidung, aber auch bei Anlieferung von neuen Sachen, wäre eine zentralere Lage der Kleiderkammer von Vorteil.
Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daher das Gebäude Bergstraße 62 von der Stadt Lüchow (Wendland) angemietet und die Kleiderkammer soll in dieses Gebäude umziehen.
An dem Gebäude muss u. a. die Heizung erneuert werden, da diese abgängig ist.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 8.000,00 €.
Der Sachverhalt wurde in der letzten Haushaltsberatung im Brandschutzausschuss auch vorgestellt. Leider wurde die Bereitstellung der Haushaltsmittel nicht in den Beschluss übernommen und somit sind diese nicht Bestandteil des Haushaltsplanes 2023 geworden.
Aus diesem Grund ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus der INV23.007 (Heizung FGH Küsten).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
8.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
INV23.007 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe für den Austausch der Heizung in der Liegenschaft Bergstraße 62 in Lüchow (Wendland), welche für die Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) genutzt wird, wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der INV 23.007.