Im Backhaus des Künstlerhofes in Schreyahn ist seit dem Frühjahr die alte Gasheizung defekt.
Da erst eine Ausnahmegenehmigung für die Abgasführung vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Schornsteinfeger genehmigt werden musste, kann der Einbau der neuen Heizung erst jetzt erfolgen.
Der Einbau einer neuen Heizung inkl. Nachrüstung einer Brandschutztür kostet ca. 9.000,00 €.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe kann über die INV 22.007 (Heizung FGH Lütenthien konnte günstiger ausgeführt werden) erfolgen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
9.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
IVN 22.007 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.000,00 € für die Erneuerung der Heizung im Backhaus im Künstlerhof Schreyahn. Die Deckung erfolgt aus der INV 22.007.