Die Straßenreinigungssatzung regelt die Zuständigkeiten zur Durchführung
der Reinigungstätigkeiten entweder durch die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung
(Kehrmaschine) oder durch die Grundstückseigentümer. Gemäß § 3 Absatz 1 der
Straßenreinigungssatzung führt die Samtgemeinde die Straßenreinigung als
öffentliche Einrichtung auf den Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Lüchow
(Wendland) durch, die im beiliegenden Straßenverzeichnis zur Satzung genannt
sind. Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke gelten als Benutzer der
öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Für die Benutzung werden Gebühren
nach der geltenden Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Die derzeit geltende - hier zur Änderung vorgesehene -
Straßenreinigungssatzung wurde am 1. September 2011 durch den Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen.
Durch einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht wegen der Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren ist deutlich geworden, dass das Verzeichnis der
Straßen, Wege und Plätze zur Straßenreinigungssatzung aktualisiert werden
sollte.
Im Gegensatz zum Straßenverzeichnis der jüngeren Straßenreinigungsgebührensatzung
waren im Verzeichnis zur Straßenreinigungssatzung folgende Straßen nicht
genannt:
·
Albrecht-Thaer-Straße
·
Barges
Garten
·
Hälleforsvägen
·
Rue de
Céret
·
Senator-Brünger-Straße
- Stichweg
·
Kreisverkehrsplatz
Tarmitzer Straße/Seerauer Straße (SKF-Kreisel)
·
Tannenbergstraße
- Stichweg
Die vorgenannten Straßen wurden 2011 noch nicht regelmäßig durch die
Samtgemeinde gereinigt bzw. waren zum Teil auch so noch nicht vorhanden. Jetzt
werden diese in das Verzeichnis übernommen.
Die in dem Verzeichnis der
Straßenreinigungssatzung bisher aufgeführten
·
Parkplatz
Dr.-Lindemann-Straße
·
Parkplatz
Gildehaus
·
Parkplatz
St. Georgshof
wurden im neusten Verzeichnisentwurf den
anliegenden Straßen zugeordnet.
Für die bisher in der Reinigungssatzung einzeln genannten
·
Amtshof
·
Amtsweg
mit Parkplatz
ist unter Berücksichtigung der in dem Verzeichnis zur Gebührensatzung
genannten Formulierung
·
Amtsweg
mit Parkplatz und Busbahnhof
die Bezeichnung
·
Amtsweg
mit Parkplatz und Busbahnhof (Amtshof)
eingeführt.
Für die bisher in der Reinigungssatzung einzeln genannten Straßen
·
Am
Kleinbahnhof
·
Salzwedeler
Straße
wird künftig die Bezeichnung
·
Salzwedeler
Straße/Am Kleinbahnhof (bis Kreisverkehrsplatz)
eingeführt.
Weiterhin wird in das Verzeichnis
• Am Kleinbahnhof
(Kreisverkehrsplatz bis Ortsende rechte Seite)
aufgenommen. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine maschinelle
Reinigung wegen fehlendem Hochbord nicht möglich/notwendig.
Für die bisher in der Reinigungssatzung einzeln genannte
·
Seerauer
Straße
wird unter Berücksichtigung der in dem Verzeichnis zur Gebührensatzung
genannten Formulierung
·
Seerauer
Straße (vom Ortsende bis Kreisverkehrsplatz)
·
Seerauer
Straße (Bergstraße bis Kreisverkehrsplatz)
eingeführt.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat notwendige Verbesserungen
in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung
aufgezeigt. So sollten die Straßenverzeichnisse der beiden Satzungen
inhaltsgleich sein.
Da die Straßenreinigungsgebührensatzung mit dem zugehörigen
Straßenverzeichnis zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde durch den
Fachanwalt - der die Samtgemeinde in dem Verfahren vertritt - empfohlen, die 1.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (Straßenreinigungssatzung) ebenfalls zum 1.
Januar 2019 in Kraft zu setzten.
Ein entsprechender Entwurf der 1. Änderungssatzung, der die vorgenannten
Ausführungen berücksichtigt, ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Zur
leichteren Auffindbarkeit sind die vorgesehenen Veränderungen im Verzeichnis
der Straßen, Wege und Plätze gelb unterlegt (nur in den Ratsunterlagen).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Entwurf der
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen
in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (Straßenreinigungssatzung), der der
Sitzungsvorlage Nr. 039/2023 SG vom 06.06.2023 als Anlage beigefügt ist,
rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu erlassen.