Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (Straßenreinigungssatzung)
Vorlage
039/2023 SG
Aktenzeichen
328005Sg.01
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Straßenreinigungssatzung regelt die Zuständigkeiten zur Durchführung der Reinigungstätigkeiten entweder durch die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung (Kehrmaschine) oder durch die Grundstückseigentümer. Gemäß § 3 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung führt die Samtgemeinde die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung auf den Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Lüchow (Wendland) durch, die im beiliegenden Straßenverzeichnis zur Satzung genannt sind. Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke gelten als Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Für die Benutzung werden Gebühren nach der geltenden Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.

 

Die derzeit geltende - hier zur Änderung vorgesehene - Straßenreinigungssatzung wurde am 1. September 2011 durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen.

 

Durch einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht wegen der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist deutlich geworden, dass das Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze zur Straßenreinigungssatzung aktualisiert werden sollte.

 

Im Gegensatz zum Straßenverzeichnis der jüngeren Straßenreinigungsgebührensatzung waren im Verzeichnis zur Straßenreinigungssatzung folgende Straßen nicht genannt:

 

·                     Albrecht-Thaer-Straße

·                     Barges Garten

·                     Hälleforsvägen

·                     Rue de Céret

·                     Senator-Brünger-Straße - Stichweg

·                     Kreisverkehrsplatz Tarmitzer Straße/Seerauer Straße (SKF-Kreisel)

·                     Tannenbergstraße - Stichweg

 

Die vorgenannten Straßen wurden 2011 noch nicht regelmäßig durch die Samtgemeinde gereinigt bzw. waren zum Teil auch so noch nicht vorhanden. Jetzt werden diese in das Verzeichnis übernommen.

 

Die in dem Verzeichnis der Straßenreinigungssatzung bisher aufgeführten

 

·                     Parkplatz Dr.-Lindemann-Straße

·                     Parkplatz Gildehaus

·                     Parkplatz St. Georgshof

 

wurden im neusten Verzeichnisentwurf den anliegenden Straßen zugeordnet.

 

Für die bisher in der Reinigungssatzung einzeln genannten

 

·         Amtshof

·         Amtsweg mit Parkplatz

 

ist unter Berücksichtigung der in dem Verzeichnis zur Gebührensatzung genannten Formulierung

 

·                     Amtsweg mit Parkplatz und Busbahnhof

 

die Bezeichnung

 

·                     Amtsweg mit Parkplatz und Busbahnhof (Amtshof)

 

eingeführt.

 

Für die bisher in der Reinigungssatzung einzeln genannten Straßen

 

·                     Am Kleinbahnhof

·                     Salzwedeler Straße

 

wird künftig die Bezeichnung

 

·                     Salzwedeler Straße/Am Kleinbahnhof (bis Kreisverkehrsplatz)

 

eingeführt.

 

Weiterhin wird in das Verzeichnis

 

             Am Kleinbahnhof (Kreisverkehrsplatz bis Ortsende rechte Seite)

 

aufgenommen. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine maschinelle Reinigung wegen fehlendem Hochbord nicht möglich/notwendig.

 

Für die bisher in der Reinigungssatzung einzeln genannte

 

·                     Seerauer Straße

 

wird unter Berücksichtigung der in dem Verzeichnis zur Gebührensatzung genannten Formulierung

 

·                     Seerauer Straße (vom Ortsende bis Kreisverkehrsplatz)

·                     Seerauer Straße (Bergstraße bis Kreisverkehrsplatz)

 

eingeführt.

 

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat notwendige Verbesserungen in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung aufgezeigt. So sollten die Straßenverzeichnisse der beiden Satzungen inhaltsgleich sein.

Da die Straßenreinigungsgebührensatzung mit dem zugehörigen Straßenverzeichnis zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde durch den Fachanwalt - der die Samtgemeinde in dem Verfahren vertritt - empfohlen, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (Straßenreinigungssatzung) ebenfalls zum 1. Januar 2019 in Kraft zu setzten.

 

Ein entsprechender Entwurf der 1. Änderungssatzung, der die vorgenannten Ausführungen berücksichtigt, ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Zur leichteren Auffindbarkeit sind die vorgesehenen Veränderungen im Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze gelb unterlegt (nur in den Ratsunterlagen). 

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (Straßenreinigungssatzung), der der Sitzungsvorlage Nr. 039/2023 SG vom 06.06.2023 als Anlage beigefügt ist, rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu erlassen.