Betreff
Antrag der Freien Schule Wendland e. V. zur Errichtung eines Gehweges und einer Straßenbeleuchtung entlang des Schulweges im Ortsteil Grabow, Am Obergut
Vorlage
039/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Am 24. April 2023 stellte die Freie Schule Wendland e. V. einen Antrag auf Neuerrichtung eines Gehweges mit Straßenbeleuchtung im Bereich des „Schulweges“ (Straße „Am Obergut“) im Ortsteil Grabow. Dieser soll die momentan vorhandene Übergangsbushaltestelle mit dem Nahbereich der Schule verbinden, um den Schülern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.

 

Hinsichtlich der Darstellung der örtlichen Situation wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 039/2021 ST verwiesen. Hierbei wurde die Verkehrssituation bezüglich der Einrichtung besagter Behelfshaltestelle bzw. der Neuherrichtung eines Buswendehammers im unmittelbaren Nahbereich der Schule diskutiert.

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hatte in seiner damaligen Sitzung beschlossen, keine eigenen Bautätigkeiten im vorgenannten Bereich durchzuführen und der Freien Schule Wendland e. V. gleichzeitig angeboten, dass diese einen Zuwendungsantrag an die Stadt zwecks Unterstützung der Maßnahme stellen könnte.

 

Änderungen an dem bestehenden baulichen Zustand des Wendehammers sind bis heute nicht erfolgt. Ebenso ist bis heute kein Antrag auf Zuwendung bei der Verwaltung eingegangen.

 

Die örtlichen Gegebenheiten sind von der Verwaltung geprüft worden, um festzustellen, ob die Herstellung neuer Nebenanlagen im beantragten Bereich möglich ist. Hierzu wird explizit auf den Allee-Charakter der Straße „Am Obergut“ im beantragten Bereich verwiesen. Die vorhandenen Bäume stellen eine erhebliche Einschränkung hinsichtlich der Baufreiheit dar. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass diese für die Herrichtung der Nebenanlagen teilweise entnommen werden müssen.

 

Gemäß Kostenermittlung der Verwaltung würden sich die Herstellungskosten für die Neuanlage eines Gehweges (ca. 280 m) entlang der Straße „Am Obergut“ auf ca. 98.000,00 € belaufen. Hinzu kommen die Kosten für die Errichtung von acht Lichtpunkten entlang der Straße. Diese belaufen sich gemäß einem aktuellen Angebot der Avacon auf ca. 38.000,00 €.

 

Das Errichten einer Schutzhütte (Buswartehäuschen) für die beantragen Schüler würde Kosten von ca. 30.000,00 € verursachen. Zusätzlich zu den vorgenannten Investitionskosten ergeben sich noch wiederkehrende Aufwendungen für anfallenden Betriebskosten und Abschreibungen.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

siehe SV!

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Sofern die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, müssten Haushaltsmittel in entsprechender Höhe für den Haushalt 2024 eingestellt werden. 

 

 


 

Ohne!