Am 24. April 2023 stellte die Freie Schule
Wendland e. V. einen Antrag auf Neuerrichtung eines Gehweges mit
Straßenbeleuchtung im Bereich des „Schulweges“ (Straße „Am Obergut“) im
Ortsteil Grabow. Dieser soll die momentan vorhandene Übergangsbushaltestelle
mit dem Nahbereich der Schule verbinden, um den Schülern einen sicheren
Schulweg zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Darstellung der örtlichen
Situation wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 039/2021 ST verwiesen. Hierbei wurde
die Verkehrssituation bezüglich der Einrichtung besagter Behelfshaltestelle
bzw. der Neuherrichtung eines Buswendehammers im unmittelbaren Nahbereich der
Schule diskutiert.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hatte in
seiner damaligen Sitzung beschlossen, keine eigenen Bautätigkeiten im
vorgenannten Bereich durchzuführen und der Freien Schule Wendland e. V.
gleichzeitig angeboten, dass diese einen Zuwendungsantrag an die Stadt zwecks
Unterstützung der Maßnahme stellen könnte.
Änderungen an dem bestehenden baulichen
Zustand des Wendehammers sind bis heute nicht erfolgt. Ebenso ist bis heute
kein Antrag auf Zuwendung bei der Verwaltung eingegangen.
Die örtlichen Gegebenheiten sind von der
Verwaltung geprüft worden, um festzustellen, ob die Herstellung neuer
Nebenanlagen im beantragten Bereich möglich ist. Hierzu wird explizit auf den
Allee-Charakter der Straße „Am Obergut“ im beantragten Bereich verwiesen. Die
vorhandenen Bäume stellen eine erhebliche Einschränkung hinsichtlich der
Baufreiheit dar. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass diese für die
Herrichtung der Nebenanlagen teilweise entnommen werden müssen.
Gemäß Kostenermittlung der Verwaltung würden
sich die Herstellungskosten für die Neuanlage eines Gehweges (ca. 280 m)
entlang der Straße „Am Obergut“ auf ca. 98.000,00 € belaufen. Hinzu kommen die
Kosten für die Errichtung von acht Lichtpunkten entlang der Straße. Diese
belaufen sich gemäß einem aktuellen Angebot der Avacon auf ca. 38.000,00 €.
Das Errichten einer Schutzhütte
(Buswartehäuschen) für die beantragen Schüler würde Kosten von ca. 30.000,00 €
verursachen. Zusätzlich zu den vorgenannten Investitionskosten ergeben sich
noch wiederkehrende Aufwendungen für anfallenden Betriebskosten und
Abschreibungen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
siehe SV! |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Sofern
die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, müssten Haushaltsmittel in
entsprechender Höhe für den Haushalt 2024 eingestellt werden.
Ohne!