hier: Mischgebiet zur Errichtung einer Kindertagesstätte
Am 23. November 2020 hat der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Stellplätze
Jeetzeler Straße“ gefasst.
Es war vorgesehen, auf den Flurstücken 36/3,
35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, Wohnmobilstellplätze zu errichten.
Eine Sonderbaufläche sollte ausgewiesen werden und gleichzeitig die Änderung
des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt
werden. Das Planungsbüro Patt aus Lüneburg wurde mit der Planung beauftragt.
Die CDU-Fraktion der Stadt Lüchow (Wendland)
beantragte am 3. Juni 2022 im Rahmen des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022
das Bauvorhaben Wohnmobilstellplätze aus dem Haushalt zu streichen. Die
Begründung bezog sich auf die erheblichen Kostensteigerungen im Rahmen des
Bauvorhabens „LüBad“.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat
daraufhin in seiner Sitzung am 5. September 2022 beschlossen, dass Projekt
„Wohnmobilstellplätze an der Jeetzeler Straße“ zu beenden und das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes einzustellen.
Am 30. Januar 2023 wurde im
Verwaltungsausschuss mitgeteilt, dass das Gebäude der DRK-Kindertagesstätte an
der Amtsfreiheit abgängig sei und seit einiger Zeit nach einem geeigneten
Grundstück für einen Neubau gesucht werde. Die Verwaltung habe daraufhin die
drei vorgenannten Flurstücke in Richtung Jeetzel vorgeschlagen. In ersten
Gesprächen haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und das Deutsche Rote Kreuz
diesen Überlegungen zugestimmt. Vonseiten des Verwaltungsausschusses wurden
keine Bedenken erhoben.
Die bereits begonnenen Planungen an der
Jeetzeler Straße sollen nun fortgeführt und anstelle des Sondergebietes jetzt
ein Mischgebiet für die Errichtung einer Kindertagesstätte ausgewiesen werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
25.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
110.900,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die
ursprünglich an der Jeetzeler Straße begonnene Bauleitplanung fortzuführen und
den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Jeetzeler Straße“ aufzustellen.