Betreff
Fortführung der Bauleitplanung im Bereich der Jeetzeler Straße;
hier: Mischgebiet zur Errichtung einer Kindertagesstätte
Vorlage
040/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Am 23. November 2020 hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Stellplätze Jeetzeler Straße“ gefasst.

 

Es war vorgesehen, auf den Flurstücken 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, Wohnmobilstellplätze zu errichten. Eine Sonderbaufläche sollte ausgewiesen werden und gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt werden. Das Planungsbüro Patt aus Lüneburg wurde mit der Planung beauftragt.

 

Die CDU-Fraktion der Stadt Lüchow (Wendland) beantragte am 3. Juni 2022 im Rahmen des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022 das Bauvorhaben Wohnmobilstellplätze aus dem Haushalt zu streichen. Die Begründung bezog sich auf die erheblichen Kostensteigerungen im Rahmen des Bauvorhabens „LüBad“.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 5. September 2022 beschlossen, dass Projekt „Wohnmobilstellplätze an der Jeetzeler Straße“ zu beenden und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzustellen.

 

Am 30. Januar 2023 wurde im Verwaltungsausschuss mitgeteilt, dass das Gebäude der DRK-Kindertagesstätte an der Amtsfreiheit abgängig sei und seit einiger Zeit nach einem geeigneten Grundstück für einen Neubau gesucht werde. Die Verwaltung habe daraufhin die drei vorgenannten Flurstücke in Richtung Jeetzel vorgeschlagen. In ersten Gesprächen haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und das Deutsche Rote Kreuz diesen Überlegungen zugestimmt. Vonseiten des Verwaltungsausschusses wurden keine Bedenken erhoben.

 

Die bereits begonnenen Planungen an der Jeetzeler Straße sollen nun fortgeführt und anstelle des Sondergebietes jetzt ein Mischgebiet für die Errichtung einer Kindertagesstätte ausgewiesen werden.

 

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

25.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

110.900,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die ursprünglich an der Jeetzeler Straße begonnene Bauleitplanung fortzuführen und den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Jeetzeler Straße“ aufzustellen.