Herr Dr. Frederik Holst möchte seine Mitgliedschaft im
Bau- und Grundstückausschuss aufgeben.
Gemäß
§ 71 Absatz 9 Satz 3 Nummer 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen die von
ihnen benannten Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen,
wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes in der Vertretung endet oder
wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet.
Am 4. Juli 2023 wurde per E-Mail seitens der Gruppe
GrüneBürgerSOLI mitgeteilt, dass der Nachrücker für Herrn Dr. Holst, Herr
Frank-Volker Schmidt, den Sitz im Bau- und Grundstückausschuss übernehmen soll.
Diese Umbesetzungen sind nach Absatz 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG fest, für
Ratsherr Dr. Frederik Holst wird Ratsherr Frank-Volker Schmidt zum Mitglied im Bau- und
Grundstückausschuss benannt.
Die sonstige Ausschussbesetzung bleibt unverändert.