Betreff
Neubau von zwei Lichtpunkten in den Ortsteilen Banneick und Bösel gemäß Antrag
Vorlage
046/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Teil I

Der Ortsvertrauensmann für die Ortsteile Banneick und Bösel hat mit anliegendem Schreiben beantragt, die Straßenbeleuchtung in den betreffenden Ortsteilen um jeweils einen Lichtpunkt zu ergänzen. Diese sollen als Lückenschluss zwischen den örtlichen Bushaltestellen und einzelnen Wohngebäuden außerhalb der Hauptverkehrsstraßen dienen.

Ein Informativangebot wurde eingeholt. Die Kosten werden auf rund 4.000,00 € pro Lichtpunkt geschätzt.

 

Die investiven Haushaltsmittel müssten in das Haushaltsjahr 2024 eingeplant werden.

 

Teil II

 

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) vom 4. Juli 2023 sollte die Beleuchtungssituation im Bereich der Engstelle im Pastor-Schröder-Ring überprüft werden. Hinsichtlich der Ausleuchtung des besagten Bereiches wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Lichtpunkt vor Haus Nr. 36 auf die gegenüberliegende Straßenseite zu versetzen. Hierdurch würde der Abstand zwischen den Leuchtpunkten etwa 35 m betragen und die Ausleuchtung deutlich verbessert, da der Leuchtpunkt nicht durch die Begrünung verdeckt wird. Die Kosten hierfür wurden mit 2.000,00 € geschätzt.

 

Die Finanzmittel in Höhe von 2.000,00 € für die Umsetzung des Lichtpunktes müssten im Ergebnishaushalt 2024 eingeplant werden. Hinzu kommen noch jährliche Folgekosten für den Betrieb der neuen bzw. umgesetzten Lichtpunkte in Höhe von ca. 500,00 € pa.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

ca. 10.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

500,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                     die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Bösel und Banneick und die gleichzeitige Einplanung der Investivkosten in den Haushaltsplan der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2024

 

UND

 

b)                     die Umsetzung des Lichtpunktes an der Engstelle Pastor-Schröder-Ring und die gleichzeitige Einplanung der Kosten in den Ergebnishaushalt der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2024.

 

ODER

 

c)                     die Straßenbeleuchtung nicht zu erweitern.