Teil I
Der
Ortsvertrauensmann für die Ortsteile Banneick und Bösel hat mit anliegendem
Schreiben beantragt, die Straßenbeleuchtung in den betreffenden Ortsteilen um
jeweils einen Lichtpunkt zu ergänzen. Diese sollen als Lückenschluss zwischen
den örtlichen Bushaltestellen und einzelnen Wohngebäuden außerhalb der
Hauptverkehrsstraßen dienen.
Ein
Informativangebot wurde eingeholt. Die Kosten werden auf rund 4.000,00 € pro
Lichtpunkt geschätzt.
Die
investiven Haushaltsmittel müssten in das Haushaltsjahr 2024 eingeplant werden.
Teil
II
Gemäß
dem Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) vom 4. Juli 2023 sollte die
Beleuchtungssituation im Bereich der Engstelle im Pastor-Schröder-Ring
überprüft werden. Hinsichtlich der Ausleuchtung des besagten Bereiches wird
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Lichtpunkt vor Haus Nr. 36 auf die
gegenüberliegende Straßenseite zu versetzen. Hierdurch würde der Abstand
zwischen den Leuchtpunkten etwa 35 m betragen und die Ausleuchtung deutlich
verbessert, da der Leuchtpunkt nicht durch die Begrünung verdeckt wird. Die
Kosten hierfür wurden mit 2.000,00 € geschätzt.
Die
Finanzmittel in Höhe von 2.000,00 € für die Umsetzung des Lichtpunktes müssten
im Ergebnishaushalt 2024 eingeplant werden. Hinzu kommen noch jährliche
Folgekosten für den Betrieb der neuen bzw. umgesetzten Lichtpunkte in Höhe von
ca. 500,00 € pa.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
ca. 10.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
500,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen,
Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Bösel und
Banneick und die gleichzeitige Einplanung der Investivkosten in den
Haushaltsplan der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2024
UND
b)
die Umsetzung des Lichtpunktes an der Engstelle
Pastor-Schröder-Ring und die gleichzeitige Einplanung der Kosten in den
Ergebnishaushalt der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2024.
ODER
c)
die Straßenbeleuchtung nicht zu erweitern.