Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 12.6.1 für das Haushaltsjahr 2023 - Beschaffung TSF-W für Feuerwehr Grabow und Feuerwehr Groß Breese
Vorlage
042/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind unter den INV 23.022 und 23.023 jeweils 130.000,00 € für die Beschaffung von zwei TSF-W für die Feuerwehren Grabow und Groß Breese eingeplant

 

Die beiden Fahrzeuge wurden Anfang 2023 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass der eingeplante Betrag von 130.000,00 € je Fahrzeug nicht ausreicht, so dass die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.

Für die Beschaffung der Fahrzeuge fallen pro Fahrzeug 143.000,00 € an. Darin enthalten sind weitere anteilige Mehrkosten für zusätzliche technische Ausstattungen der Fahrzeuge.

Weiterhin muss noch berücksichtigt werden, dass die KWL, als mit der Ausschreibung beauftragtes Unternehmen auch noch 2,5% der Gesamtsumme (7.500,00 €) für ihre Leistungen erhält.

 

Die Deckung erfolgt aus dem geplanten Ansatz für die Beschaffung eines KatS Anhänger (INV 23.028). Die Beschaffung wird nach 2024 verschoben und der Ansatz in den Haushalt 2024 aufgenommen. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

286.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

260.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV23.022 und INV23.023

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

26.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die INV 23.022 und 23.023 von jeweils 13.000 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV 23.028.