Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind unter den INV 23.022 und 23.023 jeweils 130.000,00 € für die Beschaffung von zwei TSF-W für die Feuerwehren Grabow und Groß Breese eingeplant
Die beiden Fahrzeuge
wurden Anfang 2023 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass
der eingeplante Betrag von 130.000,00 € je Fahrzeug nicht ausreicht, so
dass die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich ist.
Für die Beschaffung
der Fahrzeuge fallen pro Fahrzeug 143.000,00 € an. Darin enthalten sind
weitere anteilige Mehrkosten für zusätzliche technische Ausstattungen der
Fahrzeuge.
Weiterhin muss noch
berücksichtigt werden, dass die KWL, als mit der Ausschreibung beauftragtes
Unternehmen auch noch 2,5% der Gesamtsumme (7.500,00 €) für ihre
Leistungen erhält.
Die Deckung erfolgt aus dem geplanten Ansatz für die Beschaffung eines KatS Anhänger (INV 23.028). Die Beschaffung wird nach 2024 verschoben und der Ansatz in den Haushalt 2024 aufgenommen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
286.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
260.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV23.022 und INV23.023 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
26.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für die INV 23.022 und 23.023 von jeweils 13.000 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV 23.028.