Betreff
Verschiebung der ursprünglich beplanten Haushaltsansätze im Produkt 31.3.1 zum Produkt 12.2.1 im Haushaltsjahr 2022
Vorlage
045/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Zur Haushaltsplanung 2022 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) war nicht denkbar, dass es jemals zu einem Ausbruch eines Krieges in doch unmittelbarer Nähe kommen wird, der nicht nur zwischenmenschliche Auswirkungen auf die hiesige Region hat, sondern auch die Kommunen hier finanziell stark belastet.

 

Im Nachtragshaushalt der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 2022 wurden deshalb mit Ratsbeschluss vom 8. September 2022 unter anderem neue Planansätze für die Unterbringung und Betreuung der von dort geflüchteten Menschen beschlossen (siehe Anlage).

 

Bis dahin gaben die Rahmenvorschriften noch keine genaue Zuordnung dieser Aufgabe zu einem bestimmten Produkt hervor, sodass von hier die Einstellung der Mittel im Produkt 31.3.1 (Leistungen im Bereich von Asylbewerber) unter den Kostenstellen 450001, 450002 und 450003 erfolgte.

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2023 lagen Zuordnungsvorschriften vor, die dann für das Haushaltsjahr 2023 auch richtig beplant wurden.

 

Für den Haushaltsplan 2022 würde die Kämmerei gerne die Planansätze vom Produkt 31.3.1 für die Kostenstellen 450002 und 450003 in das nun richtige Produkt 12.2.1 (Abteilung 6 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung – Flüchtlingshilfe) zur korrekten Darstellung der Ergebnisrechnung, Statistikerstellung, Budgetzuweisungen und letztendlich zur Fertigung des Jahresabschlusses umbuchen wollen. Hiervon ausgenommen ist jedoch der Planansatz über 18.000,00 € für Kostenstelle 450001, der im Produkt 31.3.1 für Flüchtlingssozialarbeit aufgewendet werden sollte. Diese beplanten Aufwendungen waren nicht explizit für die neuen Mitbürger aus der Ukraine gedacht, sondern betrafen grundsätzlich alle hier lebenden Asylbewerber für eine bessere Integration. Abteilung 4 (Kinder, Jugend, Schule und Kultur) ist hier federführend zuständig.

 

Diese Umbuchung der vorgenannten Planansätze bedarf jedoch eines formalen Ratsbeschlusses, welcher hiermit seitens der Verwaltung vorgeschlagen und beantragt wird.

 


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 045/2023 SG vom 14.08.2023 beigefügt ist, dargestellten Planansätze im Haushalt 2022 aus dem Produkt 31.3.1 (Leistungen im Bereich von Asylbewerbern) Kostenstelle 450002 und 450003, beide Kostenträger 313101 in das Produkt 12.2.1 (Allgemeine Sicherheit und Ordnung – Flüchtlingshilfe) unter Kostenstelle 610012, Kostenträger 122130 zur korrekten Darstellung der Ergebnisrechnung und Statistikerstellung zu verschieben.