Zur Haushaltsplanung 2022 der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) war nicht denkbar, dass es jemals zu einem Ausbruch eines
Krieges in doch unmittelbarer Nähe kommen wird, der nicht nur
zwischenmenschliche Auswirkungen auf die hiesige Region hat, sondern auch die
Kommunen hier finanziell stark belastet.
Im Nachtragshaushalt der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) 2022 wurden deshalb mit Ratsbeschluss vom 8. September 2022 unter
anderem neue Planansätze für die Unterbringung und Betreuung der von dort
geflüchteten Menschen beschlossen (siehe Anlage).
Bis dahin gaben die Rahmenvorschriften noch
keine genaue Zuordnung dieser Aufgabe zu einem bestimmten Produkt hervor,
sodass von hier die Einstellung der Mittel im Produkt 31.3.1 (Leistungen im
Bereich von Asylbewerber) unter den Kostenstellen 450001, 450002 und 450003
erfolgte.
Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2023 lagen Zuordnungsvorschriften vor,
die dann für das Haushaltsjahr 2023 auch richtig beplant wurden.
Für den Haushaltsplan 2022 würde die Kämmerei gerne die Planansätze vom
Produkt 31.3.1 für die Kostenstellen 450002 und 450003 in das nun richtige
Produkt 12.2.1 (Abteilung 6 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung –
Flüchtlingshilfe) zur korrekten Darstellung der Ergebnisrechnung,
Statistikerstellung, Budgetzuweisungen und letztendlich zur Fertigung des
Jahresabschlusses umbuchen wollen. Hiervon ausgenommen ist jedoch der
Planansatz über 18.000,00 € für Kostenstelle 450001, der im Produkt 31.3.1 für
Flüchtlingssozialarbeit aufgewendet werden sollte. Diese beplanten Aufwendungen
waren nicht explizit für die neuen Mitbürger aus der Ukraine gedacht, sondern
betrafen grundsätzlich alle hier lebenden Asylbewerber für eine bessere
Integration. Abteilung 4 (Kinder, Jugend, Schule und Kultur) ist hier
federführend zuständig.
Diese Umbuchung der vorgenannten Planansätze bedarf jedoch eines
formalen Ratsbeschlusses, welcher hiermit seitens der Verwaltung vorgeschlagen
und beantragt wird.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
die in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 045/2023 SG vom 14.08.2023
beigefügt ist, dargestellten Planansätze im Haushalt 2022 aus dem Produkt
31.3.1 (Leistungen im Bereich von Asylbewerbern) Kostenstelle 450002 und
450003, beide Kostenträger 313101 in das Produkt 12.2.1 (Allgemeine Sicherheit und Ordnung – Flüchtlingshilfe) unter
Kostenstelle 610012, Kostenträger 122130 zur korrekten Darstellung der
Ergebnisrechnung und Statistikerstellung zu verschieben.