Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 140. Änderung des
Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 1. März 2021 bis 15. März 2021 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 27. Mai 2021
erfolgte die Abwägung sowie der Beschlussvorschlag aus dem vorgenannten
Beteiligungsprozess. Hierbei wurde die Beschlussvorlage einstimmig angenommen
und eine erneute Auslegung gemäß §§ 3 und 4 Absatz 2 BauGB bei gleicher
Stimmenverteilung beschlossen.
Teil II:
Im Zuge
des laufenden Planungsprozesses ergaben sich mehrere Anpassungen seitens des
Antragsstellers. So wurde insbesondere der Geltungsbereich angepasst, da das
westliche Flurstück nicht als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, sondern
weiterhin als Mischgebiet festgesetzt werden sollte. Zudem wurden u. a.
Informationen zum Schallschutz und zur Oberflächenentwässerung in den
Planungsprozess aufgenommen.
Somit war eine erneute Anpassung der Planunterlagen vor der Auslegung
notwendig.
Die
veränderte Abwägungs- und Beschlussvorlage sowie die angepassten Unterlagen
wurden der Sitzungsvorlage Nr. 025/2021 SG/1 beigefügt. Diese wurde aufgrund eines Antrages
auf Aussetzung des Verfahrens durch den Vorhabenträger am 1. Februar 2022 nur
im Bau- und Verkehrsausschuss besprochen und empfohlen. Der Tagesordnungspunkt
wurde für die Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 3. Februar 2022 sowie für
die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 10. Februar 2022
von der Tagesordnung abgesetzt und hat somit das reguläre Verfahren nicht
durchlaufen.
Teil III:
Am 31. Mai 2023 fand auf Wunsch des
Vorhabenträgers ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) und dem zuständigen Planungsbüro statt. Hierbei wurde beschlossen,
das ruhende Verfahren zur 140. Änderung des Flächennutzungsplanes wieder
aufzunehmen.
Aufgrund der sich aus dem
Abstimmungsgespräch ergebenen weiteren Änderungen hinsichtlich Entwässerung,
Zufahrtsalternativen und Baugrunduntersuchung mussten die Auslegungsunterlagen
erneut angepasst werden. Mit den jetzt vorliegenden, umfangreich geänderten
Planungsunterlagen soll die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
den überarbeiteten Entwurf der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Tarmitzer Straße Nord“ für die Dauer eines
Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB öffentlich
auszulegen.