a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 und 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß §§ 3 und 4 Absatz 2 BauGB
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur
Erweiterung des Bebauungsplanes „nördlich der Tarmitzer Straße“ wurde in der
Zeit vom 1. März 2021 bis 15. März 2021 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit
sind Stellungnahmen von einem Bürger aus Zernien, OT Braasche, und vom Autohaus
Belling & Schmidt eingegangen. Bei der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg, Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und von der Avacon-Netz GmbH abgegeben.
In der Sitzung des Ausschusses für
Straßen, Wege, Planung, Klima der Stadt Lüchow (Wendland) am 24. Januar 2022
sowie im Verwaltungsausschuss am 31. März 2022 erfolgte die Abwägung sowie der
Beschlussvorschlag aus dem vorgenannten Beteiligungsprozess. Hierbei wurde die
Beschlussvorlage angenommen und eine
erneute Auslegung gemäß §§ 3 und 4 Absatz 2 BauGB empfohlen.
Aufgrund eines am 1. Februar 2022 durch den
Vorhabenträger gestellten Antrages auf Aussetzung des Verfahrens, wurde der
Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 7.
Februar 2022 von der Tagesordnung abgesetzt und hat somit das reguläre Verfahren
nicht durchlaufen.
Am
31. Mai 2023 fand auf Wunsch des Vorhabenträgers ein gemeinsames
Abstimmungsgespräch mit der Stadt Lüchow (Wendland) und dem zuständigen
Planungsbüro statt. Hierbei wurde beschlossen, das ruhende Verfahren zur
Erweiterung des Bebauungsplanes „nördlich der Tarmitzer Straße“ wieder
aufzunehmen.
Aufgrund der sich aus dem Abstimmungsgespräch
ergebenen weiteren Änderungen hinsichtlich Entwässerung, Zufahrtsalternativen
und Baugrunduntersuchung mussten die Auslegungsunterlagen erneut angepasst
werden. Mit den jetzt vorliegenden, umfangreich geänderten Planungsunterlagen
sowie der geänderten Abwägungsvorlage ist über die Stellungnahmen, wie in der
Anlage dargestellt, zu entscheiden und die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über die Stellungnahme
wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 052/2023 ST vom
23.08.2023 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
der überarbeitete Entwurf
der Erweiterung des Bebauungsplanes „nördlich der Tarmitzer Straße“ wird für
die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2
BauGB öffentlich ausgelegt.