Wie bereits im
Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima am 25. August 2022 erläutert, besteht in Bezug auf die
aktuelle Situation der Parkscheinautomaten (PSA) in Lüchow (Wendland)
Handlungsbedarf. Die Geräte sind aufgrund ihres Alters in sehr schlechtem
Zustand. Es sind häufige Ausfälle zu beklagen und Reparaturen an der Tagesordnung.
Den jährlichen Einnahmen von durchschnittlich ca. 33.000,00 € stehen
jährliche Ausgaben von durchschnittlich 3.500,00 € gegenüber. Die Kosten für
eine Neuanschaffung von Parkscheinautomaten sind der beigefügten Angebotsübersicht
zu entnehmen. Diese Angebote sind bereits 2022 eingeholt worden, die Preise
können sich somit verändert haben.
Hinzu kommen Personalkosten für die Betreuung der Geräte sowie
Wartungskosten.
Grundsätzlich gilt es abzuwägen, wie die Parkraumbewirtschaftung in
Lüchow künftig aufgebaut sein soll. Hierzu gibt es mehrere Szenarien.
Eine Möglichkeit wäre die Reduzierung der PSA-Anzahl. In diesem
Zusammenhang müsste überlegt werden, wie diese Automaten dann innerhalb der
Innenstadt neu verteilt werden sollen.
Alternativ dazu wäre es auch möglich, die Parkgebühren anzupassen. Die
derzeit gültige Gebührenordnung ist aus dem Jahr 2016, seitdem wurden die
Parkzeitgebühren nicht verändert. Es bestehen derzeit zwei Parkgebührenzonen.
Zone 1 ist mit 0,25 € je angefangene halbe Stunde bepreist. Für Zone 2 gilt die
Gebühr von 0,50 € je angefangene Stunde. Die Herausforderung hierbei besteht
darin, dass die Stadt Lüchow (Wendland) die Gebühren bzw. Finanzierung
beschließt, die zugehörige Satzung allerdings obliegt dem Bereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Ein anderer Weg wäre der Einsatz von mobilem Parken.
Als letzter Ansatz wäre es ebenso möglich, komplett auf Parkgebühren und
somit auch auf die Parkscheinautomaten zu verzichten. Die
Parkraumbewirtschaftung wäre auch allein durch Parkscheibenregelungen
durchführbar.
Einige dieser Möglichkeiten könnten auch kombiniert werden. Die Entscheidung liegt hier auf der politischen Ebene. Bei der Planung sollte das Projekt „Resiliente Innenstädte“ mit berücksichtigt werden. Im Haushalt 2023 waren bereits 75.000,00 € für die Ersatzbeschaffung der Parkscheinautomaten eingeplant, diese sind jedoch mit einem Sperrvermerk versehen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV23.065 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach der Empfehlung/ Beschlussfassung.
Ohne!