Betreff
Antrag auf Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Drawehner Straße/Wallstraße"
Vorlage
056/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Durch einen Grundstückseigentümer wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Wallstraße“ beantragt. Gemeint ist hier sicherlich eine Teilaufhebung. Es handelt sich jeweils um Erschließungswege, die im Bebauungsplan dargestellt, aber nicht realisiert worden sind.

Zum einen handelt es sich um eine geplante Stichstraße, die von der Wallstraße über ein privates Grundstück zum Baugebiet „Barges Garten“ verläuft. Die zweite Wegeverbindung ist eine Ringerschließung der rückwärtigen Grundstücksteile zwischen Drawehner Straße und Wallstraße.

Der Antrag wird damit begründet, dass die Bebauung in Barges Garten ohne die damals geplante Verbindung zur Wallstraße abgeschlossen ist. Ferner habe die seit Jahrzehnten geplante rückwärtige Erschließung trotz zweier Befragungen der Anwohner keine Zustimmung gefunden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte an den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgehalten werden. Die Verbindung von der Wallstraße zu Barges Garten dient nicht der Erschließung desselben, sondern der Erschließung einer möglichen Bebauung im rückwärtigen Teil der Wallstraße. Auch bei der Ringerschließung an der Wallstraße ist eine rückwärtige Erschließung vorgesehen. Solche Bebauungen zählen zur Nachverdichtung im Innenbereich, denen nach dem Raumordnungsrecht Vorrang vor neuen Bauflächen im Außenbereich zu geben ist. Wenn hier im Bebauungsplan bereits solche Erschließungen vorgesehen sind, sollte für mögliche zukünftige Entwicklungen an ihnen festgehalten werden, auch wenn sie zurzeit nicht zu realisieren sind.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Wallstraße“ abzulehnen.