Betreff
Personelle Umbesetzung des Verwaltungsausschusses seitens der CDU-Fraktion und Feststellungsbeschluss
Vorlage
061/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Besetzung des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 104 in Verbindung mit § 74 und § 75 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Gemäß § 75 Absatz 1 Satz 6 in Verbindung mit § 71 Absatz 9 NKomVG werden die Beigeordneten und die Grundmandatare nicht für die Dauer der Wahlperiode berufen, sie können vielmehr von der Fraktion oder Gruppe, die sie vorgeschlagen hat, jederzeit abberufen und durch andere Mitglieder ersetzt werden.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde mit E-Mail vom 5. September 2023 folgender personeller Wechsel angezeigt:

 

-       Ratsmitglied Andreas Petersen wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Gerd Hanus benannt.

 

-       Persönlicher Vertreter der Beigeordneten Christine Fricke wird Ratsmitglied Gerd Hanus.

 

Ansonsten bleibt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland) unverändert.

 

Über diese Umbesetzung des Verwaltungsausschusses ist gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG ein feststellender Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) erforderlich.

 


Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG folgende personelle Änderung durch Beschluss fest:

 

a)            Ratsmitglied Andreas Petersen wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Gerd Hanus benannt.

 

b)            Persönlicher Vertreter für die Beigeordnete Christine Fricke ist Ratsmitglied Gerd Hanus.

 

Ansonsten bleibt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland) unverändert.