Mit dieser Vorlage wird der Jahresabschluss
2018 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgelegt.
1.
Kurzdarstellung Jahresabschluss 2018
1.1 Gesamtergebnisrechnung
In der
Ergebnisrechnung werden die Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und das
Jahresergebnis ermittelt. Die Ergebnisrechnung 2018 schließt wie folgt ab:
|
Ergebnis 2017 |
Planung 2018 |
Ergebnis 2018 |
Abweichung zur Planung |
Ordentliche Erträge |
19.619.946,68 |
19.443.800,00 |
18.967.133,49 |
-476.666,51 |
Ordentliche Aufwendungen |
18.546.502,82 |
19.197.935,63 |
17.885.623,75 |
-1.312.311,88 |
Ordentliches Ergebnis |
1.073.443,86 |
245.864,37 |
1.081.509,74 |
835.645,37 |
Außerordentliche Erträge |
2.789,75 |
0,00 |
40.705,99 |
40.705,99 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
5.150,13 |
0,00 |
50,00 |
50,00 |
Außerordentliches
Ergebnis |
-
2.360,38 |
0,00 |
40.655,99 |
40.655,99 |
Jahresergebnis |
1.071.083,48 |
245.864,37 |
1.122.165,73 |
876.301,36 |
Gegenüber der Haushaltsplanung 2018 ist eine
Ergebnisverbesserung in Höhe von 876.301,36 € eingetreten.
Fortschreibung der Fehlbeträge seit
Einführung der Doppik 2011:
|
|
|
|
|
Verlustvorträge |
||
Jahr |
Ordentliches
Ergebnis |
Außerordentl.
Ergebnis |
Jahres-
ergebnis |
Kameraler
Sollfehlbetrag |
Ordentliches
Ergebnis€ |
Außer-
ordentl. Ergebnis |
Insgesamt |
|
|
|
|
15.948.482,30 |
|
|
|
2011 |
-394.018,00 |
21.306,10 |
-372.711,90 |
15.927.176,20 |
350.220,26 |
0,00 |
350.220,26 |
2012 |
451.204,11 |
-34.292,01 |
416.912,10 |
15.456.228,07 |
350.220,26 |
34.292,01 |
384.512,27 |
2013 |
179.055,53 |
-207.651,49 |
-28.595,96 |
15.277.172,54 |
350.220,26 |
241.943,50 |
592.163,76 |
2014 |
7.131.098,09 |
4.211,66 |
7.135.309,75 |
8.141.862,79 |
350.220,26 |
241.943,50 |
592.163,76 |
2015 |
1.294.570,55 |
138.267,75 |
1.432.838,30 |
6.709.024,49 |
350.220,26 |
241.943,50 |
592.163,76 |
2016 |
916.122,65 |
-303.784,36 |
612.338,29 |
5.792.901,84 |
350.220,26 |
545.727,86 |
895.948,12 |
2017 |
1.073.443,86 |
-2.360,38 |
1.071.083,48 |
4.719.457,98 |
350.220,26 |
548.088,24 |
898.308,50 |
2018 |
1.081.509,74 |
40.655,99 |
1.122.165,73 |
3.597.292,25 |
350.220,26 |
548.088,24 |
898.308,50 |
Überschüsse der doppischen Haushaltsjahre
sind zuerst mit dem in der ersten Eröffnungsbilanz übernommenen kameralen
Soll-Fehlbeträge zu verrechnen. Die in der Doppik entstandenen Fehlbeträge
werden separat fortgeschrieben.
Als Ergebnisverwendungsbeschluss wird vorgeschlagen, 1.081.509,74 € des
Überschusses aus dem ordentlichen Ergebnis und 40.655,99 € des Überschusses aus
dem außerordentlichen Ergebnis mit dem kameralen Soll-Fehlbetrag zu verrechnen.
1.1.1 Erträge
Erträge Ergebnisrechnung |
Ergebnis 2017 |
Ansatz 2018 |
Ergebnis 2018 |
Abweichung zum Ansatz |
Zuwendungen u. allgemeine
Umlagen |
17.078.567,65 |
17.123.700,00 |
16.520.964,10 |
-602.735,90 |
Auflösungserträge aus
Sonderposten |
517.678,36 |
493.000,00 |
525.081,47 |
+32.081,47 |
Öffentlich-rechtliche
Entgelte |
544.478,37 |
385.600,00 |
469.169,13 |
+83.569,13 |
Privatrechtliche Entgelte |
276.571,96 |
178.000,00 |
286.169,97 |
+108.169,97 |
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen |
1.005.917,67 |
1.112.000,00 |
894.625,02 |
-217.374,98 |
Zinsen und ähnliche
Finanzerträge |
5.728,92 |
3.400,00 |
3.764,73 |
+364,73 |
Sonstige ordentliche
Erträge |
191.003,75 |
148.100,00 |
267.359,07 |
+119.259,07 |
Zwischensumme ordentliche Erträge |
19.619.946,68 |
19.443.800,00 |
18.967.133,49 |
-476.666,51 |
Außerordentliche Erträge |
2.789,75 |
0,00 |
40.705,99 |
+40.705,99 |
Gesamterträge |
19.622.736,43 |
19.443.800,00 |
19.007.839,48 |
-435.960,52 |
- In 2018 sind Gesamterträge in Höhe von 19,0 Mio. € erzielt worden.
- Die Gesamterträge liegen um 436 T€ unter der Haushaltsplanung.
- Die größten Ertragspositionen sind die Schlüsselzuweisungen (7,8
Mio. €) und die Samtgemeindeumlage (7,8 Mio. €).
- Mehrerträge im Vergleich zur Planung 2018 sind insbesondere bei den
Zuweisungen für Kindertagesstätten (+97 T€), Schadensersatzleistungen (67
T€) und Verwaltungsgebühren (59 T€)
entstanden. Mindererträge sind bei den Schlüsselzuweisungen vom Land in
Höhe von 763 T€ entstanden.
1.1.2 Aufwendungen
Aufwendungen Ergebnisrechnung |
Ergebnis 2017 |
Ansatz 2018 |
Ergebnis 2018 |
Abweichung zum Ansatz |
Aufwendungen für aktives
Personal |
6.214.604,37 |
6.829.700,00 |
6.357.832,67 |
-471.867,33 |
Aufwendungen für
Versorgung |
394.790,51 |
125.500,00 |
150.297,39 |
+24.797,39 |
Aufwendungen für Sach- u.
Dienstleistungen |
3.025.686,57 |
3.972.400,00 |
3.311.799,22 |
-660.600,78 |
Abschreibungen |
1.108.138,37 |
969.700,00 |
1.137.859,28 |
+168.159,28 |
Zinsen u. ähnliche
Aufwendungen |
289.865,90 |
360.200,00 |
279.313,37 |
-80.886,63 |
Transferaufwendungen |
6.519.624,66 |
6.111.300,00 |
5.636.964,71 |
-474.335,29 |
Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
993.792,44 |
996.200,00 |
1.011.557,11 |
+15.357,11 |
Zwischensumme ordentliche Aufwendungen |
18.546.502,82 |
19.365.000,00 |
17.885.623,75 |
-1.479.376,25 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
5.150,13 |
0,00 |
50,00 |
50,00 |
Gesamtaufwendungen |
18.651.652,95 |
19.365.000,00 |
17.885.673,75 |
-1.479.326,25 |
- In 2018 sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 17,9 Mio. € entstanden.
- Die Gesamtaufwendungen liegen um rund 1,5 Mio. € unter der
Haushaltsplanung.
- Die größten Aufwandspositionen sind die Personalaufwendungen
einschließlich Versorgungsaufwendungen (6,5 Mio. €), die Kreisumlage (4,6
Mio. €), die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (3,3 Mio. €) und
die Abschreibungen (1,1 Mio. €).
- Wesentliche Mehraufwendungen im Vergleich zur Planung sind durch
die Abschreibungen (+168 T€) eingetreten.
- Wesentliche Einsparungen sind bei den Personalaufwendungen (404 T€)
und der Kreisumlage (412 T€) zu verzeichnen.
1.2
Gesamtfinanzrechnung
Ergänzend
zur Ergebnisrechnung und Bilanz soll die Finanzrechnung alle Ein- und
Auszahlungen einer Rechnungsperiode erfassen. Sie registriert wie eine
Kapitalflussrechnung die Zahlungsströme unabhängig davon, ob sie erfolgs- oder
vermögenswirksam sind oder nicht.
Die
Finanzrechnung 2018 zeigt folgende wesentlichen Ergebnisse:
·
Der
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt + 1.734 T€
·
Der
Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt – 1.329 T€
·
Der
Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt +
2.083 T€
·
Der
Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) zum 31. Dezember 2018 beträgt + 286 T€
1.3
Bilanz
Aktiva |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
Passiva |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
1. Immaterielles Vermögen |
983.596,55 |
986.692,43 |
1. Nettoposition |
|
|
2. Sachvermögen |
33.633.920,81 |
33.936.937,93 |
1.1 Basis-Reinvermögen |
11.936.903,63 |
12.827.702,44 |
3. Finanzvermögen |
18.952.068,89 |
18.964.831,31 |
1.2 Rücklagen |
0,00 |
0,00 |
4. Liquide Mittel |
0,00 |
558.556,88 |
1.3 Jahresergebnis |
175.135,36 |
223.857,23 |
5. Aktive
Rechnungsabgrenzung |
90.245,15 |
117.520,34 |
1.4 Sonderposten |
12.060.034,52 |
11.836.763,87 |
|
|
|
2. Schulden |
18.756.325,24 |
18.748.841,06 |
|
|
|
3. Rückstellungen |
10.730.060,27 |
10.924.514,09 |
|
|
|
4. Passive
Rechnungsabgrenzung |
1.372,38 |
1.860,20 |
Bilanzsumme |
53.659.831,40 |
54.564.538,89 |
Bilanzsumme |
53.659.831,40 |
54.564.538,89 |
·
Die
Bilanzsumme hat sich um 905 T€ auf 54,6 Mio. € erhöht.
·
Das
Sachvermögen (Grundstücke, Immobilien usw.) ist mit 33,9 Mio. € die größte
Position der Aktiva.
·
Die
Eigenkapitalquote beträgt 45,61 % (Vorjahr 45,05 %). Die Eigenkapitalquote ist
damit zufriedenstellend.
·
Zu den
Schulden zählen die langfristigen Kredite, Liquiditätskredite und die
Verbindlichkeiten. Der Stand der langfristigen Kredite zum 31.12.2018 betrug
16,3 Mio. € (Vorjahr 14,2 Mio. €) und die Liquiditätskredite lagen bei 1,5 Mio.
€ (Vorjahr 3,3 Mio. €).
Die
Entwicklung des Standes der Kreditschulden zeigt die nachfolgende Grafik:
1.4
Bewertung der Jahresabschlussrechnung
·
Die
Ergebnisrechnung für das Jahr 2018 schließt mit einem Überschuss von 1.122 T€
ab. Wesentliche Gründe für das gute Ergebnis sind die Einsparungen bei den
Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund nicht in Anspruch
genommener innerbetrieblicher Leistungsverrechnung und Einsparungen bei den
Aufwendungen für Straßenunterhaltung.
·
Das
Anlagevermögen hat eine zufriedenstellende Substanz, die Eigenkapitalquote ist
ebenfalls zufriedenstellend.
·
Aufgrund
der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten ist die Pro-Kopf-Verschuldung
(Schulden und Rückstellungen) leicht von 1.227,11 €/Ew. Auf 1.235,09 €/Ew.
gestiegen.
·
Die
Haushaltslage ist im Hinblick auf die noch abzubauenden Fehlbeträge weiterhin
angespannt. Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde zu erhalten,
ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Lage zu treffen.
Detaillierte
Informationen zu den Positionen der Ergebnisrechnung sowie zur Finanzrechnung
und zur Bilanz sind dem als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss zu
entnehmen.
2.
Prüfung des Jahresabschlusses
Der
Jahresabschluss 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises
Lüneburg geprüft. Der Schlussbericht über die Prüfung 2018 liegt vor. Gemäß §
129 Absatz 1 Satz 2 NKomVG ist der Schlussbericht mit einer Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters dem Rat vorzulegen.
Der Prüfbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die
Stellungnahme zu den Prüfbemerkungen wird als Anlage 3 beigefügt.
Der
Schlussbericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 schließt mit
folgendem Prüfungsschlussvermerk ab (siehe Prüfungsbericht Seite 13 f.):
„Soweit
dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG
bestätigt, dass
·
der
Haushaltsplan eingehalten wurde,
·
die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
·
bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.“
Es
bestehen damit keine Bedenken, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
über den Jahresabschluss 2018 beschließt und dem Samtgemeindebürgermeister für
das Haushaltsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Der Samtgemeinderat hat gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über die Entlastung
des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Beschlüsse über den Jahresabschluss und
die Entlastung werden der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg
mitgeteilt, öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt (§ 129 Absatz 2 NKomVG und
§ 156 Absatz 4 NKomVG).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeine Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die Mittel aus der
Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksame
Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
|
Bezeichnung |
€ |
11.1.5 |
Einrichtung f.d. ges.
Verwaltung |
78.232,31 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
10.065,83 |
28.1.1 |
Heimatpflege und Kultur |
7.193,77 |
54.5.1 |
Straßenreinigung und
Winterdienst |
35.117,49 |
|
Insgesamt |
130.609,40 |
b) den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen,
c) die Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfbericht 2018 des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
d) mit dem für 2018 ausgewiesenen Überschuss
aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.081.509,74 € und dem Überschuss aus
dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 40.655,99 € den Sollfehlbetrag aus
dem kameralen Abschluss zur mindern und
e) dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129
NKomVG für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.