Betreff
Jahresabschluss 2018 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Erteilung der Entlastung (§ 129 NKomVG)
Vorlage
050/2023 SG
Aktenzeichen
N11.1.6.01-03;SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit dieser Vorlage wird der Jahresabschluss 2018 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgelegt.

1. Kurzdarstellung Jahresabschluss 2018

1.1 Gesamtergebnisrechnung

In der Ergebnisrechnung werden die Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und das Jahresergebnis ermittelt. Die Ergebnisrechnung 2018 schließt wie folgt ab:

 

 

Ergebnis 2017

Planung 2018

Ergebnis 2018

Abweichung zur Planung

Ordentliche Erträge

19.619.946,68

19.443.800,00

18.967.133,49

-476.666,51

Ordentliche Aufwendungen

18.546.502,82

19.197.935,63

17.885.623,75

-1.312.311,88

Ordentliches Ergebnis

1.073.443,86

245.864,37

1.081.509,74

835.645,37

Außerordentliche Erträge

2.789,75

0,00

40.705,99

40.705,99

Außerordentliche Aufwendungen

5.150,13

0,00

50,00

50,00

Außerordentliches Ergebnis

- 2.360,38

0,00

40.655,99

40.655,99

Jahresergebnis

1.071.083,48

245.864,37

1.122.165,73

876.301,36

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2018 ist eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 876.301,36 € eingetreten.

Fortschreibung der Fehlbeträge seit Einführung der Doppik 2011:

 

 

 

 

 

Verlustvorträge

Jahr

Ordentliches Ergebnis

Außerordentl. Ergebnis

Jahres- ergebnis

Kameraler Sollfehlbetrag

Ordentliches Ergebnis€

Außer- ordentl. Ergebnis

Insgesamt

 

 

 

 

15.948.482,30

 

 

 

2011

-394.018,00

21.306,10

-372.711,90

15.927.176,20

350.220,26

0,00

350.220,26

2012

451.204,11

-34.292,01

416.912,10

15.456.228,07

350.220,26

34.292,01

384.512,27

2013

179.055,53

-207.651,49

-28.595,96

15.277.172,54

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2014

7.131.098,09

4.211,66

7.135.309,75

8.141.862,79

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2015

1.294.570,55

138.267,75

1.432.838,30

6.709.024,49

350.220,26

241.943,50

592.163,76

2016

916.122,65

-303.784,36

612.338,29

5.792.901,84

350.220,26

545.727,86

895.948,12

2017

1.073.443,86

-2.360,38

1.071.083,48

4.719.457,98

350.220,26

548.088,24

898.308,50

2018

1.081.509,74

40.655,99

1.122.165,73

3.597.292,25

350.220,26

548.088,24

898.308,50

 

Überschüsse der doppischen Haushaltsjahre sind zuerst mit dem in der ersten Eröffnungsbilanz übernommenen kameralen Soll-Fehlbeträge zu verrechnen. Die in der Doppik entstandenen Fehlbeträge werden separat fortgeschrieben.
Als Ergebnisverwendungsbeschluss wird vorgeschlagen, 1.081.509,74 € des Überschusses aus dem ordentlichen Ergebnis und 40.655,99 € des Überschusses aus dem außerordentlichen Ergebnis mit dem kameralen Soll-Fehlbetrag zu verrechnen.

1.1.1 Erträge

Erträge Ergebnisrechnung

Ergebnis 2017

Ansatz 2018

Ergebnis 2018

Abweichung zum Ansatz

Zuwendungen u. allgemeine Umlagen

17.078.567,65

17.123.700,00

16.520.964,10

-602.735,90

Auflösungserträge aus Sonderposten

517.678,36

493.000,00

525.081,47

+32.081,47

Öffentlich-rechtliche Entgelte

544.478,37

385.600,00

469.169,13

+83.569,13

Privatrechtliche Entgelte

276.571,96

178.000,00

286.169,97

+108.169,97

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.005.917,67

1.112.000,00

894.625,02

-217.374,98

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

5.728,92

3.400,00

3.764,73

+364,73

Sonstige ordentliche Erträge

191.003,75

148.100,00

267.359,07

+119.259,07

Zwischensumme ordentliche Erträge

19.619.946,68

19.443.800,00

18.967.133,49

-476.666,51

Außerordentliche Erträge

2.789,75

0,00

40.705,99

+40.705,99

Gesamterträge

19.622.736,43

19.443.800,00

19.007.839,48

-435.960,52

 

  • In 2018 sind Gesamterträge in Höhe von 19,0 Mio. € erzielt worden.
  • Die Gesamterträge liegen um 436 T€ unter der Haushaltsplanung.
  • Die größten Ertragspositionen sind die Schlüsselzuweisungen (7,8 Mio. €) und die Samtgemeindeumlage (7,8 Mio. €).
  • Mehrerträge im Vergleich zur Planung 2018 sind insbesondere bei den Zuweisungen für Kindertagesstätten (+97 T€), Schadensersatzleistungen (67 T€) und Verwaltungsgebühren  (59 T€) entstanden. Mindererträge sind bei den Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 763 T€ entstanden.

 

1.1.2 Aufwendungen

 

Aufwendungen Ergebnisrechnung

Ergebnis 2017

Ansatz 2018

Ergebnis 2018

Abweichung zum Ansatz

Aufwendungen für aktives Personal

6.214.604,37

6.829.700,00

6.357.832,67

-471.867,33

Aufwendungen für Versorgung

394.790,51

125.500,00

150.297,39

+24.797,39

Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen

3.025.686,57

3.972.400,00

3.311.799,22

-660.600,78

Abschreibungen

1.108.138,37

969.700,00

1.137.859,28

+168.159,28

Zinsen u. ähnliche Aufwendungen

289.865,90

360.200,00

279.313,37

-80.886,63

Transferaufwendungen

6.519.624,66

6.111.300,00

5.636.964,71

-474.335,29

Sonstige ordentliche Aufwendungen

993.792,44

996.200,00

1.011.557,11

+15.357,11

Zwischensumme ordentliche Aufwendungen

18.546.502,82

19.365.000,00

17.885.623,75

-1.479.376,25

Außerordentliche Aufwendungen

5.150,13

0,00

50,00

50,00

Gesamtaufwendungen

18.651.652,95

19.365.000,00

17.885.673,75

-1.479.326,25

 

  • In 2018 sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 17,9 Mio. € entstanden.
  • Die Gesamtaufwendungen liegen um rund 1,5 Mio. € unter der Haushaltsplanung.
  • Die größten Aufwandspositionen sind die Personalaufwendungen einschließlich Versorgungsaufwendungen (6,5 Mio. €), die Kreisumlage (4,6 Mio. €), die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (3,3 Mio. €) und die Abschreibungen (1,1 Mio. €).
  • Wesentliche Mehraufwendungen im Vergleich zur Planung sind durch die Abschreibungen (+168 T€) eingetreten.
  • Wesentliche Einsparungen sind bei den Personalaufwendungen (404 T€) und der Kreisumlage (412 T€) zu verzeichnen.

 

1.2 Gesamtfinanzrechnung

Ergänzend zur Ergebnisrechnung und Bilanz soll die Finanzrechnung alle Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode erfassen. Sie registriert wie eine Kapitalflussrechnung die Zahlungsströme unabhängig davon, ob sie erfolgs- oder vermögenswirksam sind oder nicht.

Die Finanzrechnung 2018 zeigt folgende wesentlichen Ergebnisse:

·         Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt + 1.734 T€

·         Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt – 1.329 T€

·         Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt + 2.083 T€

·         Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) zum 31. Dezember 2018 beträgt + 286 T€

 

1.3 Bilanz

Aktiva

31.12.2017

31.12.2018

Passiva

31.12.2017

31.12.2018

1. Immaterielles Vermögen

983.596,55

986.692,43

1. Nettoposition

 

 

2. Sachvermögen

33.633.920,81

33.936.937,93

1.1 Basis-Reinvermögen

11.936.903,63

12.827.702,44

3. Finanzvermögen

18.952.068,89

18.964.831,31

1.2 Rücklagen

0,00

0,00

4. Liquide Mittel

0,00

558.556,88

1.3 Jahresergebnis

175.135,36

223.857,23

5. Aktive Rechnungsabgrenzung

90.245,15

117.520,34

1.4 Sonderposten

12.060.034,52

11.836.763,87

 

 

 

2. Schulden

18.756.325,24

18.748.841,06

 

 

 

3. Rückstellungen

10.730.060,27

10.924.514,09

 

 

 

4. Passive Rechnungsabgrenzung

1.372,38

1.860,20

Bilanzsumme

53.659.831,40

54.564.538,89

Bilanzsumme

53.659.831,40

54.564.538,89

 

·         Die Bilanzsumme hat sich um 905 T€ auf 54,6 Mio. € erhöht.

·         Das Sachvermögen (Grundstücke, Immobilien usw.) ist mit 33,9 Mio. € die größte Position der Aktiva.

·         Die Eigenkapitalquote beträgt 45,61 % (Vorjahr 45,05 %). Die Eigenkapitalquote ist damit zufriedenstellend.

·         Zu den Schulden zählen die langfristigen Kredite, Liquiditätskredite und die Verbindlichkeiten. Der Stand der langfristigen Kredite zum 31.12.2018 betrug 16,3 Mio. € (Vorjahr 14,2 Mio. €) und die Liquiditätskredite lagen bei 1,5 Mio. € (Vorjahr 3,3 Mio. €).

 

Die Entwicklung des Standes der Kreditschulden zeigt die nachfolgende Grafik:

 

1.4 Bewertung der Jahresabschlussrechnung

·         Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2018 schließt mit einem Überschuss von 1.122 T€ ab. Wesentliche Gründe für das gute Ergebnis sind die Einsparungen bei den Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund nicht in Anspruch genommener innerbetrieblicher Leistungsverrechnung und Einsparungen bei den Aufwendungen für Straßenunterhaltung.

·         Das Anlagevermögen hat eine zufriedenstellende Substanz, die Eigenkapitalquote ist ebenfalls zufriedenstellend.

·         Aufgrund der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten ist die Pro-Kopf-Verschuldung (Schulden und Rückstellungen) leicht von 1.227,11 €/Ew. Auf 1.235,09 €/Ew. gestiegen.

·         Die Haushaltslage ist im Hinblick auf die noch abzubauenden Fehlbeträge weiterhin angespannt. Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde zu erhalten, ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu treffen.

Detaillierte Informationen zu den Positionen der Ergebnisrechnung sowie zur Finanzrechnung und zur Bilanz sind dem als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss zu entnehmen.

 

2. Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg geprüft. Der Schlussbericht über die Prüfung 2018 liegt vor. Gemäß § 129 Absatz 1 Satz 2 NKomVG ist der Schlussbericht mit einer Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters dem Rat vorzulegen.
Der Prüfbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Stellungnahme zu den Prüfbemerkungen wird als Anlage 3 beigefügt.

Der Schlussbericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 schließt mit folgendem Prüfungsschlussvermerk ab (siehe Prüfungsbericht Seite 13 f.):

„Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG bestätigt, dass

·         der Haushaltsplan eingehalten wurde,

·         die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.“

 

Es bestehen damit keine Bedenken, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über den Jahresabschluss 2018 beschließt und dem Samtgemeindebürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Der Samtgemeinderat hat gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung werden der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitgeteilt, öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt (§ 129 Absatz 2 NKomVG und § 156 Absatz 4 NKomVG).

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeine Lüchow (Wendland) beschließt,

a)       die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:


 

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtung f.d. ges. Verwaltung

78.232,31

11.1.8

Immobilienmanagement

10.065,83

28.1.1

Heimatpflege und Kultur

7.193,77

54.5.1

Straßenreinigung und Winterdienst

35.117,49

 

Insgesamt

130.609,40

 

b)      den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen,

c)       die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfbericht 2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

d)      mit dem für 2018 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.081.509,74 € und dem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 40.655,99 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zur mindern und

e)      dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.