Betreff
Einrichtung von FSJ-Stellen in den Grundschulen
Vorlage
051/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die sechs Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben den Wunsch geäußert, jeweils eine FSJ-Stelle (bzw. eine FSJ-Stelle für zwei kleine Grundschulen) an den Grundschulen im Schuljahr 2024/2025 einzurichten.

 

Als Argumente werden von den Grundschulen folgende Punkte aufgeführt:

 

Der Einsatz von FSJlerinnen und FSJlern in den Grundschulen erscheint sinnvoll und lohnend, da die jungen Menschen ein wichtiges gesellschaftliches Betätigungsfeld – die Bildung und Erziehung der neuen Generation – intensiv kennenlernen können. Manche FSJlerinnen und FSJler werden so vielleicht für die Wahl eines Berufes im Bereich „Erziehung und Bildung“ begeistert und entscheiden sich womöglich aufgrund der positiven Erfahrungen für ein Studium im Bereich „Lehramt“ oder „Soziale Arbeit“.

Da die Grundschule ein multiprofessionelles Team an Berufen bereithält, profitieren die jungen Menschen im FSJ an der Grundschule von vielfältigen Möglichkeiten der Erprobung und Reflexion. Die jungen Menschen erfahren Begleitung, Unterstützung und engmaschige Betreuung. Regelmäßige Reflektionsgespräche finden statt.

 

Die Grundschule bietet ein herausforderndes, pädagogisches Lernumfeld, indem sich Möglichkeiten bieten, unterschiedliche Berufe im Bereich des wichtigen gesellschaftlichen Feldes „Bildung und Erziehung“ kennenzulernen und die eigenen Fähigkeiten zu erproben.

 

Zu den Einsatzfeldern von FSJlerinnen und FSJlern in Grundschulen gehören:

 

Unterstützung von Lehrkräften beim Unterricht

  • Auf Anweisung der Lehrkraft schwächere oder leistungsstarke Kinder bei den Aufgaben unterstützen.
  • Kinder begleiten, die an besonderen, differenzierten Materialien arbeiten.
  • Mit einzelnen Schülerinnen und Schülern (SuS) oder in Kleingruppen SuS bei der Erarbeitung von Ergebnissen unterstützen.
  • Die Lehrkraft und SuS in herausfordernden Situationen unterstützen.

 

Unterstützung von Schülerinnen und Schülern

  • Einzelnen SuS oder kleineren Gruppen Unterstützung bei der Erarbeitung von Arbeitsaufträgen bieten.
  • Lehrkraft und Lesemütter bei der Leseförderung unterstützen.
  • SuS bei der Einhaltung von Regeln unterstützen, z. B. durch erinnern, ansprechen, danebensitzen.
  • Mögliche Auszeiten von SuS auf dem Flur oder der Insel begleiten.

 

Unterstützung von Betreuungsangeboten

  • Angebote im Spiel unterbreiten.
  • Die Aufsichtspflicht kennenlernen und mit Unterstützung ausüben.
  • Auf geregelte Abläufe achten und Kinder beim Einhalten der Regeln unterstützen.
  • Mit Kindern ins Gespräch kommen, sie beim Aufarbeiten von Konflikten und Problemen unterstützen.

 

Möglichkeiten der Umsetzung eigener Angebote im Ganztag

  • Die Erarbeitung der Hausaufgaben in der Lernzeit begleiten.
  • Einzelne Kinder oder eine Kleingruppe beim selbsttätigen Lernen, Üben und Erproben von Lerninhalten unterstützen.
  • Selbstständig ein eigenes Spiel- oder Bastelangebot machen.
  • Angebote entwickeln, planen, durchführen und auswerten.

 

Zusätzliche Unterstützung und Hospitation im allgemeinen Schulbetrieb

 

Tätigkeiten im sportlichen Bereich

  • Unterstützung bei der Durchführung von sportlichen/bewegten Pausenangeboten.
  • Zusätzliche Begleitung und Unterstützung des Schwimmunterrichts.
  • Unterstützende Begleitung und Betreuung von Schulmannschaften bei Wettkämpfen.
  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Schulmeisterschaften, Bundesjugendmeisterschaften und Turnieren
  • Unterstützung bei sportlichen Angeboten im AG- und Projektbereich in Kooperation mit Sportvereinen.
  • Unterstützung bei der Betreuung der Spielausleihe.

 

Tätigkeiten im Bereich Natur- und Umweltschutz

  • Unterstützung bei der Betreuung von Nachmittagsangeboten im Bereich Ökologie (z. B. Schulgarten oder Teich-AG).
  • Unterstützung bei der Betreuung von Nachmittagsangeboten im Bereich nachhaltige Entwicklung (z. B. Biodiversität, Klimaschutz, Müllvermeidung, gesunde Ernährung, fairer Handel).
  • Unterstützung bei der Versorgung von Tieren auf dem Schulgelände.
  • Unterstützung bei der Pflege von Schulgarten und/oder Teich usw.

 

Tätigkeiten im überfachlichen und organisatorischen Bereich

  • Mithilfe und Unterstützung bei der Organisation und Betreuung der Mittagszeitfreizeit.
  • Unterstützung bei der Gestaltung einer bewegungsfreundlichen Schulinfrastruktur.
  • Unterstützende Mitarbeit bei der Organisation von Schulfesten.
  • Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Freistunden.
  • Unterstützung und Betreuung auf Freizeiten und Ausflügen.
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten für den Fachbereich Sport und/oder Ganztag.

 

Tätigkeiten im Verwaltungsbereich (insgesamt nur geringer Umfang)

  • Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten in den Fachbereichen Sport und/oder Ganztag.
  • Unterstützung und Mithilfe bei der Pflege der Schul- bzw. Fachbereichs-Homepage.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien.
  • Übernahme von Rechercheaufgaben (z. B. im Internet oder in der Bibliothek).

 

An einigen Grundschulen gab bzw. gibt es bereits FSJ- bzw. BFD-Stellen. Finanziert werden diese Stellen über das Schulbudget des Landes. Da dieses Budget aber auch für die pädagogischen Mitarbeiter/innen (im Ganztag, Hausaufgabenbetreuung etc.) sowie für alle Weiter- und Fortbildungen der Lehrkräfte inkl. Reisekosten vorgesehen ist und das Budget ohnehin eng bemessen ist, bleiben für die FSJ-Stellen kaum bis gar keine Mittel übrig, da ja auch ein abwechslungsreiches Ganztagsangebot angeboten werden soll.

Aus diesem Grund haben die Schulleitungen den Wunsch an die Samtgemeinde herangetragen, die FSJ-Stellen über die Samtgemeinde einzurichten und entsprechend zu finanzieren.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Je nach Anzahl der FSJ-Stellen

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Einrichtung einer FSJ-Stelle würde Kosten in Höhe von ca. 650,00 € monatlich verursachen, jährlich also ca. 7.800,00 € pro FSJ-Stelle. Die Mittel müssen noch für den Haushalt 2024 (3.250,00 € pro FSJ-Stelle) bzw. 2025 (4.550,00 € pro FSJ-Stelle) bereitgestellt werden.

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es werden insgesamt ________ FSJ-Stellen an den Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Schuljahr 2024/2025 eingerichtet.

 

Die FSJ-Stellen werden wie folgt aufgeteilt:

 

Grundschule Lüchow:    ___ FSJ-Stelle(n)

Grundschule Wustrow: ___ FSJ-Stelle(n)

Grundschule Clenze:      ___ FSJ-Stelle(n)

Grundschule Lemgow:  ___ FSJ-Stelle(n)

Grundschule Küsten:     ___ FSJ-Stelle(n)

Grundschule Trebel:     ___ FSJ-Stelle(n)