Die sechs Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben den Wunsch geäußert, jeweils eine FSJ-Stelle (bzw. eine FSJ-Stelle für zwei kleine Grundschulen) an den Grundschulen im Schuljahr 2024/2025 einzurichten.
Als Argumente werden von den Grundschulen folgende Punkte aufgeführt:
Der Einsatz von FSJlerinnen und FSJlern in den Grundschulen erscheint
sinnvoll und lohnend, da die jungen Menschen ein wichtiges gesellschaftliches
Betätigungsfeld – die Bildung und Erziehung der neuen Generation – intensiv
kennenlernen können. Manche FSJlerinnen und FSJler werden so vielleicht für die
Wahl eines Berufes im Bereich „Erziehung und Bildung“ begeistert und
entscheiden sich womöglich aufgrund der positiven Erfahrungen für ein Studium
im Bereich „Lehramt“ oder „Soziale Arbeit“.
Da die Grundschule ein multiprofessionelles Team
an Berufen bereithält, profitieren die jungen Menschen im FSJ an der
Grundschule von vielfältigen Möglichkeiten der Erprobung und Reflexion. Die
jungen Menschen erfahren Begleitung, Unterstützung und engmaschige Betreuung. Regelmäßige
Reflektionsgespräche finden statt.
Die Grundschule bietet ein herausforderndes,
pädagogisches Lernumfeld, indem sich Möglichkeiten bieten, unterschiedliche
Berufe im Bereich des wichtigen gesellschaftlichen Feldes „Bildung und
Erziehung“ kennenzulernen und die eigenen Fähigkeiten zu erproben.
Zu den Einsatzfeldern von FSJlerinnen und
FSJlern in Grundschulen gehören:
Unterstützung von Lehrkräften beim Unterricht
- Auf Anweisung
der Lehrkraft schwächere oder leistungsstarke Kinder bei den Aufgaben
unterstützen.
- Kinder
begleiten, die an besonderen, differenzierten Materialien arbeiten.
- Mit einzelnen
Schülerinnen und Schülern (SuS) oder in Kleingruppen SuS bei der
Erarbeitung von Ergebnissen unterstützen.
- Die Lehrkraft
und SuS in herausfordernden Situationen unterstützen.
Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
- Einzelnen SuS
oder kleineren Gruppen Unterstützung bei der Erarbeitung von
Arbeitsaufträgen bieten.
- Lehrkraft und Lesemütter bei der
Leseförderung unterstützen.
- SuS bei der Einhaltung von Regeln
unterstützen, z. B. durch erinnern, ansprechen, danebensitzen.
- Mögliche
Auszeiten von SuS auf dem Flur oder der Insel begleiten.
Unterstützung von Betreuungsangeboten
- Angebote im
Spiel unterbreiten.
- Die
Aufsichtspflicht kennenlernen und mit Unterstützung ausüben.
- Auf geregelte
Abläufe achten und Kinder beim Einhalten der Regeln unterstützen.
- Mit Kindern ins
Gespräch kommen, sie beim Aufarbeiten von Konflikten und Problemen
unterstützen.
Möglichkeiten der Umsetzung eigener Angebote im
Ganztag
- Die Erarbeitung
der Hausaufgaben in der Lernzeit begleiten.
- Einzelne Kinder
oder eine Kleingruppe beim selbsttätigen Lernen, Üben und Erproben von
Lerninhalten unterstützen.
- Selbstständig
ein eigenes Spiel- oder Bastelangebot machen.
- Angebote
entwickeln, planen, durchführen und auswerten.
Zusätzliche Unterstützung und Hospitation im
allgemeinen Schulbetrieb
Tätigkeiten im sportlichen Bereich
- Unterstützung
bei der Durchführung von sportlichen/bewegten Pausenangeboten.
- Zusätzliche Begleitung und Unterstützung
des Schwimmunterrichts.
- Unterstützende
Begleitung und Betreuung von Schulmannschaften bei Wettkämpfen.
- Unterstützung
bei der Organisation und Durchführung von Schulmeisterschaften,
Bundesjugendmeisterschaften und Turnieren
- Unterstützung
bei sportlichen Angeboten im AG- und Projektbereich in Kooperation mit
Sportvereinen.
- Unterstützung
bei der Betreuung der Spielausleihe.
Tätigkeiten im Bereich Natur- und Umweltschutz
- Unterstützung
bei der Betreuung von Nachmittagsangeboten im Bereich Ökologie (z. B.
Schulgarten oder Teich-AG).
- Unterstützung
bei der Betreuung von Nachmittagsangeboten im Bereich nachhaltige
Entwicklung (z. B. Biodiversität, Klimaschutz, Müllvermeidung, gesunde
Ernährung, fairer Handel).
- Unterstützung
bei der Versorgung von Tieren auf dem Schulgelände.
- Unterstützung
bei der Pflege von Schulgarten und/oder Teich usw.
Tätigkeiten im überfachlichen und organisatorischen Bereich
- Mithilfe und
Unterstützung bei der Organisation und Betreuung der Mittagszeitfreizeit.
- Unterstützung bei der Gestaltung einer
bewegungsfreundlichen Schulinfrastruktur.
- Unterstützende Mitarbeit bei der Organisation
von Schulfesten.
- Unterstützung bei der Betreuung von Kindern
und Jugendlichen in Freistunden.
- Unterstützung und Betreuung auf Freizeiten
und Ausflügen.
- Mitarbeit bei
der Erstellung von Konzepten für den Fachbereich Sport und/oder Ganztag.
Tätigkeiten im Verwaltungsbereich (insgesamt nur geringer Umfang)
- Unterstützung
bei Verwaltungstätigkeiten in den Fachbereichen Sport und/oder Ganztag.
- Unterstützung
und Mithilfe bei der Pflege der Schul- bzw. Fachbereichs-Homepage.
- Unterstützung
bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien.
- Übernahme von
Rechercheaufgaben (z. B. im Internet oder in der Bibliothek).
An einigen Grundschulen gab bzw. gibt es bereits
FSJ- bzw. BFD-Stellen. Finanziert werden diese Stellen über das Schulbudget des
Landes. Da dieses Budget aber auch für die pädagogischen Mitarbeiter/innen (im
Ganztag, Hausaufgabenbetreuung etc.) sowie für alle Weiter- und Fortbildungen
der Lehrkräfte inkl. Reisekosten vorgesehen ist und das Budget ohnehin eng
bemessen ist, bleiben für die FSJ-Stellen kaum bis gar keine Mittel übrig, da
ja auch ein abwechslungsreiches Ganztagsangebot angeboten werden soll.
Aus diesem Grund
haben die Schulleitungen den Wunsch an die Samtgemeinde herangetragen, die
FSJ-Stellen über die Samtgemeinde einzurichten und entsprechend zu finanzieren.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/- |
Je nach Anzahl der FSJ-Stellen |
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Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Einrichtung einer FSJ-Stelle würde Kosten in Höhe von ca. 650,00 € monatlich verursachen, jährlich also ca. 7.800,00 € pro FSJ-Stelle. Die Mittel müssen noch für den Haushalt 2024 (3.250,00 € pro FSJ-Stelle) bzw. 2025 (4.550,00 € pro FSJ-Stelle) bereitgestellt werden.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es werden insgesamt ________ FSJ-Stellen an den Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Schuljahr 2024/2025 eingerichtet.
Die FSJ-Stellen werden wie folgt aufgeteilt:
Grundschule Lüchow: ___ FSJ-Stelle(n)
Grundschule Wustrow: ___ FSJ-Stelle(n)
Grundschule Clenze: ___ FSJ-Stelle(n)
Grundschule Lemgow: ___ FSJ-Stelle(n)
Grundschule Küsten: ___ FSJ-Stelle(n)
Grundschule Trebel: ___ FSJ-Stelle(n)