Mit anliegendem
Schreiben beantragt die Gemeinde Lemgow die Fortführung der 148. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Die Gemeinde
Lemgow hatte mit Datum vom 27. Oktober 2021 die Aufstellung einer
entsprechenden F-Planänderung beantragt, um die Errichtung eines ca. 96 ha
großen Solarparks in der Gemarkung Schmarsau zu ermöglichen. Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hat daraufhin am 10. Februar 2022 den
Aufstellungsbeschluss zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Vor dem Hintergrund, dass solche
Planungen auf Ebene der Samtgemeinde eine Gesamtbetrachtung aller Flächen in
der Samtgemeinde erfordern, haben sich die Samtgemeinden und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg dazu entschieden, eine Potenzialanalyse in Auftrag zu geben,
um kreisweit zu ermitteln, welche Flächen für die Ansiedlung solcher Anlagen
geeignet oder eher nicht geeignet sind.
Nach Fertigstellung der Analyse
gab und gibt es dahingehend Abstimmungsbedarf, wie mit den Ergebnissen dieser
Analyse umgegangen werden soll. Insbesondere auch zu der Frage, wie mit
Anträgen für Flächen umzugehen ist, die nach der Analyse eher weniger geeignet
sind. Hierzu gehören auch die Flächen im Bereich Schmarsau. Ferner soll über
Flächenkontingente und über die Verteilung der Flächen für
Photovoltaik-Freiflächenanlangen in der Samtgemeinde gesprochen werden.
Während der Erarbeitung der
Potenzialanalyse und der noch laufenden Abstimmung zwischen den Gemeinden und
der Samtgemeinde sind noch weitere Anfragen eingegangen. Um hier keine
Entscheidungen vorweg zu nehmen und um die Ergebnisse des Abstimmungsprozesses
abzuwarten, sind diese bisher nicht weiterbearbeitet worden.
Über den jetzt vorliegenden
Antrag und damit eine Fortführung der Planungen zur 148. Änderung des
Flächennutzungsplanes hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu
entscheiden. Dieser lautet wie folgt:
„Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Planungen des Solarparks Schmarsau unverzüglich fortzusetzen und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten. Das Planungsverfahren für diesen Solarpark wird zeitlich unabhängig der ggf. noch folgenden weiteren Planungen durchgeführt.“
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ohne!