Betreff
Antrag der Gemeinde Lemgow auf Fortsetzung der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) – Solarpark Schmarsau –
Vorlage
053/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit anliegendem Schreiben beantragt die Gemeinde Lemgow die Fortführung der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Die Gemeinde Lemgow hatte mit Datum vom 27. Oktober 2021 die Aufstellung einer entsprechenden F-Planänderung beantragt, um die Errichtung eines ca. 96 ha großen Solarparks in der Gemarkung Schmarsau zu ermöglichen. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin am 10. Februar 2022 den Aufstellungsbeschluss zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Vor dem Hintergrund, dass solche Planungen auf Ebene der Samtgemeinde eine Gesamtbetrachtung aller Flächen in der Samtgemeinde erfordern, haben sich die Samtgemeinden und der Landkreis Lüchow-Dannenberg dazu entschieden, eine Potenzialanalyse in Auftrag zu geben, um kreisweit zu ermitteln, welche Flächen für die Ansiedlung solcher Anlagen geeignet oder eher nicht geeignet sind.

Nach Fertigstellung der Analyse gab und gibt es dahingehend Abstimmungsbedarf, wie mit den Ergebnissen dieser Analyse umgegangen werden soll. Insbesondere auch zu der Frage, wie mit Anträgen für Flächen umzugehen ist, die nach der Analyse eher weniger geeignet sind. Hierzu gehören auch die Flächen im Bereich Schmarsau. Ferner soll über Flächenkontingente und über die Verteilung der Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlangen in der Samtgemeinde gesprochen werden.

Während der Erarbeitung der Potenzialanalyse und der noch laufenden Abstimmung zwischen den Gemeinden und der Samtgemeinde sind noch weitere Anfragen eingegangen. Um hier keine Entscheidungen vorweg zu nehmen und um die Ergebnisse des Abstimmungsprozesses abzuwarten, sind diese bisher nicht weiterbearbeitet worden.

Über den jetzt vorliegenden Antrag und damit eine Fortführung der Planungen zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu entscheiden. Dieser lautet wie folgt:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Planungen des Solarparks Schmarsau unverzüglich fortzusetzen und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten. Das Planungsverfahren für diesen Solarpark wird zeitlich unabhängig der ggf. noch folgenden weiteren Planungen durchgeführt.“ 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Ohne!