Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Mehrgenerationenhaus
Vorlage
066/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG hat die auf ihrem Gebäude befindliche Photovoltaikanlage abgebaut und diese durch eine Neue ersetzt. 

 

Die Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG möchte einen Teil der Anlage der Stadt Lüchow (Wendland) spenden, welche auf dem Dach des Mehrgenerationenhauses installiert werden soll. Der Annahme der Spende hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) auch schon zugestimmt.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) müsste lediglich die Kosten für den Transport und den Aufbau der Photovoltaikanlage sowie einige Umbauarbeiten an der Elektroinstallation selber tragen. Diese belaufen sich auf rund 18.000,00 €.

 

Der Stromverbrauch des Mehrgenerationenhauses lag in den vergangenen Jahren zwischen 22.000 kWh und 25.000 kWh.

 

Die der Stadt Lüchow (Wendland) gespendete Photovoltaikanlage hat eine Größe von ca. 16 kWp und wird ungefähr 15.000 kWh Strom pro Jahr produzieren.

 

Von den erzeugten 15.000 kWh Strom werden ca. 10.000 kWh selbst verbraucht und 5.000 kWh ins Netz eingespeist.

 

Für den eingespeisten Strom gibt es bis zum 4. März 2032 noch eine Einspeisevergütung von 23,23 ct/kWh. Das macht einen Gesamtertrag von 1.161,50 € pro Jahr.

 

Durch den Verbrauch des selbst erzeugten Stroms würde die Stadt Lüchow (Wendland) bei einem angenommenen Strompreis 30 ct/kWh rund 3.000,00 € pro Jahr an Stromkosten einsparen.

 

Die Gesamtersparnis durch die Installation der Photovoltaikanlage würde bei rund 4.161,50 € pro Jahr liegen.

 

Die Kosten für die Installation der Photovoltaikanlage in Höhe von 18.000,00 € würden sich also innerhalb von rund 4,3 Jahren amortisieren.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der INV19.089 (Grunderwerb Saaße).

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

18.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV19.089

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Abschreibungen und Einsparung von Stromkosten im Aufwand sowie Einspeisevergütung im Ertrag

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.000,00 € für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Mehrgenerationenhaus wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der INV19.089.