Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für den Einbau einer Heizung in der Bergstraße 62
Vorlage
067/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Liegenschaft Bergstraße 62 in Lüchow (Wendland) für die Einrichtung einer Kleiderkammer der Freiwilligen Feuerwehr vermietet. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die defekte Heizung saniert, den maroden Schornsteinkopf abträgt und eine neue Abgasabführung baut und sämtliche Kosten dafür trägt.

 

Das ist durch die Samtgemeinde auch alles umgesetzt worden.

 

Da der Einbau einer fest eingebauten neuen Heizungsanlage im Finanzhaushalt gebucht werden muss und somit abgeschrieben wird, kann die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Mieterin die Rechnung nicht begleichen. Die Rechnung muss durch die Stadt Lüchow (Wendland) als Eigentümerin beglichen werden.

 

Für die Begleichung der Rechnung ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.800,00 € erforderlich, da kein Haushaltsansatz vorhanden ist.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zahlt der Stadt Lüchow (Wendland) im Gegenzug einen Zuschuss in Höhe der Rechnungssumme für die Sanierung der Heizungsanlage. Dieser Zuschuss dient als Deckung der überplanmäßigen Ausgabe.

 

Für die Stadt Lüchow (Wendland) ist die außerplanmäßige Ausgabe ein durchlaufender Posten. Den Abschreibungen für die Investition auf der Aufwandsseite steht die Auflösung der Sonderposten aus dem Zuschuss der Samtgemeinde auf der Ertragsseite in gleicher Höhe gegenüber. 

 

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

7.800,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Zuschuss der Samtgemeinde

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Heizungsanlage in der Liegenschaft Bergstraße 62 in Lüchow (Wendland) in Höhe von 7.800,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch den Zuschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in selbiger Höhe.