Am 1. Oktober 2023 ging bei der Verwaltung ein Antrag eines Anwohners
aus dem Ortsteil Lüsen der Stadt Lüchow (Wendland) ein. Dieser bezieht sich auf
den Wendehammer in der Ortschaft, im Bereich vor dem Haus Nr. 21. Die
vorhandene Oberfläche besteht aus stark brüchigem und gealtertem Asphalt (siehe
Anlage). Der Bereich wird sowohl als Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken
als auch als Wendeplatz für Müllwagen im Ortsteil Lüsen genutzt.
Der Wendehammer liegt in der Baulast der
Stadt Lüchow (Wendland). Gemäß anliegendem Antrag plant der Anwohner, seine
Zufahrt instand zu setzen. Diese liegt rückwärtig zum Wendehammer und wird über
diesen mit der Ortsstraße in Lüsen verbunden. Aufgrund des
sanierungsbedürftigen Zustandes des Wendehammers regt der Anwohner an, diesen
unter Kostenbeteiligung der Stadt mit zu sanieren.
Würde die Stadt
Lüchow (Wendland) den Wendehammer in seiner jetzigen Form mit
Betonverbundsteinpflaster instand setzen, würden Kosten in Höhe von ca.
20.000,00 € entstehen, vorbehaltlich der Ergebnisse einer notwendigen
Bohrkernuntersuchung.
Sofern der Maßnahme zugestimmt werden sollte, ist eine Umsetzung erst aus Mitteln des Haushaltes 2024 möglich.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
Je nach Beschluss |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
54.1.1 Straßen und Wege |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Je nach Beschlussvorschlag sind unterschiedliche finanzielle Auswirkungen zu erwarten. Der maximale Aufwand beträgt 20.000,00 €. Über die Höhe einer Beteiligung entscheidet der Rat der Stadt Lüchow (Wendland).
Ohne!