Betreff
Instandsetzung des Wendehammers im Ortsteil Lüsen der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
069/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

 

Am 1. Oktober 2023 ging bei der Verwaltung ein Antrag eines Anwohners aus dem Ortsteil Lüsen der Stadt Lüchow (Wendland) ein. Dieser bezieht sich auf den Wendehammer in der Ortschaft, im Bereich vor dem Haus Nr. 21. Die vorhandene Oberfläche besteht aus stark brüchigem und gealtertem Asphalt (siehe Anlage). Der Bereich wird sowohl als Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken als auch als Wendeplatz für Müllwagen im Ortsteil Lüsen genutzt.

Der Wendehammer liegt in der Baulast der Stadt Lüchow (Wendland). Gemäß anliegendem Antrag plant der Anwohner, seine Zufahrt instand zu setzen. Diese liegt rückwärtig zum Wendehammer und wird über diesen mit der Ortsstraße in Lüsen verbunden. Aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des Wendehammers regt der Anwohner an, diesen unter Kostenbeteiligung der Stadt mit zu sanieren.

Würde die Stadt Lüchow (Wendland) den Wendehammer in seiner jetzigen Form mit Betonverbundsteinpflaster instand setzen, würden Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € entstehen, vorbehaltlich der Ergebnisse einer notwendigen Bohrkernuntersuchung.

 

Sofern der Maßnahme zugestimmt werden sollte, ist eine Umsetzung erst aus Mitteln des Haushaltes 2024 möglich.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Je nach Beschluss

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

54.1.1 Straßen und Wege

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Je nach Beschlussvorschlag sind unterschiedliche finanzielle Auswirkungen zu erwarten. Der maximale Aufwand beträgt 20.000,00 €. Über die Höhe einer Beteiligung entscheidet der Rat der Stadt Lüchow (Wendland).


  

Ohne!