Ein Vorhabenträger
beantragt auf dem Grundstück in der Gemarkung Lüchow, Flur 4, Flurstück 69/47,
auf einer 1,5 ha großen Fläche die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage auch mit dem Ziel, betriebseigene Busse
elektrisch zu laden. Daher ist die Errichtung einer Ladeeinrichtung sowie die
Schaffung von Stellplätzen notwendig. Ferner soll die Option eröffnet werden,
Einrichtungen zur Speicherung elektrischer Energie sowie die Möglichkeit von
Anlagen zur Sektorenkopplung zu schaffen. Aufgrund der geplanten Nutzungen ist
die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes mit dem Schwerpunkt
Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen. Es soll
das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
angewandt werden.
Der städtebauliche Vertrag wurde bereits am 26. Juni 2023 vom
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) einstimmig beschlossen.
Das Planungsbüro
plan. B. wurde direkt vom Vorhabenträger beauftragt. Die Vergütung erfolgt
ebenfalls durch den Vorhabenträger.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straße, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für den Bereich des Flurstückes 69/47, Flur 4, Gemarkung Lüchow, den Bebauungsplan „Am Umspannwerk“ aufzustellen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes mit dem Schwerpunkt Photovoltaik-Freiflächenanlagen.