Betreff
Wirtschaftsplan 2024 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
055/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“.

Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für das Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2024 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.962.600,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplans ist im Vergleich zu den Ansätzen 2023 um 153.200,00 € gestiegen. Insbesondere die gestiegenen Aufwendungen für Kraftstoffe und für den Gasbezug sowie die aufgrund Tariferhöhungen gestiegenen Personalaufwendungen führen zum Anstieg des Gesamtvolumens.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2024, 2023 und 2022 einschließlich des Ist-Standes per 30. September 2023 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung der Investitionen, unter anderem die Anschaffung eines Transporters kleiner 3,5 t und eines neuen Anhängers, stehen die Entnahmen aus den Sonderposten und die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der Finanzierungsbedarf in Höhe von 60.000,00 € kann damit gedeckt werden.

 

Im Stellenplan 2024 sind im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen um 0,15 gesunken. Diese Stelle wird von einem Mitarbeiter besetzt, der auf eigenen Wunsch zum Ende des Jahres 2023 ausscheidet. Im Rahmen der mittelfristigen Planung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die nach Erreichen der Altersgrenze freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


 

Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.