Ein
Grundstückseigentümer im Gewerbegebiet „Loger Winkel“ beantragt die Änderung
des Bebauungsplanes „Loger Winkel“ für das Flurstück 1/22, Flur 11, Gemarkung
Lüchow. Er beabsichtigt, in der Halle auf seinem Grundstück drei Wohnungen für
Mitarbeiter zu errichten. Das Erfordernis für die Errichtung der Wohnungen
ergibt sich laut Antragssteller aus der Tatsache, dass oft Lieferungen bzw.
Verladungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfinden und es außerdem
schon mehrfach Einbrüche gegeben habe. Demzufolge würde eine ständige
Anwesenheit von Mitarbeitern erforderlich sein. Dem Grundstückseigentümer wurde
im Zuge des Bauantrages von der Baugenehmigungsbehörde mitgeteilt, dass der
aktuelle Bebauungsplan eine betriebsbedingte Wohnnutzung nicht zulässt.
Bevor die 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Loger Winkel“ rechtskräftig wurde, waren
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber
und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet waren, ausnahmsweise
zulässig. Diese Änderung war dem Antragssteller bislang noch nicht bekannt.
Er beantragt die
Rückänderung des Bebauungsplanes „Loger Winkel“ in der Fassung der 1. Änderung
auf den ursprünglichen Stand (Ursprungsplan vom 4. Dezember 1998), dass
eine Wohnnutzung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausnahmsweise wieder zulässig ist (§ 8
Absatz 3 Nummer 1 BauNVO).
Sollte dem
Antrag zugestimmt werden, wird über den städtebaulichen Vertrag in der nächsten
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland) am 4. Dezember
2023 beraten werden.
Das Planungsbüro wird dann direkt vom Vorhabenträger beauftragt. Die
Vergütung erfolgt ebenfalls durch den Vorhabenträger.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
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Der Ausschuss für
Straße, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen,
dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Änderung des Bebauungsplanes „Loger
Winkel“ in der Fassung der 1. Änderung für das beantragte Grundstück in der
Gemarkung Lüchow, Flur 11, Flurstück 1/22 vorzunehmen.