Betreff
Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
Vorlage
073/2023 ST
Aktenzeichen
N11.1.1.01-01:ST Ausschüsse/Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) ist Mitglied des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege.

 

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2023 hat der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände mitgeteilt, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege am 31. Dezember 2023 endet und voraussichtlich im Januar 2024 die Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Ausschusses für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 stattfindet.

 

Gemäß § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege hat die Stadt Lüchow (Wendland) das Vorschlagsrecht für drei Ausschussmitglieder.

 

Die Mitglieder und deren persönliche Vertreter/innen des Ausschusses werden dann von den Verbandsmitgliedern gewählt.

 

Der Verbandsausschuss setzt sich aus 39 Mitgliedern zusammen, 50 % derer müssen beruflich Land- oder Forstwirt/in sein. Soweit in den Mitgliedsgemeinden Wasser- und Bodenverbände vorhanden sind, müssen die Ausschussmitglieder Mitglieder dieser Wasser- und Bodenverbände sein.

 

Für die noch laufende Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 sind folgende Personen benannt worden:

 

Herr Manfred Liebhaber                              Vertreter: Herr Andreas Mohnberg

 

Herr Fritz von Blottnitz                  Vertreter: Herr Thorsten Behrens

 

Herr Claus Bauck                                             Vertreter: Herr Gerd Hanus

 

Die Benennung der drei Ausschussmitglieder der Stadt Lüchow (Wendland) geschieht gemäß § 71 Absatz 6 NKomVG nach dem Besetzungsverfahren nach d´Hondt. Demnach haben die Gruppe CDU/Thomas sowie die SPD- und die UWG-Fraktion jeweils ein Vorschlagsrecht zur Benennung eines Mitgliedes mit einer persönlichen Vertreterin/einem persönlichen Vertreter für den Verbandsausschuss.

 

Die Benennung ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 festzustellen. 


Keine!


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, als Ausschussmitglieder und jeweils persönliche Vertreter/innen werden für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege folgende Personen benannt:

 

1. _______________________ Vertreter/in: _________________________

 

2. ________________________              Vertreter/in: _________________________

 

3. ________________________              Vertreter/in: _________________________

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt diese Benennung durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG fest.