Betreff
Neufassung der Richtlinie für die Budgetierung bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
057/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Unter Budgetierung versteht man die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung.

 

Im Rahmen der Budgetierung im Ergebnishaushalt wird die Verantwortung für die finanziellen Ressourcen weitgehend auf die Abteilungen dezentralisiert. Damit sollen deren Kompetenz und Verantwortung bei der Verfolgung der Formziele

• Flexibilität

• Unabhängigkeit und Eigenverantwortung

• Effektivität

• Effizienz

 

gestärkt werden. Flexibilität und Unabhängigkeit sind dabei unabdingbare Voraussetzungen auf dem Weg zu mehr Wirtschaftlichkeit im Verwaltungshandeln.

 

Die Richtlinie bildet den Rahmen, innerhalb dessen die Abteilungen den vorgenannten Ansprüchen und Zielen bei der Abwicklung des doppischen Haushaltes gerecht werden können.

 

Die Praxis zeigt, dass die zurzeit bestehende Richtlinie zur Budgetierung bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit Datum vom 25.06.2013 den Handlungsrahmen in der täglichen Praxis einschränkt. Momentan weisen die aktuell bestehenden Produkte jeweils einen Budgetrahmen (Teilhaushalt) aus.

 

Seitens der Verwaltung wird nun vorgeschlagen, dass die jeweiligen Produkte einer Abteilung ein gemeinsames Budget (Teilhaushalt) bilden und daher die Richtlinie neu gefasst wird (siehe Anlage 1).

 

Der Ergebnishaushalt der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist dann gemäß

§ 4 Abs. 3 KomHKVO auf Ebene der Teilhaushalte budgetiert. Ein Budget umfasst die Mittel, die einer Abteilung für einen bestimmten Zeitraum zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zur eigenen Verantwortung durch eine verbindliche Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

 

Jedes Budget beinhaltet die veranschlagten Aufwendungen und Erträge. Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nicht in den Budgets enthalten und unterliegen nicht dieser Richtlinie.

 

Die Personalaufwendungen und –erträge, die internen Leistungsverrechnungen (ILV) sowie die Erträge und Aufwendungen aus Sonderposten und Abschreibungen sind nicht in die Budgetierung einbezogen. Die Personalaufwendungen und –erträge sind zwar in allen Produkten ausgewiesen, sie bilden jedoch ein eigenes Budget, das zentral von der Abteilung 1 verwaltet wird.

 

 

Die Produkte (unterste Ebene) sind einem Teilhaushalt zugeordnet. Der Teilhaushalt ist jeweils ein Budget. Die Summe der Budgets bilden den Gesamthaushalt (Anlage 2).   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Neufassung der Richtlinie für die Budgetierung bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Fassung vom 13.11.2023 zum 01.01.2024 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig tritt die Richtlinie für die Budgetierung bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 25.06.2013 außer Kraft.