Mit dieser Vorlage wird der
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt.
Der Haushaltsplanentwurf wurde in einer
gemeinsamen Fraktionssitzung am 12. Oktober 2023 mit einem Fehlbetrag
von 1.483.800,00 € vorgestellt. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigte
die verwaltungsseitigen Mittelanmeldungen inklusive stattgefundener Optimierungsgespräche
mit allen Abteilungen.
Zwischenzeitlich sind im Rahmen der
Fachausschussberatungen Empfehlungen ausgesprochen worden, die sowohl das
geplante ordentliche Ergebnis, als auch den geplanten Finanzmittelbestand
verändern.
Die Empfehlungen aus den Fachausschüssen werden
zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses vorgestellt und erläutert. Sofern der
Samtgemeindeausschuss diese weiterempfiehlt, hat der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) darüber in seiner Sitzung zu beschließen.
Nachfolgend wird der Planentwurf vom 12.10.2023
komprimiert dargestellt und die wichtigsten Ansätze erläutert. Am Ende dieser
Erläuterung werden die Empfehlungen der Fachausschussberatungen benannt. Es
bleibt abzuwarten, ob der Samtgemeindeausschuss bzw. der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) diesen folgt.
Erleichterungen
für die kommunale Haushaltswirtschaft
Epidemische Lage (Corona) seit 2020
Mit dem „Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus
Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 15.07.2020 hat das Land auch das
Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geändert. Aus
haushaltsrechtlicher Sicht ist die Einfügung des neuen § 182 Absatz 4 NKomVG
mit Sonderregelungen für epidemische Lagen von besonderer Bedeutung. Unter der
Voraussetzung, dass eine epidemische Lage nationaler oder landesweiter
Tragweite offiziell festgestellt wird, gelten unter anderem folgende
Erleichterungen für die kommunale Haushaltswirtschaft:
- Fehlbeträge des ordentlichen und
außerordentlichen Ergebnisses sind in der Bilanz auf der Passivseite
gesondert auszuweisen.
- Die absolute Verschuldungsgrenze nach §
110 Absatz 7 Satz 1 NKomVG
darf überschritten werden. - Der Rat kann beschließen, auf ein
Haushaltssicherungskonzept zu verzichten, wenn der Fehlbetrag durch die epidemische
Lage ausgelöst ist.
- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
ohne Deckung sind zulässig, wenn sie unmittelbar aus der epidemischen Lage
resultieren.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite
bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht, wenn dieser ein Drittel der im Finanzhaushalt
veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigt.
Folgen des
Krieges in der Ukraine
Mit der
Einführung der Erweiterung der o.g. gesetzlichen Regelung wurde nunmehr dieses
um den Absatz 5 des § 182 NKomVG hinsichtlich der Folgen des Krieges in der
Ukraine erweitert. Von dieser Regelung wurde mit Ratsbeschluss vom 08.12.2022
Gebrauch gemacht. Ebenfalls soll dieser Beschluss über den Verzicht zur
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auch für die Haushaltsjahre 2024
und 2025 gelten.
Ergebnishaushalt
Der Gesamtergebnishaushalt stellt die Erträge
und Aufwendungen und das Ergebnis dar.
Der Ergebnishaushalt 2024 weist im
Jahresergebnis einen Fehlbedarf von 1.483.800,00 € aus. Die ordentlichen
Erträge erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.377.700,00 €. Die
ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um
1.930.700,00 €.
Erläuterung
der wichtigsten Erträge des Ergebnishaushaltes
Die Veränderungen bei den Erträgen
sind im Wesentlichen auf folgende Ansätze zurückzuführen:
+
1.051 T€ Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
+ 326 T€ Öffentl.-rechtl.
Entgelte
+ 15 T€ Privatrechtliche
Entgelte
- 46 T€ Kostenerstattungen
+ 50 T€ Zinserträge
- 22
T€ Sonstige Erträge
+
1.374 T€
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen wird von
einer Erhöhung der Erträge von ca. 1,5 Mio € ausgegangen. Hingegen
wird aufgrund verringerter Steuererträge der Gemeinden aus dem Vorjahr
0,5 Mio € weniger Samtgemeindeumlage erwartet.
Auflösungserträge aus Sonderposten
In der Bilanz sind als Sonderposten die
erhaltenen Investitionszuwendungen und Investitionszuschüsse auszuweisen und
entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände
aufzulösen. Die Auflösung wird als Ertrag im Ergebnishaushalt veranschlagt.
Auflösungserträge aus Sonderposten sind in Höhe von 544.700,00 € (Vorjahr
541.800,00 €) eingeplant.
Die öffentlich-rechtlichen Entgelte
umfassen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und sind in Höhe von
836.000,00 € eingeplant. Sie erhöhen sich gegenüber der Vorjahresplanung
um 326.400,00 €. Dieses bezieht sich überwiegend auf die
Benutzungsgebühren im Obdachlosenbereich, der Bücherei und der Feuerwehreinsätze.
Die privatrechtlichen Entgelte betragen
188.500,00 €, davon entfallen 114.200,00 € auf Mieteinnahmen.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind in Höhe von 1.170.200,00 €
eingeplant. Sie verringern sich gegenüber der Planung 2023 um 46.100,00 €.
Von den eingeplanten 1,17 Mio €
entfallen planerisch 475.000,00 € auf die Personalkostenerstattungen,
welche die Stadt Lüchow (Wendland) erstatten muss, für Aufgaben die
Mitarbeitende der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen ihres
Alltagsgeschäftes erledigen.
Die sonstigen Erträge beinhalten mit
850.400,00 € im wesentlichen Bußgelder, Säumniszuschläge und die Erträge
aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Personalrückstellungen. Hinzu kommt ein
2%iger Konsolidierungsbeitrag gemessen an den ordentlichen Aufwendungen. Dieser
ist mit 554.500,00 € eingeplant worden.
Erläuterungen
der wichtigsten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
Die Veränderungen bei den Aufwendungen
sind im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen:
+ 1.096 T€ Personal- und Versorgungsaufwendungen
-
128 T€ Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
+
29 T€ Abschreibungen
- 33
T€ Zinsen
+ 1.119 T€ Transferaufwendungen
- 152 T€ Sonstige Aufwendungen
+ 1.931 T€
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Bezüglich der Personalkosten wurden
Mehraufwendungen durch Tarifsteigerungen von 14% eingeplant. Das begründet sich
einerseits durch die stattgefundene Tarifverhandlung, aber auch durch die
Besetzung bisheriger nicht besetzter Stellen. Ebenfalls wird die Reinigung
einer Schule und auch dazugehörigen Sporthalle wieder durch eigenes Personal
durchgeführt. Der Aufwand für Dritte im Bereich Sach- und Dienstleistungen
reduziert sich um diese Summe.
Für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen werden insgesamt
5.682.400,00 € eingeplant. Nach dem
vorläufigen Ergebnis 2022 wurden
4.621.803,85 € benötigt und für 2023
bisher 3.570.887,60 € eingebucht.
In den folgenden Produkten werden für
Unterhaltungsaufwendungen und Bewirtschaftungsaufwendungen nachstehende Mittel
benötigt:
Immobilienmanagement 1.771.500 € (2023 1.779.800
€)
Allg. Sicherheit und Ordnung 470.600 € (2023
471.600 €)
Brandschutz 475.400 € (2023
562.100 €)
Grundschulen 221.500 € (2023
230.100 €)
Straßen und Wege 1.142.300 € (2023 1.190.100
€)
Die Abschreibungen betragen für das
kommende Jahr 1.108.800,00 €.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen für u.a. Ausleihen von Kreditinstituten werden
mit 334.400,00 € (Vorjahr: 367.700,00 €) geplant.
Die Transferaufwendungen werden
insgesamt mit 9.515.000,00 € geplant und setzen sich folgendermaßen
zusammen:
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen
werden mit insgesamt 1.263.200,00 € veranschlagt. Der Ansatz wird u. a.
für Aufwandsentschädigungen, Geschäftsaufwendungen, Mitgliedsbeiträge,
Erstattungen an Gemeinde und Gemeindeverbände, Erstattung an Übrige und für
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle benötigt.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt werden neben den
zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushalts die Investitionen der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung dargestellt.
Die Investitionen setzen sich aus
folgenden Maßnahmen zusammen:
|
|
|
|
Erwerb von
Grundstücken |
|||
INV24.030 |
11.1.8 |
Grunderwerb FGH Künsche |
45.000,00 |
45.000,00 |
|||
Baumaßnahmen - Hochbau |
|||
INV18.004 |
11.1.8 |
Neubau GS Wustrow * 1) |
3.400.000,00 |
INV23.013 |
11.1.8 |
Neubau GS Küsten |
645.000,00 |
INV23.014 |
11.1.8 |
Neubau GS Schnega |
645.000,00 |
INV23.015 |
11.1.8 |
Neubau GS Trebel |
645.000,00 |
INV24.023 |
11.1.8 |
Küchen Altenwohnanlage Klintweg 21 |
42.000,00 |
INV24.025 |
11.1.8 |
Absauganlage FGH Dangenstorf |
12.000,00 |
INV24.026 |
11.1.8 |
Absauganlage FGH Gistenbeck |
12.000,00 |
INV24.027 |
11.1.8 |
Absauganlage FGH Vasenthien |
12.000,00 |
INV24.028 |
11.1.8 |
Lagercontainer FGH Grabow |
5.000,00 |
INV24.056 |
11.1.8 |
GS Lüchow - Abriss HM-Wohnung und Neubau
Geräteschuppen |
65.000,00 |
5.483.000,00 |
Baumaßnahmen
- Tiefbau |
|||
INV22.102 |
54.1.1 |
Neue Wege für
neue Räder R3 Lüchow-Clenze |
1.650.000,00 |
INV24.016 |
12.6.1 |
Löschwasserentnahmestellen |
60.000,00 |
INV24.020 |
54.1.1 |
Ausbau GV-Straßen gem. Prioritätenliste 2024 |
320.000,00 |
INV24.021 |
57.3.2 |
Lagerplatz Bauhof |
100.000,00 |
2.130.000,00 |
|||
Erwerb von
beweglichem Sachvermögen - Fahrzeuge |
|||
INV24.010 |
12.6.1 |
HLF FFW Kiefen |
460.000,00 |
INV24.011 |
12.6.1 |
MTW Billerbeck |
40.000,00 |
INV24.012 |
12.6.1 |
ELW FFW Clenze |
180.000,00 |
680.000,00 |
Erwerb von
beweglichem Sachvermögen - BGA |
|||
INV24.003 |
11.1.5 |
Austauschbatterien f. USV Serverraum |
6.000,00 |
INV24.006 |
11.1.5 |
Telefonanlage GS Lüchow |
3.000,00 |
INV24.013 |
12.6.1 |
Verlastung dreiteilige Schiebeleiter |
18.000,00 |
INV24.014 |
12.6.1 |
Aufrüstung Schlauchwagen |
10.000,00 |
INV24.015 |
12.6.1 |
Notstromeinspeisung Kat S Anhänger |
50.000,00 |
INV24.017 |
12.6.1 |
Akkulüfter FFW Lüchow |
10.000,00 |
INV24.018 |
12.6.1 |
Akkulüfter FFW Clenze |
10.000,00 |
INV24.019 |
12.6.1 |
D-Schläuche |
12.000,00 |
INV24.029 |
11.1.8 |
Ausstattung Reinigung GS Lüchow |
15.000,00 |
INV24.031 |
11.1.8 |
Rasenmäher f. Feuerwehren |
40.000,00 |
INV24.041 |
21.1.1 |
GS Clenze - Tisch mit Hocker |
6.300,00 |
INV24.042 |
21.1.1 |
GS Clenze - 4 Dreiecktische |
2.000,00 |
INV24.043 |
21.1.1 |
GS Clenze - GoKart |
1.400,00 |
INV24.044 |
21.1.1 |
Außenstelle Schnega - Einrichtungsgegenstände |
8.700,00 |
INV24.045 |
21.1.1 |
Außenstelle Schnega - Sonnensegel |
9.300,00 |
INV24.046 |
21.1.1 |
GS Lemgow - Planschrank |
1.800,00 |
INV24.047 |
21.1.1 |
GS Lemgow - 2 Sitzgelegenheiten draußen |
5.000,00 |
INV24.048 |
21.1.1 |
GS Lemgow - Sonnensegel |
2.500,00 |
INV24.049 |
21.1.1 |
GS Lemgow - Matschtisch |
7.200,00 |
INV24.050 |
21.1.1 |
GS Lüchow - 16 Trapeztische |
6.000,00 |
INV24.051 |
21.1.1 |
GS Lüchow - 16 Drehstühle |
2.000,00 |
INV24.052 |
21.1.1 |
GS Lüchow - 5 Säulenhubtische |
2.500,00 |
INV24.055 |
21.1.1 |
Außenstelle Schnega - Spielgerät - |
13.100,00 |
241.800,00 |
Erwerb von
beweglichem Sachvermögen - Software |
|||
INV24.004 |
11.1.5 |
NetworkAccessControl-Software |
13.000,00 |
INV24.005 |
11.1.5 |
Microsoft Windows Server CALs |
6.000,00 |
19.000,00 |
|||
Erwerb von
Finanzvermögensanlagen |
|||
INV24.022 |
51.1.1 |
Biomassehof |
20.000,00 |
20.000,00 |
|||
Aktivierbare
Zuwendungen |
|||
INV23.071 |
57.1.3 |
Investiver Zuschuss Zukunftsräume |
10.000,00 |
INV24.008 |
57.1.1 |
Zuschüsse Leader-Projekte |
20.000,00 |
INV24.024 |
11.1.8 |
Schulsportplatz Trebel |
10.500,00 |
INV24.057 |
11.1.8 |
Schulsportplatz Clenze, Zuschuss an Landkreis |
20.000,00 |
INV24.054 |
28.1.1 |
Welterbe |
20.000,00 |
80.500,00 |
|||
GESAMT |
8.699.300,00 |
Dagegen wird an Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit folgendes erwartet:
INV24.009 |
12.6.1 |
Feuerschutzsteuer |
120.000,00 |
INV24.058 |
54.1.1 |
Förderung Neue Wege für neue Räder R2 Lüchow-Wustrow |
1.170.000,00 |
INV24.059 |
54.1.1 |
Förderung Neue Wege für neue Räder R3 Lüchow-Clenze |
|
Gesamt: |
1.290.000,00 |
Die geplanten Auszahlungen für Investitionen
abzüglich der geplanten Einzahlungen aus Investitionen ergibt einen Saldo von
-7.409.300,00 €.
Es ergibt sich dadurch ein einzuplanender
Kreditbedarf von über 7,4 Mio. €.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024
mit seinen Bestandteilen und Anlagen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage zur
Verfügung gestellt.
Folgende
Empfehlungen wurden im Rahmen der Fachausschussberatungen ausgesprochen:
A. Schul- Jugend- und Sozialausschuss am 09.11.2023
- Neu: Gemäß Vorlage 051/2023 SG 4 FSJ-Stellen a´3.250 € = + 13.000 €
- Neu: Aufwendungen für das Jugendforum + 10.000 € (mit Sperrvermerk)
- Gestrichen: Malerarbeiten GS Lemgow (nur noch 10.000 €) – 20.000 €
Auswirkung
Ergebnishaushalt: +
3.000 €
- Gestrichen: INV 24.049 Matschtisch GS Lemgow - 7.200 €
- NEU: Alternative Schwengelpumpe +2.000
€
- Sperrvermerk INV 24.041 und 24.042 =
8.300 €
- Sperrvermerk und Erhöht: INV24.048
Sonnensegel GS Lemgow auf 5.600 €+3.100 €
- Sperrvermerk INV 24.045 Sonnensegel =
9.300 €
- Erhöht: INV 24.055 Prüfung Spielplatzgeräte auf 14.100 € +1.000 €
Auswirkung Finanzhaushalt: -
1.100 €
B. Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung am
14.11.2023
- Keine-
C. Brandschutzausschuss am 15.11.2023
+ 4.000 € bei
INV24.031 Rasenmäher für die Feuerwehren
Auswirkung Finanzhaushalt: +
4.000 €
D. Bau- und Verkehrsausschuss am 22.11.2023
- Keine-
E. Veränderungen seitens der Verwaltung
- Verschiebung EDV-Geschäftskosten (5.000 €)
zu normalen Geschäftskosten Produkt 12.2.3
- Verschiebung Geschäftskosten (EC-Geräte
1.200 €) von Produkt 12.2.4 zu 11.1.7
- NEU: Nachhaltigkeitsprojekt UAN, +2.500 €
Mitgliedsbeitrag, +7.500 € Geschäftsaufwendungen
- Erhöhung Strompreis zzgl. 49,5 % mithin
+95.000 €
- Ertrag der Förderung der Stelle „Fördermanagement“
fällt geringer aus -24.400 €
- Erhöhung Zinserträge für Geldanlagen
+50.000 €
- Erhöhung Säumniszuschläge + 45.000 €
- Erhöhung Ertrag Schlüsselzuweisung aktuelle
Zahlen 24.11.23 +489.300 €
- Erhöhung Auswand Kreisumlage aktuelle Zahlen
24.11.23 +264.200 €
Auswirkung Ergebnishaushalt: -190.700
€
- Neue Anmeldung EDV-Investition INV24.064 (GS Lüchow- Digitale Tafel)
um 6.500 €
Auswirkung Finanzhaushalt: -
6.500 €
Es
lässt sich folgendes zusammenfassen:
- Nach dem
vorläufigen Ergebnis (ohne o.g. Beratungsempfehlungen) weist der Haushalt
2024 im Ergebnis einen Fehlbedarf von 1.483.800 € aus.
- Der
Umlagesatz für die Samtgemeindeumlage beträgt 44 %.
- Der letzte
geprüfte Jahresabschluss liegt für 2018 vor.
- Der
Kreditbedarf im Haushalt 2024 beträgt 7.409.300 Mio. €.
- Die
kameralen Fehlbeträge sind zum Jahresende 2020 voraussichtlich abgebaut.
- Der
doppische Überschuss zum Jahresende 2022 beträgt voraussichtlich
916.100 €.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat
zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt,
die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand
12.10.2023) mit den in der Sitzungsvorlage Nr. 059/2023 SG vom 28.11.2023
aufgeführten Änderungsempfehlungen / mit folgenden Änderungen: