Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024
Vorlage
059/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit dieser Vorlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt.

 

Der Haushaltsplanentwurf wurde in einer gemeinsamen Fraktionssitzung am 12. Oktober 2023 mit einem Fehlbetrag von 1.483.800,00 € vorgestellt. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigte die verwaltungsseitigen Mittelanmeldungen inklusive stattgefundener Optimierungsgespräche mit allen Abteilungen.

 

Zwischenzeitlich sind im Rahmen der Fachausschussberatungen Empfehlungen ausgesprochen worden, die sowohl das geplante ordentliche Ergebnis, als auch den geplanten Finanzmittelbestand verändern.

 

Die Empfehlungen aus den Fachausschüssen werden zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses vorgestellt und erläutert. Sofern der Samtgemeindeausschuss diese weiterempfiehlt, hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) darüber in seiner Sitzung zu beschließen.

 

Nachfolgend wird der Planentwurf vom 12.10.2023 komprimiert dargestellt und die wichtigsten Ansätze erläutert. Am Ende dieser Erläuterung werden die Empfehlungen der Fachausschussberatungen benannt. Es bleibt abzuwarten, ob der Samtgemeindeausschuss bzw. der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) diesen folgt.

 

Erleichterungen für die kommunale Haushaltswirtschaft

 

Epidemische Lage (Corona) seit 2020

 

Mit dem „Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 15.07.2020 hat das Land auch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geändert. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist die Einfügung des neuen § 182 Absatz 4 NKomVG mit Sonderregelungen für epidemische Lagen von besonderer Bedeutung. Unter der Voraussetzung, dass eine epidemische Lage nationaler oder landesweiter Tragweite offiziell festgestellt wird, gelten unter anderem folgende Erleichterungen für die kommunale Haushaltswirtschaft:

  • Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses sind in der Bilanz auf der Passivseite gesondert auszuweisen.
  • Die absolute Verschuldungsgrenze nach § 110 Absatz 7 Satz 1 NKomVG
    darf überschritten werden.
  • Der Rat kann beschließen, auf ein Haushaltssicherungskonzept zu verzichten, wenn der Fehlbetrag durch die epidemische Lage ausgelöst ist.
  • Über- und außerplanmäßige Aufwendungen ohne Deckung sind zulässig, wenn sie unmittelbar aus der epidemischen Lage resultieren.
  • Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht, wenn dieser ein Drittel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigt.

 

Folgen des Krieges in der Ukraine

 

Mit der Einführung der Erweiterung der o.g. gesetzlichen Regelung wurde nunmehr dieses um den Absatz 5 des § 182 NKomVG hinsichtlich der Folgen des Krieges in der Ukraine erweitert. Von dieser Regelung wurde mit Ratsbeschluss vom 08.12.2022 Gebrauch gemacht. Ebenfalls soll dieser Beschluss über den Verzicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auch für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gelten.

 

Ergebnishaushalt

Der Gesamtergebnishaushalt stellt die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis dar.

 

Der Ergebnishaushalt 2024 weist im Jahresergebnis einen Fehlbedarf von 1.483.800,00 € aus. Die ordentlichen Erträge erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.377.700,00 €. Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.930.700,00 €.

 

Erläuterung der wichtigsten Erträge des Ergebnishaushaltes

 

Die Veränderungen bei den Erträgen sind im Wesentlichen auf folgende Ansätze zurückzuführen:

                               + 1.051 T€           Zuwendungen und allgemeine Umlagen

                               +    326 T€            Öffentl.-rechtl. Entgelte

                               +      15 T€            Privatrechtliche Entgelte

                               -       46 T€            Kostenerstattungen

                               +      50 T€            Zinserträge

-         22 T€           Sonstige Erträge

                               + 1.374 T€

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

 

Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen wird von einer Erhöhung der Erträge von ca. 1,5 Mio € ausgegangen. Hingegen wird aufgrund verringerter Steuererträge der Gemeinden aus dem Vorjahr 0,5 Mio € weniger Samtgemeindeumlage erwartet.

 

Auflösungserträge aus Sonderposten

In der Bilanz sind als Sonderposten die erhaltenen Investitionszuwendungen und Investitionszuschüsse auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände aufzulösen. Die Auflösung wird als Ertrag im Ergebnishaushalt veranschlagt. Auflösungserträge aus Sonderposten sind in Höhe von 544.700,00 € (Vorjahr 541.800,00 €) eingeplant.

 

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte umfassen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und sind in Höhe von 836.000,00 € eingeplant. Sie erhöhen sich gegenüber der Vorjahresplanung um 326.400,00 €. Dieses bezieht sich überwiegend auf die Benutzungsgebühren im Obdachlosenbereich, der Bücherei und der Feuerwehreinsätze.

 

Die privatrechtlichen Entgelte betragen 188.500,00 €, davon entfallen 114.200,00 € auf Mieteinnahmen.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind in Höhe von 1.170.200,00 € eingeplant. Sie verringern sich gegenüber der Planung 2023 um 46.100,00 €.

Von den eingeplanten 1,17 Mio € entfallen planerisch 475.000,00 € auf die Personalkostenerstattungen, welche die Stadt Lüchow (Wendland) erstatten muss, für Aufgaben die Mitarbeitende der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen ihres Alltagsgeschäftes erledigen.

 

Die sonstigen Erträge beinhalten mit 850.400,00 € im wesentlichen Bußgelder, Säumniszuschläge und die Erträge aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Personalrückstellungen. Hinzu kommt ein 2%iger Konsolidierungsbeitrag gemessen an den ordentlichen Aufwendungen. Dieser ist mit 554.500,00 € eingeplant worden.

 

Erläuterungen der wichtigsten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes

 

Die Veränderungen bei den Aufwendungen sind im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen:

                               + 1.096 T€           Personal- und Versorgungsaufwendungen

-     128 T€           Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

+      29 T€            Abschreibungen

-         33 T€           Zinsen

+ 1.119 T€           Transferaufwendungen

-     152 T€           Sonstige Aufwendungen

+ 1.931 T€

 

Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Bezüglich der Personalkosten wurden Mehraufwendungen durch Tarifsteigerungen von 14% eingeplant. Das begründet sich einerseits durch die stattgefundene Tarifverhandlung, aber auch durch die Besetzung bisheriger nicht besetzter Stellen. Ebenfalls wird die Reinigung einer Schule und auch dazugehörigen Sporthalle wieder durch eigenes Personal durchgeführt. Der Aufwand für Dritte im Bereich Sach- und Dienstleistungen reduziert sich um diese Summe.

 

 

Für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden insgesamt

5.682.400,00 € eingeplant. Nach dem vorläufigen Ergebnis 2022 wurden

4.621.803,85 € benötigt und für 2023 bisher 3.570.887,60 € eingebucht.

 

In den folgenden Produkten werden für Unterhaltungsaufwendungen und Bewirtschaftungsaufwendungen nachstehende Mittel benötigt:

 

Immobilienmanagement                                             1.771.500 €        (2023    1.779.800 €)

Allg. Sicherheit und Ordnung                        470.600 €        (2023       471.600 €)

Brandschutz                                                                         475.400 €        (2023       562.100 €)

Grundschulen                                                     221.500 €        (2023       230.100 €)

Straßen und Wege                                                         1.142.300 €        (2023    1.190.100 €)

 

Die Abschreibungen betragen für das kommende Jahr 1.108.800,00 €.

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen für u.a. Ausleihen von Kreditinstituten werden mit 334.400,00 € (Vorjahr: 367.700,00 €) geplant.

 

Die Transferaufwendungen werden insgesamt mit 9.515.000,00 € geplant und setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

 

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden mit insgesamt 1.263.200,00 € veranschlagt. Der Ansatz wird u. a. für Aufwandsentschädigungen, Geschäftsaufwendungen, Mitgliedsbeiträge, Erstattungen an Gemeinde und Gemeindeverbände, Erstattung an Übrige und für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle benötigt.

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt werden neben den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushalts die Investitionen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung dargestellt.

 

Die Investitionen setzen sich aus folgenden Maßnahmen zusammen:

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Grundstücken

INV24.030

11.1.8

Grunderwerb FGH Künsche

45.000,00

45.000,00

Baumaßnahmen - Hochbau

INV18.004

11.1.8

Neubau GS Wustrow                          * 1)

3.400.000,00

INV23.013

11.1.8

Neubau GS Küsten

645.000,00

INV23.014

11.1.8

Neubau GS Schnega

645.000,00

INV23.015

11.1.8

Neubau GS Trebel

645.000,00

INV24.023

11.1.8

Küchen Altenwohnanlage Klintweg 21

42.000,00

INV24.025

11.1.8

Absauganlage FGH Dangenstorf

12.000,00

INV24.026

11.1.8

Absauganlage FGH Gistenbeck

12.000,00

INV24.027

11.1.8

Absauganlage FGH Vasenthien

12.000,00

INV24.028

11.1.8

Lagercontainer FGH Grabow

5.000,00

INV24.056

11.1.8

GS Lüchow - Abriss HM-Wohnung und Neubau Geräteschuppen

65.000,00

5.483.000,00

 

Baumaßnahmen - Tiefbau

INV22.102

54.1.1

Neue Wege für neue Räder R3 Lüchow-Clenze

1.650.000,00

INV24.016

12.6.1

Löschwasserentnahmestellen

60.000,00

INV24.020

54.1.1

Ausbau GV-Straßen gem. Prioritätenliste 2024

320.000,00

INV24.021

57.3.2

Lagerplatz Bauhof

100.000,00

2.130.000,00

Erwerb von beweglichem Sachvermögen - Fahrzeuge

INV24.010

12.6.1

HLF FFW Kiefen

460.000,00

INV24.011

12.6.1

MTW Billerbeck

40.000,00

INV24.012

12.6.1

ELW FFW Clenze

180.000,00

680.000,00

 

Erwerb von beweglichem Sachvermögen - BGA

INV24.003

11.1.5

Austauschbatterien f. USV Serverraum

6.000,00

INV24.006

11.1.5

Telefonanlage GS Lüchow

3.000,00

INV24.013

12.6.1

Verlastung dreiteilige Schiebeleiter

18.000,00

INV24.014

12.6.1

Aufrüstung Schlauchwagen

10.000,00

INV24.015

12.6.1

Notstromeinspeisung Kat S Anhänger

50.000,00

INV24.017

12.6.1

Akkulüfter FFW Lüchow

10.000,00

INV24.018

12.6.1

Akkulüfter FFW Clenze

10.000,00

INV24.019

12.6.1

D-Schläuche

12.000,00

INV24.029

11.1.8

Ausstattung Reinigung GS Lüchow

15.000,00

INV24.031

11.1.8

Rasenmäher f. Feuerwehren

40.000,00

INV24.041

21.1.1

GS Clenze - Tisch mit Hocker

6.300,00

INV24.042

21.1.1

GS Clenze - 4 Dreiecktische

2.000,00

INV24.043

21.1.1

GS Clenze - GoKart

1.400,00

INV24.044

21.1.1

Außenstelle Schnega - Einrichtungsgegenstände

8.700,00

INV24.045

21.1.1

Außenstelle Schnega - Sonnensegel

9.300,00

INV24.046

21.1.1

GS Lemgow - Planschrank

1.800,00

INV24.047

21.1.1

GS Lemgow - 2 Sitzgelegenheiten draußen

5.000,00

INV24.048

21.1.1

GS Lemgow - Sonnensegel

2.500,00

INV24.049

21.1.1

GS Lemgow - Matschtisch

7.200,00

INV24.050

21.1.1

GS Lüchow - 16 Trapeztische

6.000,00

INV24.051

21.1.1

GS Lüchow - 16 Drehstühle

2.000,00

INV24.052

21.1.1

GS Lüchow - 5 Säulenhubtische

2.500,00

INV24.055

21.1.1

Außenstelle Schnega - Spielgerät -

13.100,00

241.800,00

 

 

Erwerb von beweglichem Sachvermögen - Software

INV24.004

11.1.5

NetworkAccessControl-Software

13.000,00

INV24.005

11.1.5

Microsoft Windows Server CALs

6.000,00

19.000,00

Erwerb von Finanzvermögensanlagen

INV24.022

51.1.1

Biomassehof

20.000,00

20.000,00

Aktivierbare Zuwendungen

INV23.071

57.1.3

Investiver Zuschuss Zukunftsräume

10.000,00

INV24.008

57.1.1

Zuschüsse Leader-Projekte

20.000,00

INV24.024

11.1.8

Schulsportplatz Trebel

10.500,00

INV24.057

11.1.8

Schulsportplatz Clenze, Zuschuss an Landkreis

20.000,00

INV24.054

28.1.1

Welterbe

20.000,00

80.500,00

GESAMT

8.699.300,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Dagegen wird an Einzahlungen aus Investitionstätigkeit folgendes erwartet:

 

INV24.009

12.6.1

Feuerschutzsteuer

120.000,00

INV24.058

54.1.1

Förderung Neue Wege für neue Räder R2 Lüchow-Wustrow

1.170.000,00

INV24.059

54.1.1

Förderung Neue Wege für neue Räder R3 Lüchow-Clenze

Gesamt:

1.290.000,00

 

 

Die geplanten Auszahlungen für Investitionen abzüglich der geplanten Einzahlungen aus Investitionen ergibt einen Saldo von -7.409.300,00 €.

 

Es ergibt sich dadurch ein einzuplanender Kreditbedarf von über 7,4 Mio. €.

Bei einem angenommenen durchschnittlichen AfA-Satz von 2,1 % und einem derzeitigen Zinssatz für langfristige Kredite von 4 %, ergeben sich durch die eingeplanten Investitionen Folgekosten für Abschreibung und Verzinsung in Höhe von jährlich 452.000,00 €. Hinzu kommen bei einigen Investitionen weitere Folgekosten insbesondere für Unterhaltung und Bewirtschaftung.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage zur Verfügung gestellt.

 

 

Folgende Empfehlungen wurden im Rahmen der Fachausschussberatungen ausgesprochen:

 

 

A. Schul- Jugend- und Sozialausschuss am 09.11.2023

  1. Neu: Gemäß Vorlage 051/2023 SG 4 FSJ-Stellen a´3.250 € = + 13.000 €
  2. Neu: Aufwendungen für das Jugendforum + 10.000 € (mit Sperrvermerk)
  3. Gestrichen: Malerarbeiten GS Lemgow (nur noch 10.000 €) – 20.000 €

 

Auswirkung Ergebnishaushalt:                                                                                + 3.000 €

  1. Gestrichen: INV 24.049 Matschtisch GS Lemgow              - 7.200 €
  2. NEU: Alternative Schwengelpumpe        +2.000 €
  3. Sperrvermerk INV 24.041 und 24.042 = 8.300 €
  4. Sperrvermerk und Erhöht: INV24.048 Sonnensegel GS Lemgow auf 5.600 €+3.100 €
  5. Sperrvermerk INV 24.045 Sonnensegel = 9.300 €
  6. Erhöht: INV 24.055 Prüfung Spielplatzgeräte auf 14.100 € +1.000 €

 

Auswirkung Finanzhaushalt:                                                                                    - 1.100 €

 

B. Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung am 14.11.2023

- Keine-

 

C. Brandschutzausschuss am 15.11.2023

+ 4.000 € bei INV24.031 Rasenmäher für die Feuerwehren

Auswirkung Finanzhaushalt:                                                                                    + 4.000 €

 

D. Bau- und Verkehrsausschuss am 22.11.2023

- Keine-

 

E. Veränderungen seitens der Verwaltung

  1. Verschiebung EDV-Geschäftskosten (5.000 €) zu normalen Geschäftskosten Produkt 12.2.3
  2. Verschiebung Geschäftskosten (EC-Geräte 1.200 €) von Produkt 12.2.4 zu 11.1.7
  3. NEU: Nachhaltigkeitsprojekt UAN, +2.500 € Mitgliedsbeitrag, +7.500 € Geschäftsaufwendungen
  4. Erhöhung Strompreis zzgl. 49,5 % mithin +95.000 €
  5. Ertrag der Förderung der Stelle „Fördermanagement“ fällt geringer aus -24.400 €
  6. Erhöhung Zinserträge für Geldanlagen +50.000 €
  7. Erhöhung Säumniszuschläge + 45.000 €
  8. Erhöhung Ertrag Schlüsselzuweisung aktuelle Zahlen 24.11.23 +489.300 €
  9. Erhöhung Auswand Kreisumlage aktuelle Zahlen 24.11.23 +264.200 €

 

Auswirkung Ergebnishaushalt:                                                                                -190.700 €

  1. Neue Anmeldung EDV-Investition INV24.064 (GS Lüchow- Digitale Tafel) um 6.500 €

 

Auswirkung Finanzhaushalt:                                                                                    - 6.500 €

 

 

Es lässt sich folgendes zusammenfassen:

 

  • Nach dem vorläufigen Ergebnis (ohne o.g. Beratungsempfehlungen) weist der Haushalt 2024 im Ergebnis einen Fehlbedarf von 1.483.800 € aus.
  • Der Umlagesatz für die Samtgemeindeumlage beträgt 44 %.
  • Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt für 2018 vor.
  • Der Kreditbedarf im Haushalt 2024 beträgt 7.409.300 Mio. €.
  • Die kameralen Fehlbeträge sind zum Jahresende 2020 voraussichtlich abgebaut.
  • Der doppische Überschuss zum Jahresende 2022 beträgt voraussichtlich 916.100 €. 

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand 12.10.2023) mit den in der Sitzungsvorlage Nr. 059/2023 SG vom 28.11.2023 aufgeführten Änderungsempfehlungen / mit folgenden Änderungen: