Betreff
Anpassung des Zuschusses zur Förderung von Sportstätten
Vorlage
002/2024 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die generelle Preissteigerung bei den Energiekosten betrifft auch die Sportstätten der Stadt und Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

Ende des Jahres 2023 hat die Geschäftsführung der Bäder-Betriebs-GmbH der Verwaltung mitgeteilt, dass die für 2024 zu erwartenden Energiekosten ca. 80.000,00 € höher als in den Vorjahren ausfallen werden. Außerdem wurde darüber informiert, dass die Kosten für die notwendige Personalausweitung in 2023 nicht durch die GmbH erwirtschaftet werden können.

Diese zusätzlichen Personalkosten werden vollumfänglich über die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) getragen und sind im Haushalt 2024 abgebildet. Es handelt sich um ca. 80.000,00 € p.a.

Um die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hinsichtlich der anstehenden Energiekosten in der Sportstätte LüBad zu entlasten, steht es für die Stadt Lüchow (Wendland) an, den Zuschuss zur Sportstättenförderung zu erhöhen. Die Summe von 80.000,00 € wird daher im Haushaltsentwurf 2024 der Stadt Lüchow (Wendland) im Rahmen der Beschlussempfehlung erstmalig für den Verwaltungsausschuss berücksichtigt. Der Entwurf sieht trotz der Mehrbelastung für 2024 einen ausgeglichenen Haushalt vor.

Über die Gesamtsituation der Sportstätten der Stadt und Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird zwischen beiden noch separat zu sprechen sein.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

80.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

111.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

42.1.1

x

80.000 €, erstmalig im Rahmen der Beschlussempfehlung des VA;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Erhöhung des Zuschusses zur Sportstättenförderung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) um 80.000,00 €. Im Haushaltsplan war bisher eine Transferleistung in Höhe von 111.000 € veranschlagt, nunmehr würden es 191.000 € sein. Die Summe wird im ausgeglichenen Haushalt der Stadt Lüchow (Wendland) für 2024 abgebildet.

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Zuschuss zur Sportstättenförderung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) um 80.000,00 € zu erhöhen.