Die generelle Preissteigerung bei den Energiekosten betrifft auch die
Sportstätten der Stadt und Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Ende des Jahres 2023 hat die Geschäftsführung der Bäder-Betriebs-GmbH
der Verwaltung mitgeteilt, dass die für 2024 zu erwartenden Energiekosten ca.
80.000,00 € höher als in den Vorjahren ausfallen werden. Außerdem wurde darüber
informiert, dass die Kosten für die notwendige Personalausweitung in 2023 nicht
durch die GmbH erwirtschaftet werden können.
Diese zusätzlichen Personalkosten werden vollumfänglich über die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) getragen und sind im Haushalt 2024 abgebildet.
Es handelt sich um ca. 80.000,00 € p.a.
Um die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hinsichtlich der anstehenden
Energiekosten in der Sportstätte LüBad zu entlasten, steht es für die Stadt
Lüchow (Wendland) an, den Zuschuss zur Sportstättenförderung zu erhöhen. Die
Summe von 80.000,00 € wird daher im Haushaltsentwurf 2024 der Stadt Lüchow
(Wendland) im Rahmen der Beschlussempfehlung erstmalig für den
Verwaltungsausschuss berücksichtigt. Der Entwurf sieht trotz der Mehrbelastung
für 2024 einen ausgeglichenen Haushalt vor.
Über die Gesamtsituation der Sportstätten der Stadt und Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wird zwischen beiden noch separat zu sprechen sein.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
80.000,00 |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im
Haushaltsansatz insgesamt: |
111.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
42.1.1 |
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x |
80.000 €, erstmalig
im Rahmen der Beschlussempfehlung des VA; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Erhöhung des
Zuschusses zur Sportstättenförderung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) um
80.000,00 €. Im Haushaltsplan war bisher eine Transferleistung in Höhe von
111.000 € veranschlagt, nunmehr würden es 191.000 € sein. Die Summe wird im
ausgeglichenen Haushalt der Stadt Lüchow (Wendland) für 2024 abgebildet.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Zuschuss zur Sportstättenförderung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) um 80.000,00 € zu erhöhen.