Betreff
Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 bis 2026
Vorlage
001/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 fordert im 4. Teil, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten erstmals bis zum 31. Dezember 2011 jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Der Gleichstellungsplan als solcher ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer des vorhergehenden Plans den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben.

Als Grundlage für den neuen Gleichstellungsplan dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden Veränderungen der Verwaltung und des Kommunal-Service-Lüchow zum Stichtag 30. Juni 2023. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen abzubauen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern.

Die im Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, beim Personalabbau sowie bei der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen beachtet werden. Bei kleineren Verwaltungen ist der Gleichstellungsplan vor allem als Analyseinstrument sinnvoll, weil eine Ausrichtung der Personalpolitik nach statistischen Überlegungen, die sich bei so kleinen Gemeinden schnell verändern können, nicht zielführend sein kann.

Die unter Punkt 5 ausgewiesene Handlungsziele sind aber über die rein statistische Analyse hinausgehend entwickelt und deshalb zu beachten. Der Gleichstellungsplan wurde unter Mitwirkung der Verwaltungsleitung und der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates entwickelt.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026.