Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024
Vorlage
003/2024 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit dieser Vorlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt.

 

Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits in einer gemeinsamen Fraktionssitzung am 19.10.2023 mit einem ausgeglichenen Haushalt vorgestellt. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigte die verwaltungsseitigen Mittelanmeldungen inklusive stattgefundener Optimierungsgespräche mit allen Abteilungen.

 

Zwischenzeitlich sind im Rahmen der Fachausschussberatungen Empfehlungen ausgesprochen worden, die sowohl das geplante ordentliche Ergebnis als auch den geplanten Finanzmittelbestand verändern.

 

Die Empfehlungen aus den Fachausschüssen werden zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgestellt und erläutert. Sofern der Verwaltungsausschuss diese weiterempfiehlt, hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) darüber in seiner Sitzung zu beschließen.

 

Nachfolgend wird der Planentwurf vom 19.10.2023 komprimiert dargestellt und die wichtigsten Ansätze werden erläutert. Am Ende dieser Darstellung werden die Empfehlungen der Fachausschussberatungen benannt.

 

Es bleibt abzuwarten, ob der Verwaltungsausschuss bzw. der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) diesen folgt.

 

 

Ergebnishaushalt

 

Der Gesamtergebnishaushalt stellt die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis dar.

 

Der Ergebnishaushalt 2024 weist im Jahresergebnis einen ausgeglichenen Haushalt aus. Die ordentlichen Erträge verringern sich im Vergleich zum Vorjahr um 61.100,00 €. Die ordentlichen Aufwendungen verringern sich ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr um 61.100,00 €.

 

In den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 sind Überschüsse eingeplant.

 

 

 

Erläuterung der wichtigsten Erträge des Ergebnishaushaltes

 

 

Steuern und ähnlichen Abgaben

 

 

Die Ansätze für die Grundsteuer wurden auf Basis der bisherigen Rechnungsergebnisse und der jeweils aktuellen Entwicklung gebildet. Die Erträge aus der Gewerbesteuer 2023 betrugen rund 7.141.200 €. Der Ansatz für 2024 wurde aufgrund der Annahme, dass die Firmen - auch Industrieunternehmen - wieder „normal“ arbeiten werden, auf 6.363.400 € geschätzt. In 2023 hatte die Stadt Lüchow (Wendland) aufgrund höherer Investitionen der ortsansässigen Firmen eine Erstattungspflicht von 1.850.900 € der Steuerabgaben, da diese eine Herabsetzung beantragt hatten.

 

Die Städte und Gemeinden erhalten nach dem Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens der Lohn- und Einkommensteuer sowie 12 % aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil wird schlüsselmäßig nach dem Steueraufkommen in den Gemeinden verteilt. Grundlage des Verteilungsschlüssels ist die Steuerstatistik unter Berücksichtigung von Jahreseinkommenshöchstbeträgen. Der Ansatz 2024 basiert auf dem Orientierungsdatenerlass.

 

 

Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurden 197.000 € eingeplant. Entgegen der Jahresvorplanung liegt dieser Ansatz um 900 € niedriger, da für laufende Zwecke von privaten Unternehmen (Jahresflyer) weniger erwartet wird.

 

 

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte umfassen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und sind in Höhe von 75.500 € eingeplant. Im Gegensatz zur Vorjahresplanung wird von höheren Erträgen bei den Standgeldern auf den Märkten und der Benutzung des Mehrgenerationenhauses ausgegangen.

 

 

Die privatrechtlichen Entgelte betragen 859.300 €, davon entfallen 489.800 € auf Mieteinnahmen. Die im Vorjahr erwarteten Erträge aus Mietnebenkosten sind nicht erreicht worden, so dass für 2024 mit weniger geplant wird.

 

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind in Höhe von 31.200 € eingeplant.

Hiervon entfallen 20.200 € auf die Personalkostenerstattungen der Samtgemeinde für das Archivpersonal.

 

 

Die Zinserträge werden mit 297.800 € eingeplant, wobei es sich im Wesentlichen um die Dividende der Avacon AG handelt. Ebenfalls wurden Zinserträge von Bankinstituten eingeplant, da Guthabenzinsen für Einlagen wieder gezahlt werden.

 

 

Die sonstigen Erträge werden mit 375.000 € geplant. Dabei handelt es sich zum größten Teil um die Konzessionsabgabe.

 

 

Erläuterungen der wichtigsten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes

 

Die Personalaufwendungen wurden für 14 Beschäftigte mit 450.000 € geplant. Das sind 11.000 € weniger im Vergleich zum Vorjahr.

 

Für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Unterhaltung und Bewirtschaftung) werden insgesamt 3.026.500 € geplant.

Nach dem vorläufigen Ergebnis 2022 sind 1.949.000 € benötigt worden, der Haushaltsansatz für 2022 betrug 2.366.300 €. Im HJ 2023 wurden 2.854.900 € geplant, benötigt wurden bisher 1.584.000 €.

 

Unter anderem fallen unter diese Position die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (1.140.000 €), Unterhalt des sonstigen Unbeweglichen Vermögen/KSL (1.096.400 €), die Straßenunterhaltung (230.000 €) und Bewirtschaftungskosten (496.000 €).

 

Die Abschreibungen betragen für das kommende Jahr 951.000 €.

 

Die Transferaufwendungen werden insgesamt mit 10.514.500 € geplant. Die größten Positionen gliedern sich folgendermaßen:

 

 

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden mit insgesamt 738.800 € veranschlagt. Davon werden u. a. Personalkostenerstattungen an die Samtgemeinde (475.000 €), Aufwandsentschädigungen (83.000 €) und Geschäftsaufwendungen (34.000 €) finanziert.

 

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt werden neben den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushalts die Investitionen der Stadt Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung dargestellt.

 

Die Investitionen setzen sich aus folgenden Maßnahmen zusammen:

 

 

 

 

 

Summe Auszahlungen Investitionen                                                      1.630.000,00 €

Summe Einzahlungen Investitionen                                                          140.000,00 €

Saldo (=eingeplanter Kreditbedarf)                                                        1.490.000,00 €

 

Es ergibt sich im Saldo ein einzuplanender Kreditbedarf von 1,49 Mio. €.

 

Bei einem angenommenen durchschnittlichen AfA-Satz von 2,1 % und einem derzeitigen Zinssatz für langfristige Kredite von 4 % ergeben sich durch die eingeplanten Investitionen Folgekosten für Abschreibung und Verzinsung in Höhe von jährlich 90.900 €. Hinzu kommen bei einigen Investitionen weitere Folgekosten insbesondere für Unterhaltung und Bewirtschaftung.

 

 

 

Folgende Empfehlungen wurden im Rahmen der Fachausschussberatungen ausgesprochen:

 

 

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung, Marketing, Wirtschaftsförderung und Kultur am 07.11.2023

 

  1. +10.000 € Personalkosten Archiv, KS 419002 / KT 281104
  2. -   2.000 € Sonstige Aufwendungen (Ehrenamtliche MA), KS 419002 / KT 

                  281104

  1. +     500 € Mehr Entgelte für Flohmarktkarten, KS 444002 / KT 571201
  2. -   5.000 € Weniger Aufwand Sach-/Dienstleistung, KS 828001 / KT

                  571101

  1. -   5.900 € PK-Erstattung von Stadt an SG, KS 048001 / KT 511201
  2. +  9.200 € PK-Erstattung von Stadt an SG, KS 636001 / KT 573101

 

Auswirkung Ergebnishaushalt:                                                                                + 5.800 €

Auswirkung Finanzhaushalt:                                                                                              0 €

 

 

 

  1. Ausschuss für Jugend und Soziales am 13.11.2023

 

+10.000 € für investive Kosten aus dem Jugendforum im Produkt 36.6.2 mit SPERRVERMERK

 

Auswirkung Ergebnishaushalt:                                                                                         0 €

Auswirkung Finanzhaushalt:                                                                             + 10.000 €

 

 

 

  1. Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima am 21.11.2023

 

- Keine-

 

 

 

  1. Bau- und Grundstücksausschuss am 23.11.2023

 

Darstellung der Gesamtkosten von 6.257.900 € für die Erweiterung des LüBades (Naturbad + Spraypark) und Empfehlung, die Haushaltsermächtigung zu dieser Gesamtsumme zu erhöhen

Geplante Gesamtkosten                                                                             6.258.000 €

Haushaltsermächtigung bis zum HJ 2022                        - 4.885.000 €

Geleistete Vorplanungen bis zum 22.11.2023                         500.000 €

Haushaltsermächtigung erhöhen um                                     1.873.000 €

 

Auswirkung Ergebnishaushalt:                                                                                            0 €

 

Auswirkung Finanzhaushalt:                                                                             + 1.873.000 €

 

 

 

  1. Veränderungen seitens der Verwaltung

 

  1. Zuschuss Sportplatz Bösel 2.800 €, KS 3412001/KT424201
  2. Preissteigerung Stromkosten (49,5 %), mithin 44.100 €
  3. Anpassung Aufwand KSL an Wirtschaftsplan - 52.700 € bei Produkt 54.1.1
  4. Sportstättenförderung + 80.000 € Vorlage Nr. 002/2024 ST
  5. Anpassung Gewerbesteuereinnahmen + 84.500 €
  6. Anpassung Gewerbesteuerumlage + 4.500 €

 

Auswirkung Ergebnishaushalt:                                                                                   - 5.800 €

Auswirkung Finanzhaushalt:                                                                                                0 €

 

 

Es lässt sich folgendes zusammenfassen:

 

Der ordentliche Ergebnishaushalt weist nach derzeitiger Planung einen ausgeglichenen Haushalt aus. Es ist trotzdem weiterhin erforderlich, eine Verbesserung der Ertragssituation zu erzielen und die Aufwendungen auf das nötigste Maß zu beschränken.

 

Liquiditätskredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt, unter anderem auch um Investitionen bis zum Eingang von Zuwendungen und der Aufnahme von Investitionskrediten vorzufinanzieren.

 

Die veranschlagten Investitionsmaßnahmen können nicht aus eigener Kraft umgesetzt werden, sodass bei der Stadt Lüchow (Wendland) auch im Haushaltsjahr 2024 Kreditaufnahmen einzuplanen sind. Hinsichtlich der Kreditfinanzierung der geplanten Investitionen wird der Ergebnishaushalt durch den Zinsaufwand belastet. Weiterhin entstehen Abschreibungen bzw. Sonderpostenauflösungen. Diese sind in den Ansätzen der einzelnen Jahre mit eingeplant.

 

Die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 weisen im ersten Jahr einen Überschuss von 186.300,00 €, im zweiten Jahr einen Überschuss von 311.900,00 € und im dritten Jahr einen Überschuss von 307.000,00 € aus. Hiervon abhängig sind die prognostizierte Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Haushaltsplanung insgesamt.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand 19.10.2023) mit den in der Sitzungsvorlage Nr. 03/2024 ST vom 15.01.2024 aufgeführten Änderungsempfehlungen der Fachausschüsse und der Verwaltung

 

/ mit folgenden Änderungen: