Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Erweiterung der Skateranlage Lüchow
Vorlage
008/2024 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Skateranlage an der Grundschule in Lüchow (Wendland) wird mit Fördermitteln des Programms „Startklar für die Zukunft“ um einige Elemente erweitert. Die im Haushaltsplan 2023 festgelegten Kosten belaufen sich auf 35.000,00 €. Die Ausschreibung der Arbeiten für diese Erweiterung hat im letzten Jahr stattgefunden und ergab eine Summe von rund 32.000,00 €. Zuzüglich Baunebenkosten (Planer, Baugenehmigung, Prüfungsgebühren etc.) rechnet die Verwaltung damit, dass die Kosten im Rahmen bleiben werden.

Nunmehr liegen der Verwaltung Angebote vor, wonach der Auftragnehmer ein weiteres Element im Wert von 4.760,00 € bauen und der Stadt spenden würde. Des Weiteren bietet er an, noch ein weiteres Element (Vulcano) im Wert von 5.000,00 € zu bauen. Die Stadt könnte auch dieses Angebot annehmen, da zwei Spendenzusagen in Höhe von insgesamt 5.000,00 € schriftlich bei der Verwaltung eingegangen sind. Laut Spendengeber, die nicht genannt werden möchten, sind diese zweckgebunden für die Skateranlage zu verwenden. Der Auftragnehmer hat in dieser Woche mit den Arbeiten an der Skateranlage begonnen und möchte diese in Gänze erledigen (einschließlich der beiden neu angebotenen Elemente). Die Baugenehmigung müsste entsprechend geändert eingeholt werden.

Die Stadt müsste folglich einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000 € zustimmen. Die Deckung dieser Kosten erfolgt über Spenden.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

5.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, es ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich

36.6.2/INV 23.069

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

Spende/638002

Höhe:

5.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschießt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € für den Bau eines weiteren Elementes auf der Skateranlage zuzustimmen. Die Deckung erfolgt über Spendengelder in Höhe von 5.000,00 €.