Die Skateranlage an
der Grundschule in Lüchow (Wendland) wird mit Fördermitteln des Programms
„Startklar für die Zukunft“ um einige Elemente erweitert. Die im Haushaltsplan
2023 festgelegten Kosten belaufen sich auf 35.000,00 €. Die Ausschreibung der
Arbeiten für diese Erweiterung hat im letzten Jahr stattgefunden und ergab eine
Summe von rund 32.000,00 €. Zuzüglich Baunebenkosten (Planer, Baugenehmigung,
Prüfungsgebühren etc.) rechnet die Verwaltung damit, dass die Kosten im Rahmen
bleiben werden.
Nunmehr liegen der
Verwaltung Angebote vor, wonach der Auftragnehmer ein weiteres Element im Wert
von 4.760,00 € bauen und der Stadt spenden würde. Des Weiteren bietet er an,
noch ein weiteres Element (Vulcano) im Wert von 5.000,00 € zu bauen. Die Stadt
könnte auch dieses Angebot annehmen, da zwei Spendenzusagen in Höhe von
insgesamt 5.000,00 € schriftlich bei der Verwaltung eingegangen sind. Laut
Spendengeber, die nicht genannt werden möchten, sind diese zweckgebunden für
die Skateranlage zu verwenden. Der Auftragnehmer hat in dieser Woche mit den
Arbeiten an der Skateranlage begonnen und möchte diese in Gänze erledigen
(einschließlich der beiden neu angebotenen Elemente). Die Baugenehmigung müsste
entsprechend geändert eingeholt werden.
Die Stadt müsste folglich einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
5.000 € zustimmen. Die Deckung dieser Kosten erfolgt über Spenden.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
5.000,00 |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im
Haushaltsansatz insgesamt: |
|
€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, es
ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich |
36.6.2/INV
23.069 |
€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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Nein |
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x |
Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
Spende/638002 |
Höhe: |
5.000,00 |
€ |
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Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der
Verwaltungsausschuss beschießt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, einer außerplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € für den Bau eines weiteren Elementes auf der
Skateranlage zuzustimmen. Die Deckung erfolgt über Spendengelder in Höhe von
5.000,00 €.