In einigen Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren wurden
Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister sowie stellvertretende
Ortsbrandmeisterinnen und stellvertretende Ortsbrandmeister neu gewählt und der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Ernennung vorgeschlagen.
Der Kreisbrandmeister und der Gemeindebrandmeister erheben gegen die
Ernennungen keine Bedenken.
Nachfolgende Personen sind aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen:
Olaf Schmidt, bisher stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr Vasenthien
Friedrich Krüger, bisher Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Lensian
Alexandra Göttlicher, bisher stellvertretende Ortsbrandmeisterin der
Freiwilligen Feuerwehr Lensian
Wolfgang Hohlfeld, bisher Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Karmitz
Nachstehend aufgeführte Personen sollen unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Ortsbrandmeister bzw. zum
stellvertretenden Ortsbrandmeister für 6 Jahre ernannt werden:
Alexandra Göttlicher, Ortsbrandmeisterin Freiwilligen Feuerwehr Lensian
Cornelius Techand, stellvertretender Ortsbrandmeister Freiwillige
Feuerwehr Lensian
Stefan Roßkopf, Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Karmitz
Olaf Schmidt, Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Vasenthien
Thomas Zelck, stellvertretender Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr
Vasenthein
Martin Projahn, Wiederwahl stellvertretender Ortsbrandmeister
Freiwillige Feuerwehr Wustrow
Jan Grabow, Wiederwahl Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Nienbergen
Ralf Sültemeyer, Wiederwahl stellvertretender Ortsbrandmeister
Freiwillige Feuerwehr Nienbergen
Daniel Grünhagen, stellvertretender Ortsbrandmeister Freiwillige
Feuerwehr Gistenbeck
Nach erfolgreichem Erwerb der fehlenden Voraussetzung bis zum Ablauf der
sechs Jahre seit Beauftragung.
Julian Jurk, stellvertretender Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr
Grabow
Nach erfolgreichem Erwerb der fehlenden Voraussetzung bis zum Ablauf der
sechs Jahre seit Beauftragung.
Björn Schindler, Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Schnega
Nach erfolgreichem Erwerb der fehlenden Voraussetzung bis zum Ablauf der sechs Jahre seit Beauftragung.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja,
weitere Ausführungen |
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Entlassungen und Ernennungen werden gemäß der Sitzungsvorlage Nr. 007/2024 SG vom 13.03.2024 zugestimmt.