Betreff
149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Küsten, Schule/Sportplatz"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
011/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Küsten beantragt die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten, Schule/Sportplatz“. Ziel ist es, die Baumöglichkeit für den Neubau einer Grundschule sowie die Verlegung des Sportplatzes zu schaffen.

Auf der Fläche nördlich der Ortslage Küsten, an der Göttiener Straße, soll für den Schulstandort ein Sondergebiet „Schule/Sport“ und für den Sportplatz eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen werden.

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten, Schule/Sportplatz“, gefasst.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 2. Januar 2023 bis 3. Februar 2023 durchgeführt.

 

Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten, Schule/Sportplatz“ in der Zeit vom 26. Oktober 2023 bis 30. November 2023 öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit ist im Rahmen der 2. Beteiligung eine Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien eingegangen und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung relevante Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Deutsche Telekom Technik GmbH eingegangen.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 011 /2024 vom 11.03.2024 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)                  die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten, Schule/Sportplatz“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.