a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Feststellungsbeschluss
Die Gemeinde Küsten beantragt die 149. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten,
Schule/Sportplatz“. Ziel ist es, die Baumöglichkeit für den Neubau einer
Grundschule sowie die Verlegung des Sportplatzes zu schaffen.
Auf der Fläche nördlich der Ortslage Küsten, an
der Göttiener Straße, soll für den Schulstandort ein Sondergebiet
„Schule/Sport“ und für den Sportplatz eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen werden.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat
daraufhin in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 den
Aufstellungsbeschluss für die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten, Schule/Sportplatz“, gefasst.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom
2. Januar 2023 bis 3. Februar 2023 durchgeführt.
Im
Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und
der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf der 149. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten,
Schule/Sportplatz“ in der Zeit vom 26. Oktober 2023 bis
30. November 2023 öffentlich ausgelegen.
Aus der Öffentlichkeit ist im Rahmen der 2. Beteiligung eine Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien eingegangen und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung relevante Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Deutsche Telekom Technik GmbH eingegangen.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja,
weitere Ausführungen |
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über die Stellungnahmen
wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 011 /2024 vom
11.03.2024 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
die 149. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten,
Schule/Sportplatz“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.